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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aircash-Karten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aircash-Karten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aircash-Karten

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Aircash d.o.o., Ulica grada Vukovara 271, HR-10000 Zagreb, Kroatien, OIB (PIN): 99833713101 (im Folgenden: „Aircash“, „wir“ oder „Emittent“) ist ein E-Geld-Institut, das unter der Nummer IEN116 auf Grundlage des Beschlusses der Kroatischen Nationalbank vom 3. Oktober 2019, Beschlussnummer 251-020/10-19/BV, registriert ist. Der Emittent gibt elektronisches Geld im Rahmen der genannten, im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gültigen Lizenz aus und ist im Register der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eingetragen: https://euclid.eba.europa.eu/register/pir/view/PSD_EMI/HR_HNB!IEN116

Kontaktinformationen:

E-Mail: [email protected]
Telefon: +385 1/457-3537 und +385 1/457-3538

1.2 Jeder Aircash-Wallet-Benutzer, der zusätzlich eine Aircash-Karte (im Folgenden als „Karte“ bezeichnet, wie unten im Glossar definiert) für Aircash-E-Geld-Zahlungen verwenden möchte, muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aircash-Karten lesen und akzeptieren (im Folgenden: AGB AK), die ergänzend zu den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Aircash-Wallets (im Folgenden: AGB AW) zusätzlich die Rechte und Pflichten des Emittenten und des Benutzers, der die Karte mitbenutzt, regeln. Diese AGB AK gelten nur für Kartennutzer.

1.3 Mit dem Absenden eines Antrags auf Ausstellung der Karte oder durch die Aktivierung einer bei einem Aircash-Partnerstandort gekauften Karte wird davon ausgegangen, dass Sie mit diesen AGB AK vertraut sind, diese gelesen und akzeptiert haben und ihrer Anwendung zustimmen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten akzeptieren.

2. Glossar

2.1 Die folgenden Begriffe in diesen AGB AK haben folgende Bedeutung:

Aircash-Mobilanwendung – eine Softwarelösung, mit der du die Aircash-Wallet-Dienste und die Karte nutzen kannst.

Autorisierung – eine Zahlungstransaktion gilt als autorisiert, wenn der Kartennutzer einer Zahlungstransaktion zugestimmt hat oder wenn der Kartennutzer einer Reihe von Zahlungstransaktionen zugestimmt hat, von denen diese Zahlungstransaktion ein Teil ist.

Dynamische Währungsumrechnung – (DCC) – Ein Dienst, der es dem Benutzer beim Abheben von Bargeld oder beim Bezahlen von Waren und/oder Dienstleistungen an Empfangsstellen im Ausland ermöglicht, den Betrag der Abbuchung in seiner Landeswährung zu wählen, sofern dies auf dem Gerätebildschirm angeboten wird. Der geltende Kurs für die dynamische Währungsumrechnung und alle damit verbundenen etwaigen Servicegebühren werden auf dem Gerätebildschirm und in der Transaktionsbestätigung angezeigt.

EFTPOS-Gerät (Electronic Funds Transfer at Point of Sale) – Ein elektronisches Gerät an einer Verkaufs- oder Abhebungsstelle, das dazu bestimmt ist, Zahlungstransaktionen zur Bezahlung für Waren und/oder Dienstleistungen oder Bargeldabhebungen durchzuführen, das je nach System vom Benutzer verlangen kann, die Transaktion und die Karte in der vom EFTPOS-Gerät angegebenen Weise zu autorisieren (keine Identifizierung, PIN-Identifizierung, Unterzeichnung eines Abbuchungsbelegs oder Identifizierung mithilfe des 3D-Secure-Dienstes und anderer Methoden der starken Kundenauthentifizierung).

Online-Verkaufsstelle – Eine Verkaufsstelle, die Produkte verkauft und/oder Dienstleistungen im Internet anbietet, ohne dass die Karte und der Benutzer anwesend sein müssen, und die die Karte als bargeldloses Zahlungsmittel akzeptiert.

Karte – Eine Karte, die von Aircash auf der Grundlage eines über die Aircash-Mobilanwendung eingereichten oder bei einem Aircash-Partner gekauften Antrags auf Kartenausstellung an den Nutzer ausgegeben wird und die durch den Aktivierungsprozess mit dem Aircash-Wallet des Benutzers verknüpft wurde, der es dem Benutzer zusammen mit der mobilen Anwendung von Aircash ermöglicht, mit elektronischem Geld zu bezahlen. Die Karte ermöglicht es dem Benutzer, direkte Zahlungen für Aircash-Waren und/oder -Dienstleistungen mit elektronischem Geld über ein Akzeptanzgerät oder aus der Ferne vorzunehmen, Bargeld abzuheben und andere Dienstleistungen an einem Geldautomaten oder einem anderen Selbstbedienungsgerät in Anspruch zu nehmen. Die Karte ist ein integraler Bestandteil des Aircash-Wallets und erlaubt dem Benutzer nur mit Geldern zu bezahlen, die dem Benutzer in dem Aircash-Wallet in Form von elektronischem Geld zur Verfügung stehen.

Benutzer – Im Sinne dieser AGB AK, ein Aircash-Wallet-Benutzer, der die Karte erfolgreich aktiviert und diese AGB AK mit Rechten und Pflichten gemäß dem Vertragsverhältnis akzeptiert hat.

Personalisierte Sicherheitsmerkmale – Personalisierte Merkmale, die der Emittent dem Benutzer zum Zwecke der Authentifizierung und Autorisierung zur Verfügung stellt. Dabei kann es sich um Informationen auf der Karte und mit der Karte verbundene Informationen handeln, wobei diese Informationen die Identifizierung der vom Emittenten autorisierten Person ermöglichen, diese Karte jeweils einzeln oder gemeinsam zu nutzen: Vor- und Nachname des Kartennutzers, Kartennummer, die auf der Vorder- oder Rückseite der Karte aufgedruckte Kontrollnummer, Ablaufdatum der Karte, PIN, Unterschrift des Kartennutzers auf der Karte und andere Anmeldeinformationen je nach Nutzungskanal und/oder Zahlungsinstrument.

Karten-PIN (Persönliche Identifikationsnummer) – eine persönliche geheime Identifikationsnummer, die zur Identifizierung des Benutzers und/oder zur Autorisierung von Zahlungstransaktionen verwendet wird (im Folgenden bezeichnet als: PIN). Die PIN ist eine eindeutige Bestätigung der Identität des Benutzers, der eine bestimmte Transaktion unter Verwendung der PIN durchgeführt hat, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen eine solche Überprüfung erfordern. Es ist zu beachten, dass die Karten-PIN einzigartig und ausschließlich mit der Karte verbunden ist und sich von der PIN unterscheidet, die für den Zugriff auf die mobile Aircash-Wallet-Anwendung verwendet wird.

Starke Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication, SCA) – eine Authentifizierung, die auf der Verwendung von zwei oder mehr Elementen basiert, die zu den Kategorien Wissen (etwas, das nur der Benutzer weiß), Besitz (etwas, das nur der Benutzer besitzt) und Eigenschaften (etwas, das der Benutzer ist) gehören und voneinander unabhängig sind, gemäß dem Gesetz über Zahlungssysteme und der Richtlinie (EU) 2015/2366.

Geschäftlicher Einwand – die im Zusammenhang mit dem Dienst geäußerte Unzufriedenheit des Benutzers, der glaubt, dass sein Recht in seiner Geschäftsbeziehung mit dem Emittenten verletzt wurde, einschließlich der Beanstandung von Kartentransaktionen.

Verkaufsstelle – ein Ort, an dem juristische und natürliche Personen die Karte als bargeldloses Zahlungsmittel beim Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen akzeptieren.

Ersatzkarte – eine Karte, die im Austausch für eine verlorene, gestohlene oder beschädigte Karte oder im Falle einer Änderung des Vor- und/oder Nachnamens des Benutzers ausgestellt wird.

3D-Secure – Ein Dienst zur sicheren Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen an Online-Verkaufsstellen auf Basis des 3D-Secure-Protokolls.

3. Kartenausgabe

3.1 Die Ausstellung oder Aktivierung der Karte kann von jedem erwachsenen Benutzer, einer natürlichen Person, beantragt werden, die:

  • den vom Emittenten durchgeführten Prozess zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Benutzers erfolgreich abgeschlossen hat und eine bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Emittenten für den Aircash-Wallet-Service unterhält und
  • diese AGB AK akzeptiert hat.

3.2 Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Benutzers kann der Emittent vom Benutzer zusätzlich zu den vorgeschriebenen Dokumenten zusätzliche Dokumente zur Feststellung personenbezogener Daten sowie andere Überprüfungen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, einschließlich vorgeschriebener Verpflichtungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anfordern.

3.3 Ungeachtet der Erfüllung der festgelegten Bedingungen für die Ausstellung/Aktivierung der Karte behält sich der Emittent das Recht vor, dem Benutzer die Ausstellung oder Aktivierung der Karte nach eigenem Ermessen zu verweigern, und ist nicht verpflichtet, Erklärungen oder andere Informationen über den Grund der Verweigerung und Zurückhaltung abzugeben und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung gegenüber dem Benutzer.

3.4 Der Emittent behält sich das Recht vor, Kartenausgabeanträge im Einklang mit Geschäftsentscheidungen und Risiken zu verwalten. Die maximale Anzahl der pro Benutzerkonto ausgegebenen Karten wird vom Emittenten festgelegt.

3.5 Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr dieser Daten und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung und anderer Vorschriften. Weitere Informationen zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten finden Sie im Dokument „Informationen zum Schutz personenbezogener Daten“ auf der Website des Emittenten.

3.6 Im Hoheitsgebiet einzelner EU- und EWR-Mitgliedstaaten bietet Aircash dem Benutzer eine oder mehrere Möglichkeiten zum Erhalt einer Karte, wie nachstehend beschrieben. Ein Benutzer, der die in diesem Artikel angegebenen Bedingungen erfüllt, kann:

  • die Karte an einer Verkaufsstelle eines Aircash-Partners kaufen und sie über die Aircash-App aktivieren. Der Preis der Karte an der Verkaufsstelle ist keine Ausgabegebühr. Der empfohlene Preis der Karte an der Verkaufsstelle des Partners ist unter „Gebühren“ angegeben, der Preis kann jedoch von der jeweiligen Verkaufsstelle abhängen.
  • Fordern Sie die Ausstellung und Lieferung der Karte über die Aircash-App an, sofern eine solche Funktionsweise verfügbar ist. Der Benutzer kann jederzeit bis zur Aushändigung der Karte vom Antrag auf Ausstellung der Karte mit der Verpflichtung zurücktreten, dem Emittenten alle Kosten der Kartenausstellung zu erstatten, und erklärt sich damit einverstanden, dass die hierfür erhobene Gebühr nicht zurückerstattet wird. Falls der Emittent eine Gebühr für die Ausstellung der Karte erhebt, wird die Gebühr im Abschnitt „Gebühren“ angegeben.

3.7 Alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Ausstellung und Nutzung der Karte sind auf der Website des Emittenten angegeben: https://aircash.eu/de/gebuehren/.

3.8 Die Zahlung der Gebühren erfolgt sofort in der Aircash-Mobilanwendung, indem der entsprechende Betrag des elektronischen Geldes im Aircash-Wallet des Benutzers abgebucht wird.

3.9 Die ausgestellte Karte gehört dem Emittenten und kann nicht auf einen anderen Benutzer übertragen werden.

3.10 Gekaufte oder gelieferte Karten sind nicht aktiv. Der Benutzer aktiviert die Karte in der mobilen Aircash-Anwendung, wo er die Karten-PIN einsehen und ändern kann.

3.11 Der Benutzer ist verpflichtet, die deaktivierte Karte über die Aircash-Mobilanwendung und/oder, im Falle einer Co-Branding-Karte, den vom Co-Branding-Partner festgelegten Prozess zu aktivieren und dabei alle vom Emittenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -standards einzuhalten.

3.12 Die Karte gilt zum Zeitpunkt der erfolgreichen Aktivierung in der Aircash-Mobilanwendung als ausgestellt.

3.13 Der Kartennutzer kann die Karte nach deren Aktivierung nutzen.

4. Ablaufdatum der Karte

4.1 Das Ablaufdatum der Karte ist auf der Karte selbst angegeben und die Karte ist bis zum letzten Tag des auf der Karte angegebenen Monats gültig. Nach Ablauf der Karte muss der Benutzer eine neue Karte aktivieren, wenn er diese Funktion des Aircash-Wallets weiterhin nutzen möchte.

4.2 Der Emittent behält sich das Recht vor, nach unternehmerischer Entscheidung auch vor Ablauf der bestehenden Karte selbständig eine neue Karte mit gleichen oder besseren Konditionen und Funktionalitäten, aber mit einem anderen Namen auch auszugeben, aufgrund z.B. Verbesserung der Sicherheitsmechanismen der Karte, Einführung neuer Technologien oder Sicherheitsstandards des Kartengeschäfts und in anderen Fällen, die durch geschäftliche Gründe bedingt sind. In diesem Fall ist die bestehende Karte bis zu einem bestimmten Datum gültig, das der Emittent dem Benutzer mitteilt und an dem sie durch die neue Karte ersetzt wird.

4.3 Nach Ablauf der Karte darf der Benutzer die Karte zu keinem Zweck mehr verwenden und ist verpflichtet, sie zu vernichten, indem er den Magnetstreifen auf der Rückseite und den Chip durchschneidet.

5. Ausgabenobergrenze

5.1 Der Emittent legt tägliche und monatliche Ausgabenlimits für die Karte für verschiedene Arten von Transaktionen fest und verwaltet diese.

5.2 Für den Fall, dass das Konto des Benutzers aufgrund der von kartenausgebenden Unternehmen durchgesetzten Regeln in Bezug auf die Transaktionsabwicklung und/oder verzögerte Transaktionen mit einem Betrag belastet wird, der höher ist als der verfügbare Betrag an elektronischem Geld in dem Aircash-Wallet und der Benutzer dem Emittenten die Differenz schuldet, muss der Benutzer die Differenz im Verhältnis zum Guthaben des Aircash-Wallets in gleicher Höhe sofort nach Kenntnisnahme und/oder Erhalt der Benachrichtigung begleichen. Sollte der Benutzer dies nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Forderung tun, behält sich der Emittent das Recht vor, die Forderung auf andere Weise einzuziehen. Der Emittent behält sich dieses Recht auch nach Beendigung der Nutzung der Karte, d. h. nach Kündigung des Vertrags, vor.

5.3 Die Karte kann für Transaktionen bis zur Höhe des in dem Aircash-Wallet verfügbaren Guthabens innerhalb der für jede Karte festgelegten Tages- und Monatslimits verwendet werden.

5.4 Der Emittent legt Ausgabenlimits für den Betrag und die Anzahl der Transaktionen fest und verwaltet diese.

5.5 Der Benutzer kann im Rahmen der Verwaltungsfunktion der jeweiligen Karte auf die grundlegenden Limits in der mobilen Aircash-Anwendung zugreifen und diese überprüfen. Die Limits können auf Wunsch des Benutzers mit Zustimmung des Emittenten auf einen niedrigeren oder höheren Betrag geändert werden.

5.6 Der Emittent behält sich das Recht vor, nach Risikoeinschätzung und unternehmerischen Entscheidungen die Obergrenzen nicht über die grundlegenden Limits hinaus anzuheben und genehmigte Obergrenzen aufzuheben.

5.7 Außer den Tages- und Monatslimits besteht keine Möglichkeit, bei Nutzung der Karte auf Wunsch des Benutzers zusätzliche Ausgabenlimits zu vereinbaren.

6. Nutzung der Karte und Verpflichtung zur Geheimhaltung der Zugangsdaten

6.1 Die Karte ist ein Instrument, das Transaktionen mit in dem Aircash-Wallet gespeicherten Geldern ermöglicht. Die Limits für Kartentransaktionen können gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 dieser AGB AK niedriger sein als das verfügbare Gesamtguthaben in dem Aircash-Wallet.

6.2 Bei Missbrauch haftet der Benutzer gegenüber dem Emittenten für den entstandenen Schaden und der Emittent hat das Recht, den Vertrag mit dem Benutzer zu kündigen, die Karte zu sperren und/oder die weitere Nutzung der Karte und/oder des Aircash-Wallets zu verweigern.

6.3 Der Benutzer ist nicht berechtigt, die Karte für illegale Zwecke zu verwenden, einschließlich der Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen, die nach den Gesetzen des Landes, in dem er sich zum Zeitpunkt der Transaktion befindet, und/oder in dem Land, in dem der Händler, den er bezahlt, seinen Sitz hat, gesetzlich verboten sind. Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für alle illegalen Zahlungen, die mit der Karte getätigt werden.

6.4 Die Karte kann zum bargeldlosen Bezahlen von Waren und/oder Dienstleistungen an Verkaufsstellen mit dem Mastercard-Prüfzeichen, zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten und Abhebungsstellen mit einem Hinweis auf die Akzeptanz von Mastercard-Karten in der Republik Kroatien und im Ausland verwendet werden, sowie für andere Vorteile, die den Benutzern gewährt werden.

6.5 Bei Zahlungen muss der Benutzer die Karte immer im Blickfeld haben; andernfalls trägt er das Risiko und haftet für jede missbräuchliche Nutzung der Karte.

6.6 Die Karte wird mit der Möglichkeit der kontaktlosen Zahlung ausgegeben. Wenn der Benutzer die Karte nicht mit der Funktion des kontaktlosen Bezahlens verwenden möchte, kann er die Deaktivierung der Funktion des kontaktlosen Bezahlens schriftlich beantragen. Durch die Deaktivierung der Funktion für kontaktloses Bezahlen kann der Benutzer die ausgegebene Karte weiterhin verwenden, auch wenn das Zeichen für kontaktloses Bezahlen auf der Karte vorhanden/aufgedruckt ist. Im Falle der Verwendung der Karte mit einem Zeichen für kontaktloses Bezahlen, für die der Benutzer die Funktion für kontaktloses Bezahlen abgelehnt hat, entscheidet sich der Benutzer dafür, die Karte nur an Kontaktpunkten zu verwenden, d.h. Einstecken oder Durchziehen der Karte auf dem EFTPOS-Gerät, worüber er die Verkaufsstelle zu informieren hat. Der Benutzer kann die erneute Aktivierung der kontaktlosen Zahlung schriftlich anfordern, wobei der Emittent eine solche Anfrage ablehnen kann, ohne den Benutzer über die Gründe zu informieren.

6.7 Bei Ferntransaktionen, d.h. bei Transaktionen, bei denen die Karte nicht anwesend ist, führt der Benutzer solche Transaktionen auf eigenes Risiko und mit erhöhter Sorgfalt durch.

6.8 Die Karte kann in Online-Verkaufsstellen verwendet werden, indem die Kartendaten für zukünftige Zahlungen gespeichert werden. In diesem Fall sind der Benutzername und das Passwort für die Anmeldung bei der Online-Verkaufsstelle im gleichen Maße wie die Kartendaten und die PIN sensible Informationen und unterliegen dem gleichen Vertraulichkeitsgrad.

6.9 Der Benutzer benutzt die Karte an Geldautomaten auf eigenes Risiko. Wird eine Karte von einem bankeigenen Geldautomaten im In- oder Ausland einbehalten, wird die Karte nicht an den Benutzer zurückgegeben, sondern wird stattdessen nach der Verlustmeldung als verloren storniert. Die Kosten für die Ausstellung einer neuen Karte gehen zu Lasten des Benutzers. Bei einer Nutzung der Karte entgegen dem üblichen Zweck oder den Bestimmungen dieser AGB AK, den Gesetzen und/oder anderen Vorschriften sowie bei Verdacht auf Missbrauch ist der Emittent berechtigt, die weitere Nutzung der Karte zu unterbinden.

6.10 Der Benutzer hat zum Schutz der Karte und ihrer Sicherheitsmerkmale erhöhte Vorsicht walten zu lassen und alle zumutbaren Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen sowie bei der Verwendung der Karte sämtliche nachstehenden Regeln einzuhalten:

  • Der Benutzer muss die PIN der Karte und alle auf der Karte angegebenen Informationen, wie die Kartennummer, das Ablaufdatum und die auf der Rückseite aufgedruckte dreistellige Kontrollnummer, vertraulich behandeln und darf die PIN niemals an andere Personen, einschließlich des Emittenten, seiner Mitarbeiter, der Polizei, der Justizbehörden und der Online-Verkaufsstellen, weitergeben.
  • Die Karten-PIN darf nicht auf der Karte oder auf anderen Dokumenten oder Medien oder auf einem Computer, Mobiltelefon oder einem anderen elektronischen Gerät notiert werden;
  • Die Karten-PIN darf nicht vergessen werden, wobei zu beachten ist, dass die PIN in der Aircash-Mobilanwendung zur Einsicht verfügbar ist;
  • Der Benutzer muss sicherstellen, dass alle Aktivitäten mit der Karte an der Verkaufsstelle in seiner Gegenwart und unter seiner Aufsicht durchgeführt werden;
  • Bei der Bezahlung von Waren und /oder Dienstleistungen an Verkaufsstellen muss der Benutzer eine Bestätigung der Transaktion erhalten; wenn der Verkäufer diese nicht ausstellt, hat der Benutzer das Recht und die Pflicht, diese anzufordern;
  • Der Benutzer ist verpflichtet, den in dieser Bestätigung angegebenen Transaktionsbetrag unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung der ausgeführten Transaktion zu überprüfen;
  • Im Falle der Nichtausführung der Transaktion oder der erfolglosen Autorisierung einer Zahlungstransaktion muss der Benutzer von der Verkaufsstelle eine Bestätigung der nicht ausgeführten Transaktion oder eine Bestätigung der erfolglosen Autorisierung erhalten; stellt der Verkäufer diese nicht aus, hat der Benutzer das Recht und die Pflicht, diese anzufordern;
  • Der Benutzer ist verpflichtet, alle Bestätigungsbelege für ausgeführte autorisierte, nicht autorisierte oder nicht ausgeführte Transaktionen aufzubewahren;
  • Bei der Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet muss der Benutzer die Zahlung über nicht verifizierte Websites vermeiden und sicherstellen, dass die Zahlung ausschließlich über einen Computer erfolgt, der über einen angemessenen Schutz vor Computerviren oder anderen Schadprogrammen verfügt;
  • Vor der Eingabe der Kartendaten muss der Benutzer die Authentizität und die Sicherheitsmerkmale der Website der Verkaufsstelle, an der er die Karte verwenden möchte, überprüfen;
  • Die Sicherheitsmerkmale der Karte dürfen vom Benutzer nicht an andere Personen weitergegeben oder zugänglich gemacht werden, noch darf der Benutzer die Kartendaten für zukünftige Zahlungen in den Benutzerprofilen anderer Personen speichern;
  • Der Benutzer darf seine persönlichen Daten und/oder Karteninformationen weder in Telefongesprächen mit unbekannten oder nicht verifizierten Personen noch in Antworten auf nicht verifizierte Nachrichten, die per E-Mail, über soziale Medien oder andere Messaging-Apps gesendet werden, angeben;
  • Der Benutzer muss die Vertraulichkeit von Passwörtern, Codes oder anderen vereinbarten Registrierungs- oder Zugangsverfahren zur Durchführung von Kartentransaktionen bei Online-Diensten (z. B. Google/Apple Store, Amazon, Paypal usw.) sicherstellen und verhindern, dass andere Personen Zugang dazu erhalten;
  • Der Benutzer muss die Vertraulichkeit von PINs, Codes und/oder biometrischen Daten, die für den Zugriff auf sein mobiles Gerät und die mobile Aircash-Anwendung verwendet werden, sicherstellen und andere Personen daran hindern, Zugang zu diesen Daten zu erhalten; und
  • Der Benutzer muss die mit der Karte getätigten Transaktionen sowie das Guthaben des entsprechenden Aircash-Wallets regelmäßig überwachen.

6.11 Der Emittent haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn der Benutzer das Passwort des Mobilgeräts, auf dem die mobile Anwendung von Aircash installiert ist, die PIN für den Zugang zur mobilen App von Aircash, die Karte und/oder eines der Sicherheitsmerkmale der Karte weitergibt oder einer anderen Person zugänglich macht, sowie für den Fall, dass der Benutzer bei der Verwendung biometrischer Merkmale für den Zugang zur mobilen Anwendung von Aircash einer anderen Person erlaubt, seine Merkmale (z.B. Fingerabdruck oder Gesichtsscan) auf seinem Telefon zu speichern.

7 Autorisierung von Zahlungstransaktionen mit der Karte

7.1 Eine vom Benutzer mit der Karte ausgelöste Zahlungstransaktion gilt als autorisiert, wenn der Benutzer seine Zustimmung zur Ausführung der Zahlungstransaktion oder einer Reihe von Zahlungstransaktionen, zu denen diese Zahlungstransaktion gehört, auf eine der folgenden Arten erteilt hat, abhängig von der Stelle, an der die Karte akzeptiert wurde:

  • Durch Vorhalten oder Einstecken und/oder Durchziehen der Karte an der Verkaufsstelle mit dem Ziel, Waren und/oder Dienstleistungen zu erwerben, und durch Eingabe der PIN in das EFTPOS-Gerät oder durch Unterzeichnung des von dem EFTPOS-Gerät generierten Belastungsbelegs;
  • Durch Vorhalten oder Einstecken und/oder Durchziehen der Karte an der Abhebungsstelle mit dem Ziel, Bargeld abzuheben und durch Eingabe der PIN in das EFTPOS-Gerät an der Abhebungsstelle oder durch Unterzeichnung des vom EFTPOS-Gerät an der Abhebungsstelle erstellten Belegs zur Bestätigung der Bargeldabhebung oder durch Vorhalten oder Einstecken der Karte in den Geldautomaten und Eingabe der PIN in den Geldautomaten;
  • Bei Katalog- oder Telefonverkäufen und an Online-Verkaufsstellen durch Eingabe und/oder Übermittlung von Karteninformationen oder personalisierten Sicherheitsdaten, wie von der Verkaufsstelle verlangt;
  • Durch die Eingabe von Karteninformationen, einschließlich personalisierter Sicherheitsdaten, die an der Online-Verkaufsstelle verlangt werden, oder durch die Eingabe des Benutzernamens und/oder des Passworts, die zur Registrierung der Karte des Benutzers oder zur Hinzufügung der Karte als Zahlungsmittel für Einkäufe an der Online-Verkaufsstelle verwendet wurden;
  • Durch die Eingabe der Karteninformationen, einschließlich der personalisierten Sicherheitsdaten, die an der Online-Verkaufsstelle erforderlich sind, und durch Bestätigung auf einem mobilen Gerät innerhalb der Aircash-Mobilanwendung, die zu diesem Zweck an Online-Verkaufsstellen, die den 3D-Secure-Dienst unterstützen, eine Push-Benachrichtigung erzeugen kann;
  • Durch Einstecken oder Halten der Karte über das Selbstbedienungsgerät oder durch Handhabung der Karte in der Art und Weise, dass das Selbstbedienungsgerät eine Autorisierung erfordert (bei kontaktloser Kartenzahlung, Bezahlung von Mautgebühren und in anderen ähnlichen Fällen, wenn die Zahlungstransaktion nicht auf eine der oben beschriebenen Arten autorisiert wird);
  • Durch den Abschluss einer Vereinbarung über die Belastung der Karte.

7.2 Für kontaktlose Zahlungen sind die Limits der Transaktionsbeträge, bis zu denen Zahlungen ohne Autorisierung durch Unterschrift oder PIN getätigt werden können, gesetzlich vorgeschrieben. Diese Limits können je nach Markt oder Land variieren. Aus Sicherheitsgründen ist es manchmal notwendig, Transaktionen mit einer kontaktlosen Karte unterhalb des vorgeschriebenen Limits mit einer PIN oder einer Unterschrift zu autorisieren, die bestätigt, dass sich die Karte im Besitz des berechtigten Benutzers befindet. Die Erfordernis einer PIN-Eingabe oder einer Unterschrift für eine bestimmte kontaktlose Transaktion unterhalb des Limits kann Parametern unterliegen, die vom Emittenten oder der Verkaufsstelle in Abhängigkeit von der Höhe und Anzahl der zuvor getätigten kontaktlosen Transaktionen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Risiken festgelegt werden.

7.3 Die geltenden Vorschriften und Regeln für Zahlungskartensysteme erlauben es, dass bestimmte Transaktionen an POS-Geräten oder online ohne starke Kundenauthentifizierung gemäß den in den geltenden Vorschriften festgelegten Kriterien durchgeführt werden können. In den Fällen, in denen die Nichtanwendung oder die Nichtanforderung der Anwendung der starken Kundenauthentifizierung auf der Grundlage der vorgeschriebenen Kriterien zulässig ist, bedeutet die bloße Tatsache, dass sie nicht gefordert oder durchgesetzt wird, nicht, dass die Transaktion nicht in der vereinbarten Weise autorisiert ist. In diesen Fällen ist der Nutzer nicht verpflichtet, die PIN einzugeben oder die Transaktion über die Aircash-Mobilanwendung zu bestätigen, und der Kartennutzer stimmt der Ausführung der Transaktion bereits durch die Nutzung der Karte zu.

7.4 Eine auf eine der vereinbarten Arten erteilte Zahlungstransaktion kann nur in Ausnahmefällen widerrufen werden, wenn eine Vereinbarung zwischen dem Benutzer und/oder dem Emittenten und/oder einer Verkaufsstelle vorliegt.

7.5 Die Verwendung der starken Kundenauthentifizierung gilt als ausschließliche und eindeutige Bestätigung der Identität des Kartennutzers bei Verwendung der Karte.

7.6 Bei den elektronischen Daten zur Zahlungstransaktion, die der Emittent von der Verkaufsstelle erhält, handelt es sich um einen Zahlungsauftrag. Der Moment des Eingangs eines Zahlungsauftrags ist jeder Moment, in dem der Emittent elektronische Daten über die Zahlungstransaktion von der Verkaufsstelle erhält. Unmittelbar nach Erhalt des Zahlungsauftrags reduziert der Emittent das verfügbare Guthaben auf dem Konto des Kartennutzers um den Betrag des durch die Nutzung der Karte oder der Karteninformationen ausgelösten Zahlungstransaktion.

7.7 Mit der Zustimmung zur Ausführung der Transaktion übernimmt der Benutzer die Verpflichtung zur Zahlung aller mit den ausgegebenen Karten verbundenen Kosten, unabhängig vom Zeitpunkt der Verarbeitung und Verbuchung der Transaktion, auf die der Emittent keinen Einfluss hat.

7.8 Der Benutzer ist verpflichtet, die Original-Benutzerrechnung (Quittung), bzw. die Bestätigung über die Nichtausführung der Zahlungstransaktion, die er von der Verkaufsstelle erhält, aufzubewahren und dem Emittenten im Falle einer Reklamation vorzulegen. Der Kartennutzer ist verpflichtet, den im Formular angegebenen Betrag der Zahlungstransaktion unverzüglich nach Ausführung der Zahlungstransaktion zu überprüfen. Für den Fall, dass eine bestimmte Verkaufsstelle, bei der der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers aufgrund der Geschwindigkeit der Transaktion oder der technischen Voraussetzungen und bis zu dem vom Kartenzahlungssystem angezeigten Transaktionsbetrag festgelegt hat, dass die Bestätigung nicht automatisch ausgestellt wird, z. B. für kontaktlose Zahlungen, Zahlungen von Mautgebühren usw., kann der Kartennutzer bei der Akzeptanzstelle die Ausstellung einer Bestätigung über die abgeschlossene Zahlungstransaktion verlangen.

7.9 Die Transaktionen werden gemäß den Regeln der Kartenunternehmen durchgeführt, und je nach Höhe des Transaktionsbetrags erfolgt die Autorisierung durch Vorhalten oder Einstecken der Karte in ein Zahlungsgerät oder einen Geldautomaten. Das Gerät kann eine Transaktionsautorisierung durch Eingabe einer PIN verlangen.

7.10 Ferntransaktionen werden unter Verwendung von Daten von der Karte durchgeführt, wobei der Benutzer über die Aircash-Mobilanwendung authentifiziert werden kann.

7.11 Der Emittent hat das Recht, die Verwendung der Karten an bestimmten Verkaufsstellen aufgrund von Risikobewertungen, behördlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen einzuschränken, und wenn eine solche Entscheidung aus Sicherheitsgründen oder anderem Sachverhalt gerechtfertigt ist.

7.12 Der Emittent behält sich das Recht vor, die Funktionen der Karte zu verwalten.

7.13 Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Emittent in Ausnahmefällen ohne besondere Genehmigung das Konto aufgrund einer fehlerhaften Transaktion belasten oder gutschreiben kann, um einen offensichtlichen Geschäftsfehler zu korrigieren, der zu einer unbegründeten Gutschrift oder Belastung des Kontos des Benutzers geführt hat.

7.14 Der Benutzer kann jederzeit eine Klärung oder Überprüfung einer registrierten Abbuchung oder Zahlung per Karte in dem Aircash-Wallet verlangen.

7.15 Der Benutzer ist verpflichtet, Gelder, die ohne Rechtsgrundlage auf seinem Aircash-Wallet gutgeschrieben wurden, zurückzugeben.

8 Zahlungsbedingungen

8.1 Die Karte bucht Gelder direkt von dem Aircash-Wallet des Benutzers ab, und die mit der Karte getätigte Zahlungstransaktionen reduzieren das verfügbare Guthaben in dem Aircash-Wallet des Benutzers unmittelbar nach der Ausführung. Für den Fall, dass das Guthaben in dem Aircash-Wallet des Benutzers nicht ausreicht, um die Zahlungstransaktion durchzuführen, wird die Transaktion abgelehnt.

8.2 Wiederkehrende Zahlungen: Der Benutzer kann wiederkehrende Zahlungen verwenden, wenn die Online-Verkaufsstelle eine solche Option anbietet. Die Höhe und Häufigkeit der Zahlungen werden von der Verkaufsstelle festgelegt.

8.3 Der Emittent ist nicht Vertragspartei der Vereinbarung über wiederkehrende Zahlungen zwischen dem Benutzer und der Verkaufsstelle; solche Zahlungen richten sich nach den Bedingungen der Verkaufsstelle. Der Emittent kann solche Zahlungen nicht stornieren oder ändern. Jegliche Anträge auf Änderung oder Stornierung wiederkehrender Zahlungen sind direkt an die Verkaufsstelle zu richten.

8.4 Ist der endgültige Betrag der Zahlungstransaktion zum Zeitpunkt der Zustimmung des Kartennutzers zur Ausführung der Transaktion nicht bekannt, reduziert der Emittent das verfügbare Guthaben um den Betrag, für den die Zustimmung erteilt wurde, und korrigiert nach Abschluss der Transaktion den von dem Aircash-Wallet des Benutzers abgebuchten Betrag entsprechend den erhaltenen Finanzdaten der Transaktion.

8.5 Der Emittent ist nicht dafür verantwortlich, dass auf dem Aircash-Wallet genügend Guthaben für die Ausführung von Transaktionen, für die eine Zustimmung erteilt wurde, vorhanden ist und ist nicht verpflichtet, den Benutzer zu benachrichtigen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Benutzer gegenüber dem Emittenten in Bezug auf das Aircash-Wallet Schulden macht. Ist das Guthaben des Aircash-Wallets des Benutzers aufgrund der Abwicklung der mit der Karte autorisierten Transaktionen niedriger als der Betrag der Belastung, gelten die in Abschnitt 5 genannten Bedingungen.

8.6 Bei Verdacht auf betrügerisches Verhalten des Benutzers oder sonstiger Umstände, die dazu führen können, dass dem Benutzer im Zusammenhang mit dem Aircash-Wallet eine Schuld gegenüber dem Emittenten entsteht, sei es in bekannter oder unbekannter Höhe, bei denen die Gefahr der Nichteinziehung durch den Emittenten besteht, stimmt der Benutzer durch die Annahme dieser AGB AK ausdrücklich und unwiderruflich zu, dass der Emittent das Recht hat, Gelder im Aircash-Wallet des Benutzers innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens gesperrt zu halten, um eine Rückerstattung zu gewährleisten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Rest des Guthabens gemäß den AGB AW vom Benutzer verwendet oder eingelöst werden.

8.7 Der Emittent behält sich das Recht vor, Transaktionen nach eigenem Ermessen abzulehnen. Der Emittent trägt keine Verantwortung für den Fall, dass die Verkaufsstelle sich weigert, die Karte zu akzeptieren oder wenn es aufgrund einer fehlerhaften Verwendung des EFTPOS-Geräts oder technischer Probleme mit dem Gerät nicht möglich ist, die Transaktion auf Wunsch des Benutzers durchzuführen, oder wenn der Emittent die Transaktion nicht genehmigt oder die Nutzung der Karte gemäß diesen AGB AK storniert oder aussetzt.

9. Gebühren, Kosten und Wechselkurse

9.1 Alle nachfolgend beschriebenen Gebühren werden vom verfügbaren Guthaben des Benutzers in dem Aircash-Wallet abgebucht, und es liegt in der Verantwortung des Benutzers, ein ausreichendes Guthaben in dem Aircash-Wallet sicherzustellen. Für den Fall, dass bestimmte Gebühren nicht erhoben werden können, ist es möglich, dass die Karte nicht ausgestellt oder verlängert wird oder nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. Sollte eine Gebühr zu einem negativen Kontostand in dem Aircash-Wallet führen, wird die Gebühr mit der ersten nächsten Zahlung auf das Aircash-Wallet verrechnet.

9.2 Gebühren und Kosten werden gemäß der unter https://aircash.eu/de/gebuehren veröffentlichten Preisliste erhoben, die Bestandteil dieser AGB AK ist.

9.3 Die Kosten der Kartenausstellung werden vom Emittenten in der Höhe berechnet, wie in der am Tag der Beantragung der Kartenausstellung gültigen Preisliste angegeben.

9.4 Der Benutzer kann den Ersatz einer beschädigten Karte oder im Falle einer Änderung des Vor- und/oder Nachnamens des Benutzers, wenn der Vor- und Nachname auf der Karte aufgedruckt war, schriftlich beantragen. Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzkarte sind in der Preisliste angegeben.

9.5 Die monatliche Gebühr für die Nutzung der Karte wird gemäß der Preisliste aus dem verfügbaren Guthaben des Aircash-Wallets, mit dem die Karte verbunden ist, abgebucht.

9.6 Für Bargeldbezüge an Geldautomaten und EFTPOS-Geräten erhebt der Emittent eine Barabhebungsgebühr, die das in dem Aircash-Wallet verfügbare Guthaben reduziert und die am Tag der Ausführung oder Autorisierung der Transaktion vollständig vom Konto abgebucht wird.

9.7 Für andere Arten von Transaktionen können Gebühren anfallen, die in der Preisliste transparent ausgewiesen sind.

9.8 Bei Kartenzahlung wird das Geld direkt aus dem Aircash-Wallet des Benutzers abgehoben. Sollte das Guthaben in dem Aircash-Wallet nicht ausreichen, um den angeforderten Bargeldbetrag abzuheben oder die Transaktion zuzüglich der Gebühren durchzuführen, kann die Transaktion nicht durchgeführt werden.

9.9 Bei Bargeldabhebungen an Geldautomaten und Zahlungstransaktionen für Waren und/oder Dienstleistungen an Verkaufsstellen im Ausland können ausländische Banken dem Kartennutzer den Service der dynamischen Währungsumrechnung und die Wahl des zu belastenden Betrag in der Heimatwährung anbieten. Die Höhe des anwendbaren Wechselkurses und/oder der dem Benutzer in Rechnung gestellten Gebühr wird von der ausländischen Bank bestimmt und vor der Transaktion auf dem Bildschirm des Geräts angezeigt; daher ist der Emittent nicht für den Wechselkurs und/oder die Gebühr für die Nutzung dieser Dienstleistung verantwortlich.

9.10 Im Falle, dass der Benutzer den dynamischen Währungsumrechnungsdienst akzeptiert, wird der Betrag des geltenden Wechselkurses und/oder die berechnete Gebühr auf der Bestätigung der erfolgreich abgeschlossenen Transaktion durch die ausländische Bank gedruckt. Der Service der dynamischen Währungsumrechnung kann für den Kartennutzer ungünstiger sein als die Wahl der Abbuchungsoption in der Währung des Landes, in dem die Karte verwendet wird.

9.11 Der Kartennutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, die Verantwortung für alle am Geldautomaten und/oder EFTPOS-Terminal bei der Verwendung der Karte akzeptierten Bedingungen zu tragen, die nicht in diesen AGB AK definiert sind.

9.12 Bei einer Zahlungstransaktion mit der Karte in einer anderen Währung als der Rechnungswährung der Karte konvertiert der Emittent, je nach Währung der in Fremdwährung getätigten Transaktion, die Transaktion nach den Regeln der Konvertierung und nach dem zum Zeitpunkt der Absendung der Zahlungstransaktion, d.h. der Verarbeitung der Transaktion in ihrem System, gültigen Wechselkurs. Die weitere Umrechnung in die Kartenwährung erfolgt nach dem am Tag der Abrechnung der Transaktion geltenden Wechselkurs, so dass der dem Aircash-Wallet-Konto des Benutzers gutgeschriebene Betrag neu berechnet wird. Der Umrechnungskurs ist auf der folgenden Website verfügbar: https://www.mastercard.us/en-us/personal/get-support/convert-currency.html.

9.13 Aufgrund mehrfacher Änderungen der Wechselkurse internationaler Systeme im Laufe des Tages können die Kurse für Transaktionen, die am selben Tag getätigt werden, unterschiedlich sein.

9.14 Der Emittent zieht allfällige Forderungen, die ihm gegenüber dem Benutzer im Zusammenhang mit Wechselkursdifferenzen bei Verwendung der Karte zur Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen im Ausland oder aus der Abbuchung nicht autorisierter Transaktionen, einschließlich Gebühren, entstehen, auf eine der folgenden Arten ein:

  • Das Aircash-Wallet des Benutzers wird mit dem Betrag der Forderung belastet, der der Benutzer durch die Annahme der vorliegenden AGB AK ausdrücklich und unwiderruflich zustimmt;
  • Der Forderungsbetrag wird bei der ersten Folgeeinzahlung auf das Aircash-Wallet eingezogen, womit sich der Benutzer durch die Annahme der vorliegenden AGB AK ausdrücklich und unwiderruflich einverstanden erklärt.

9.15 Der Emittent nimmt die Währungsumrechnung gemäß dem Wechselkurs aus Artikel 9.12 am Tag der Umrechnung vor, sofern nicht durch besondere Bestimmungen etwas anderes festgelegt ist.

10. Absicherungsmaßnahmen

10.1 In der Aircash-Mobilanwendung kann der Benutzer im Rahmen der Kartenverwaltung die Karte vorübergehend sperren und später wieder entsperren. Der Benutzer kann auch schriftlich eine dauerhafte Sperre beantragen, nach der die Nutzung der Karte nicht mehr möglich ist.

10.2 Der Benutzer ist verpflichtet, das Abhandenkommen (Verlust oder Diebstahl), den Missbrauch oder den Nichterhalt der Karte sowie den Verdacht, dass Unbefugte Zugang zu Karteninformationen, einschließlich der PIN, erhalten haben, dem Emittenten unverzüglich mitzuteilen. Zusätzlich zur Benachrichtigung des Emittenten ist der Benutzer verpflichtet, die Möglichkeit der Nutzung der Karte in der Aircash-Mobilanwendung zu deaktivieren, bis die Situation geklärt ist. Gestohlene Karte bedeutet neben dem physischen Diebstahl der Karte auch die Möglichkeit des Diebstahls und Missbrauchs der Kartendaten.

10.3 Der Benutzer muss diesen Sachverhalt unverzüglich telefonisch unter +385 1 457 3537 oder +385 1 457 3538 oder per E-Mail an [email protected] melden. Nach Eingang der Mitteilung wird der Emittent die Karte vorübergehend oder dauerhaft sperren und deren weitere Verwendung unterbinden.

10.4 Nach der Meldung des Verlustes oder Diebstahls der Karte und nach deren endgültiger Sperrung wird der Benutzer angewiesen, eine neue Karte zu verknüpfen. Die Kosten für den Erwerb, d.h. die Ausstellung der Karte, trägt der Benutzer. Der Emittent kann in bestimmten Fällen nach eigenem Ermessen die Kosten für eine neue Karte erstatten. Findet der Benutzer die Karte nach der Verlustmeldung und nach der endgültigen Sperrung wieder, darf er sie nicht mehr verwenden, sondern muss sie durch Durchschneiden des Chips und des Magnetstreifens vernichten.

10.5 Die durch die ungültige Karte entstandenen Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Benutzers.

10.6 Der Emittent ist berechtigt, die Karte auf Verlangen des Benutzers oder bei Anzeige von Verlust, und/oder missbräuchlicher Nutzung der Karte zu sperren und/oder deren Nutzung zu unterbinden, und zwar in den folgenden Fällen auch ohne Anzeige oder Antrag des Benutzers:

  • Wenn der Benutzer den vorliegenden AGB AK zuwiderhandelt;
  • Bei wiederholter Falscheingabe der PIN an der physischen Verkaufsstelle oder bei falschen Kartenangaben bei Online-Zahlungen;
  • Bei Kenntnis des Emittenten vom Tod des Benutzers;
  • Bei sicherheitsrelevanten Bedenken bezüglich der Karte;
  • Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung oder die Nutzung der Karte in betrügerischer oder missbräuchlicher Absicht.

10.7 Der Emittent beurteilt nach gewissenhafter Würdigung aller Umstände, ob eine der Voraussetzungen aus dem vorstehenden Absatz für eine vorübergehende oder dauerhafte Sperrung der Karte vorliegt.

10.8 Der Emittent kann die Nutzung einzelner oder aller Funktionen der Karte durch Sperrung vorübergehend oder dauerhaft einschränken oder unterbinden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

10.9 Der Emittent teilt dem Benutzer die Gründe für die Kartensperrung so rasch wie möglich, in jedem Fall aber unmittelbar nach der Kartensperrung, schriftlich an die registrierte E-Mail Adresse mit. Der Emittent ist nicht verpflichtet, den Benutzer über die Kartensperrung und die Gründe dafür zu informieren, wenn die Mitteilung sachlich gerechtfertigten Sicherheitsgründen widerspricht oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Emittent ist nicht verpflichtet, den Benutzer über die Kartensperrung zu informieren, auch nicht bei wiederholter Falscheingabe der PIN oder falscher Kartenangaben bei Online-Zahlungen durch den Benutzer.

10.10 Der Emittent ist verpflichtet, die Karte unverzüglich nach Wegfall der Gründe für die vorübergehende Sperrung der Karte auf Verlangen des Benutzers zu entsperren und/oder eine neue Karte mit neuen Sicherheitsmerkmalen an den Benutzer auszustellen und wenn die Karte ohne vorherige Ankündigung oder auf Wunsch des Benutzers gesperrt wird, ist der Emittent verpflichtet, diese unverzüglich nach Beseitigung der Gründe für die Sperrung zu entsperren.

10.11 Zur Wahrung der Eigentumsinteressen des Benutzers behält sich der Emittent das Recht vor, die Verwendung der Karte in bestimmten Ländern und bei bestimmten Verkaufsstellen im In- und Ausland oder bei bestimmten Online-Verkaufsstellen einzuschränken, wenn nach fachlichem Ermessen des Emittenten die erforderlichen Sicherheitsstandards bei Kartentransaktionen nicht gewährleistet sind und ein erhöhtes Risiko für Betrug oder kriminelle Handlungen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht, wobei dies nicht die einzigen Gründe für den Emittenten sind, dieses Recht auszuüben.

10.12 Die Sperrung der Karte oder die Ablehnung einer Transaktion kann auch automatisch durch das ICT-Sicherheitssystem des Emittenten erfolgen, wenn das System eine potentielle Bedrohung und/oder risikobehaftete Transaktionen mit der Karte feststellt. Tritt die beschriebene Situation beim Versuch, eine Transaktion auszuführen, ein, kann sich der Benutzer an den Kundendienst wenden, der die notwendigen Identifikations- und Überprüfungsmaßnahmen durchführt und bei der Ausführung der Transaktion behilflich ist.

10.13 Wenn die Karte gesperrt wird, erlischt die Haftung des Benutzers für die Transaktionen, die während der Nutzung der Karte vor der Sperrung getätigt wurden, nicht.

11. Co-branding

11.1 Wenn der Benutzer die Karte über ein Unternehmen beantragt hat, mit dem der Emittent zusammenarbeitet (Co-Branding-Partner), wird eine solche Karte mit dem Namen dieses Unternehmens oder einem anderen Handelsnamen ausgestellt.

11.2 Durch die Annahme der AGB AK stimmt der Benutzer zu:

  • Dass der Co-Branding-Partner die Annahme seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Karte verlangen kann, d.h. dass bestimmte Einschränkungen auferlegt oder besondere Funktionen hinzugefügt werden können;
  • Dass der Co-Branding-Partner das Recht hat, das Guthaben in dem Aircash-Wallet zu überprüfen, um andere Funktionen zu ermöglichen und die dem Benutzer vom Co-Branding-Partner gewährten Rechte auszuüben;
  • Dass der Co-Branding-Partner die einseitige Kündigung dieser Vereinbarung zu den in den AGB festgelegten Bedingungen und die Schließung / Sperrung der Benutzerkarte verlangen kann, wobei der Emittent auf Verlangen des Co-Branding-Partners unverzüglich handelt, ohne dass der Benutzer darüber im Voraus benachrichtigt werden muss;
  • Zu den Gebühren für die Co-Branding-Karte, die in der Preisliste veröffentlicht sind;
  • Dass der Emittent bei einer Änderung der Zusammenarbeit zwischen dem Emittenten und einem Co-Branding-Partner nur die Benutzer dieses Co-Branding-Programms informiert.

12. Reklamationen und Beanstandungen, alternative Streitbeilegung und Haftung

12.1 Der Benutzer ist verpflichtet, den Emittenten unverzüglich, spätestens jedoch 13 (dreizehn) Monate nach Belastung der Karte, über nicht autorisierte, nicht ausgeführte oder missbräuchlich ausgeführte Transaktionen zu unterrichten, andernfalls verliert der Benutzer den Anspruch auf Schadensersatz und andere damit verbundene Rechte gemäß den geltenden Vorschriften und diesen AGB AK.

12.2 Im Falle einer nicht autorisierten Zahlungstransaktion, die aus der Nutzung einer verlorenen oder gestohlenen Karte oder einem anderen Missbrauch der Karte resultiert, trägt der Benutzer die Kosten und Verluste, die sich aus einer solchen Nutzung der Karte ergeben, bis zum Zeitpunkt der Sperrung der Karte innerhalb der Aircash-Mobilanwendung und der Benachrichtigung des Emittenten. Die Haftung des Benutzers erstreckt sich auf den Betrag, der durch die Gesetzgebung des Wohnsitzlandes des Benutzers festgelegt ist, mit Ausnahme von gesetzlich vorgesehenen Sonderfällen, auf deren Grundlage der Benutzer die volle Haftung für solche Transaktionen trägt.

12.3 Die Reklamation einer mit der Karte bezahlten Ausgabe entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, diese Ausgabe zu bezahlen.

12.4 Reklamiert der Benutzer eine fehlerhaft ausgeführte oder nicht autorisierte Zahlungstransaktion erstattet der Emittent dem Benutzer den Betrag der Zahlungstransaktion unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf des ersten Geschäftstages nach Eingang der Reklamation, es sei denn, der Emittent hat einen Verdacht auf Betrug seitens des Kartennutzers, wovon er die Kroatische Nationalbank in Kenntnis setzen wird. In diesem Fall führt der Emittent eine Untersuchung durch, um die Berechtigung der Reklamation zu prüfen; ist die Reklamation berechtigt, wird der Emittent entsprechend dem Antrag des Benutzers und den gesetzlichen Bestimmungen tätig oder erstattet den Transaktionsbetrag zurück; stellt sich die Reklamation als unberechtigt heraus, wird der Emittent die Gründe für die Ablehnung der Rückerstattung angeben.

12.5 Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Emittent berechtigt ist, die Bestätigung der ausgeführten autorisierten oder nicht ausgeführten bzw. nicht autorisierten Transaktion zur Überprüfung der Berechtigung der Reklamation/Beschwerde einer fachkundigen Analyse zu unterziehen.

12.6 Wird die ordnungsgemäße Ausführung einer Zahlungstransaktion aus Gründen, die sich aus dem Vertragsverhältnis des Benutzers mit der Verkaufsstelle ergeben, bestritten, ist dies direkt mit der Verkaufsstelle zu regeln.

12.7 Bei anderen Reklamationen wird der Emittent die Berechtigung der Reklamation prüfen und bei berechtigter Reklamation gemäß der Anfrage des Benutzers und den gesetzlichen Bestimmungen handeln, d. h. die angeforderte Transaktion ausführen oder den Betrag der fehlerhaft ausgeführten Transaktion zurückerstatten.

12.8 In jedem Fall, in dem die Haftung des Emittenten für die Nichtausführung und/oder fehlerhafte Ausführung und/oder für die verspätete Ausführung einer Zahlungstransaktion und/oder für die Ausführung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs festgestellt wird, wird der Betrag des nicht ausgeführten, nicht ordnungsgemäß ausgeführten, verspäteten oder nicht autorisierten Zahlungsvorgangs einschließlich der in Rechnung gestellten Gebühren, auf die der Benutzer Anspruch hat, dem Benutzer unverzüglich zurückerstattet.

12.9 Für den Fall, dass der Emittent den Betrag der nicht ordnungsgemäß durchgeführten Transaktion zurückerstattet und während der Prüfung der Reklamation die Verantwortung des Benutzers für die Transaktion, die Gegenstand der Reklamation war, festgestellt wird, stimmt der Benutzer zu, dass der Emittent den Betrag der Transaktion nachträglich von seiner Karte abbuchen wird. Die Zustimmung des Benutzers gilt ab diesem Zeitpunkt bis zur endgültigen Erledigung der schriftlichen Reklamation, d. h. bis zum Tag der Nachbelastung der Karte des Benutzers.

12.10 Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für alle Folgen einer missbräuchlichen Verwendung der Karte, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder wenn er die in diesen AGB AK vorgesehenen Pflichten zur unverzüglichen Information des Emittenten bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher oder unberechtigter Verwendung der Karte, die vereinbarte Art der Kartenverwendung und die vom Benutzer bei der Kartenverwendung zu treffenden Maßnahmen vorsätzlich oder grobfahrlässig nicht erfüllt hat.

12.11 Der Benutzer erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass der Emittent in diesem Fall seine Karte mit allen Kosten belasten kann, die im Zusammenhang mit dem Nachweis der Haftung des Benutzers entstanden sind.

12.12 Der Benutzer klärt alle Beschwerden bezüglich der Qualität der mit der Karte bezahlten Waren und/oder Dienstleistungen ausschließlich mit der Verkaufsstelle.

12.13 Der Kartenbenutzer schließt selbständig Verträge mit elektronischen Zahlungsdiensten ab und vereinbart dabei Art, Weise und Bedingungen der Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Überweisung und Entgegennahme von Geldbeträgen und/oder Einkäufen bei den beauftragten Webpartnern der vorgenannten Dienste. Der Emittent steht nicht in direkter Geschäftsbeziehung zu den Anbietern dieser Dienstleistungen, sondern ermöglicht lediglich den Betrieb der von ihm ausgegebenen Karten auf den Systemen der vorgenannten Dienstleistungen. Aus diesem Grund hat der Benutzer der Dienstleistung alle Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung, Einschränkungen bei der Nutzung einzelner Dienstleistungen oder Reklamationen bezüglich der erbrachten Dienstleistungen direkt mit dem Anbieter der Dienstleistung zu klären. Der Emittent haftet weder für die Nutzungsbedingungen der Dienstleistungen, die der Benutzer mit dem Dienst abgeschlossen hat, noch für die sich daraus ergebenden Gebühren.

12.14 Bei Produkten und/oder Dienstleistungen, die mit der Karte erworben werden, haftet der Emittent nicht für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen, für die Qualität und/oder Sachmängel der Produkte und/oder Dienstleistungen sowie für allfällige weitere vertragliche Verpflichtungen der Verkaufsstelle. Der Emittent haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer infolge der Nichterfüllung oder teilweisen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Verkaufsstelle entstehen. Reklamationen und Beanstandungen bezüglich der Qualität und/oder Lieferung der mit der Karte bezahlten Waren und/oder Dienstleistungen hat der Benutzer ausschließlich mit der Verkaufsstelle zu regeln.

12.15 Der Emittent ist nicht für die Nichtannahme der Karte bei der Verkaufsstelle verantwortlich. Der Emittent haftet nicht für unlautere oder irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken der Verkaufsstelle. Der Emittent haftet nicht für die Unmöglichkeit der Verwendung der Karte bei nicht oder fehlerhaft ausgeführten oder nicht autorisierten Transaktionen, und zwar in folgenden Fällen:

  • Bei Vorliegen objektiver Störungen außerhalb der Kontrolle des Emittenten, auf deren Eintritt der Emittent keinen Einfluss hatte oder sie nicht verhindern konnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kriege, Unruhen, Terroranschläge, Streiks, Unterbrechungen der Telekommunikation und Stromausfälle;
  • Bei Bestehen von Verpflichtungen, die sich für den Emittenten aus anderen Vorschriften ergeben;
  • Bei Betrug durch den Benutzer oder wenn der Benutzer seine Pflichten im Zusammenhang mit diesen AGB AK grob fahrlässig nicht erfüllt hat;
  • Wenn der Benutzer es unterlassen hat, den Emittenten über eine nicht autorisierte und/oder nicht ausgeführte Transaktion und/oder eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Transaktion und/oder eine verspätete Transaktion unverzüglich nach Bekanntwerden der Transaktion, spätestens aber innerhalb von 13 Monaten ab dem Tag der Belastung oder Gutschrift, zu informieren.

13. Änderung der personenbezogenen Daten

13.1 Der Benutzer ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner personenbezogenen Daten jederzeit über die Aircash-Mobilanwendung sicherzustellen, einschließlich Änderungen der Adresse, des Vornamens und/oder des Nachnamens, und zwar spätestens innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen ab dem Datum der Änderung; der Benutzer muss dem Emittenten auch die erforderlichen Unterlagen zur Bestätigung der eingetretenen Änderungen vorlegen.

13.2 Kommt der Benutzer der im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtung nicht nach, kann der Emittent dem Benutzer die Nutzung der Karte verweigern, die Karte sperren und die Kosten des Widerrufs in Rechnung stellen.

13.3 Der Emittent haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer durch verspätete oder nicht ordnungsgemäße Mitteilung von Änderungen personenbezogener Daten entstehen.

14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Gebühren und des Wechselkurses

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB AK wird der Emittent dem Benutzer mindestens 2 (zwei) Monate vor Inkrafttreten der Änderungen an die vom Benutzer bei der Eröffnung des Aircash-Wallets angegebenen E-Mail-Adresse mitteilen.

14.2 Unterlässt es der Benutzer, dem Emittenten bis zum vorgeschlagenen Wirksamwerden der Änderungen eine schriftliche Ablehnungserklärung zukommen zu lassen, gilt dies als Zustimmung des Benutzers zu den vorgeschlagenen Änderungen.

14.3 Der Benutzer, der die vorgeschlagenen Änderungen dieser AGB AK nicht akzeptiert, kann den Vertrag vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderungen kündigen. Dementsprechend wird der Emittent die Karte am Tag der Kündigung der vertraglichen Verpflichtungen nach diesen AGB AK, spätestens am Tag des Inkrafttretens der neuen AGB AK, sperren. Der Emittent wird den Benutzer nicht gesondert über die vorgenommene Sperre informieren.

14.4 Änderungen des angewandten Wechselkurses, die sich aus einer Änderung des Referenzkurses ergeben, sowie Änderungen des Wechselkurses oder der Gebühren, die dann für den Benutzer günstiger sind, können ohne Benachrichtigung des Benutzers vorgenommen werden.

15. Kündigung des Vertrages

15.1 Der Vertrag über die Nutzung einer Karte verliert in folgenden Fällen seine Gültigkeit:

  • Kündigung des Vertrages, d. h. bei Verzicht des Benutzers auf das Nutzungsrecht der Karte;
  • Kündigung des Vertrages, d. h. Zurücknahme der Karte durch den Emittenten;
  • Tod des Benutzers.

15.2 Der Benutzer kann den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Emittent kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten schriftlich an die E-Mail-Adresse des Benutzers kündigen.

15.3 Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der schriftlichen Kündigung durch den Emittenten an den Benutzer, bzw. ab dem Datum des Eingangs der Kündigung des Benutzers beim Emittenten.

15.4 Der Emittent hat in folgenden Fällen das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen und dem Benutzer die weitere Nutzung der Karte zu untersagen:

  • Wenn der Benutzer gegen die Bestimmungen des Vertrages, dieser AGB AK oder der auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Emittenten und dem Benutzer anwendbaren zwingenden Bestimmungen verstößt, einschließlich der Bestimmungen über die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung;
  • Im Falle eines Missbrauchs der Karte;
  • Im Falle der Nichtzahlung von Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Karte;
  • Wenn der Benutzer bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht hat.

15.5 Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren, wenn der Vertrag und/oder die Karte nicht mehr gültig sind.

15.6 Die Verpflichtungen des Benutzers aus der Nutzung der Karte enden nicht mit Ablauf des Vertrags und/oder der Karte.

15.7 Die Karte ist eine Ergänzung zum Aircash-Wallet und ist vollständig mit diesem verbunden, so dass Folgendes gilt:

  • Der Vertrag kann in Bezug auf den Teil der Aktivität im Zusammenhang mit der Karte gekündigt werden, der diesen AGB AK unterliegt. Das bedeutet, dass der Benutzer ein Aircash-Wallet-Benutzer bleiben kann, was durch die AGB AW geregelt wird.
  • Der Vertrag kann für alle durch die AGB AW und diese AGB AK geregelten Tätigkeiten in vollem Umfang gekündigt werden.
  • Der Vertrag DARF NICHT in der Weise gekündigt werden, dass der Benutzer die AGB AW kündigt und die Karte sowie einen Teil der unter diese AGB AK fallenden Aktivitäten behält.

15.8 Wenn der Vertrag gekündigt wird und der Emittent darüber Kenntnis hat, dass ein vorhersehbarer oder unvorhersehbarer Betrag nachträglich von der Karte abgebucht wird, behält sich der Emittent das Recht vor, das Guthaben im Aircash-Wallet einzufrieren, mit dem Ziel, solche Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist einzuziehen, um eine Rückerstattung sicherzustellen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Benutzer das Restguthaben gemäß den AGB AW einlösen.

16. Sonderbestimmungen

16.1 Kartennutzer dürfen die Karte in keiner Weise an Personen mit Wohnsitz in Indien verteilen, übertragen oder anderweitig verfügbar machen.

17. Registrierung der Karte in einem Digital Walleteines anderen Dienstanbieters

Dieser Abschnitt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Fall, dass der Kartennutzer seine Karte in einem von einem anderen Dienstleister angebotenen Digital Wallet registriert.

17.1 Als Kartenemittent bestimmt Aircash die Kartentypen, die in dem Digital Wallet registriert werden können, und teilt diese Informationen den Benutzern über die üblichen Kanäle mit, z.B. auf seiner Website, in der Aircash-App oder per E-Mail-Nachrichten.

17.2 Für die Zwecke dieses Teils der AGB AK haben die nachstehend aufgeführten Begriffe die folgenden Bedeutungen:

Digitalisierte Karte – bezeichnet die digitale Darstellung der Karte in dem Digital Wallet, das es dem Benutzer ermöglicht, an Verkaufsstellen, die die NFC-Technologie unterstützen, oder an entfernten bzw. Remote-Verkaufsstellen, die Zahlungen über das Digital Wallet akzeptieren, kontaktlose Zahlungstransaktionen durchzuführen.

Digital Wallet – bezeichnet eine Anwendungslösung, über die ein bestimmter Dienstanbieter, auf der Grundlage eines speziellen Vertrags mit diesem Dienstanbieter, es dem Benutzer ermöglicht, Informationen in Bezug auf eine oder mehrere vom Emittenten ausgegebene Karten in diesem Digital Wallet zu registrieren und so eine digitalisierte Karte zum Zweck der Durchführung von Transaktionen zu erstellen.

Dienstanbieter – bezeichnet das Unternehmen, das die Dienstleistung des Digital Wallets anbietet, für das Aircash die Kartenregistrierung ermöglicht hat.

Gerät – bezeichnet ein mobiles oder anderes elektronisches Gerät, auf dem die App für das Digital Wallet installiert ist, was der Benutzer mit dem Dienstanbieter vertraglich vereinbart hat.

NFC-Technologie – Near Field Communication (NFC)-Technologie, die eine drahtlose Datenübertragung zwischen Geräten über eine kürzere Entfernung ermöglicht.

17.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Digital Wallets werden vom Benutzer mit dem Dienstanbieter vertraglich vereinbart, und der Benutzer entscheidet selbständig, ob er die Bedingungen des vom Dienstanbieter angebotenen Dienstes des Digital Wallets akzeptiert. Aircash ist weder Vertragspartei des Vertragsverhältnisses zwischen dem Benutzer und dem Dienstanbieter, noch übernimmt Aircash Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag oder kann diese übernehmen und übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit des Dienstes.

17.4 Aircash hat keinen Einfluss auf die Art und Eigenschaften des Geräts, auf dem das Digital Wallet abgeschlossen und installiert werden kann.

17.5 Der Emittent der digitalisierten Karte ist Aircash, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beziehung zwischen dem Benutzer und Aircash in Bezug auf die digitalisierte Karte. Alle zwischen Aircash und dem Benutzer vereinbarten Bedingungen für die Ausstellung und Nutzung der Karte gelten auch für die digitalisierte Karte, sofern in den Bestimmungen dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.

17.6 Aircash berechnet dem Benutzer keine zusätzliche Gebühr für die Nutzung der digitalisierten Karte oder für die Registrierung der Karte in einem Digital Wallet.

17.7 Nach Abschluss eines Vertrags mit einem Dienstleister und Registrierung der Karte in einem Digital Wallet kann der Benutzer die digitalisierte Karte an Verkaufsstellen verwenden, die ein solches Zahlungsinstrument akzeptieren. Die Bedingungen und die Art und Weise der Nutzung des Digital Wallet-Dienstes werden durch den Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Dienstanbieter geregelt, der durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstanbieters durch den Benutzer direkt in der App des Dienstanbieters abgeschlossen wird.

17.8 Der Benutzer stimmt der Ausführung einer über das Digital Wallet eingeleiteten Zahlungstransaktion anhand der vom Benutzer auf dem Gerät gespeicherten und mit dem Dienstanbieter vertraglich vereinbarten Zugangsdaten zu. Bei den oben genannten Zugangsdaten handelt es sich um personalisierte Sicherheitsmerkmale aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einer Zahlungstransaktion mit einer digitalisierten Karte erfolgt die Belastung des Aircash-Kontos des Benutzers auf die gleiche Weise wie bei Transaktionen, die mit der Karte getätigt werden, auf deren Grundlage die digitalisierte Karte erstellt wurde.

17.9 Im Falle des Ablaufs der Karte, auf deren Grundlage die digitalisierte Karte erstellt wurde (z. B. wenn die Karte abgelaufen ist oder als verloren gemeldet wurde), wird die neue Karte nicht automatisch in dem Digital Wallet registriert und der Benutzer muss die neue Karte im Digital Wallet registrieren, wenn er einen solchen Dienst weiterhin nutzen möchte.

17.10 Im Falle einer Kündigung des in Artikel 14 genannten Vertrags über die Nutzung der Karte oder für den Fall, dass der Emittent die Nutzung der Karte aus irgendeinem Grund einschränkt, erlischt gleichzeitig auch das Recht zur Nutzung der digitalisierten Karte. Im Falle der Beendigung des Rechts zur Nutzung der Karte und/oder der Beendigung/Kündigung des Vertrags oder einer vorübergehenden Einschränkung der Kartennutzung erlischt die Verpflichtung Benutzers, Geld auf das Konto zu zahlen oder für die Begleichung aller Verbindlichkeiten bereitzustellen, die sich aus der Nutzung der Karte und der digitalisierten Karte ergeben, nicht.

17.11 Das Löschen einer digitalisierten Karte aus dem Digital Wallet hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, die Karte zu verwenden, auf deren Grundlage die gelöschte digitalisierte Karte erstellt wurde. Wenn der Benutzer seine Karte nach dem Löschen der digitalisierten Karte aus dem Digital Wallet wieder als digitalisierte Karte verwenden möchte, kann er sie erneut in dem Digital Wallet registrieren. Das Löschen der digitalisierten Karte aus dem Digital Wallet des Benutzers entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, alle Verbindlichkeiten zu begleichen, die durch die Verwendung dieser Karte vor der Löschung entstanden sind.

17.12 Aircash hat das Recht, die digitalisierte Karte dauerhaft oder vorübergehend zu sperren oder die Nutzung der digitalisierten Karte in derselben Weise und unter denselben Bedingungen wie für die Karte, auf deren Grundlage die digitalisierte Karte erstellt wurde, einzuschränken. Im Falle einer Sperrung der Karte führt diese Sperrung auch zur Sperrung der digitalisierten Karte. Die Sperrung einer digitalisierten Karte führt nicht zwangsläufig zur Sperrung der Karte.

17.13 Für den Fall, dass das Digital Wallet, in dem die digitalisierte Karte generiert wurde, ganz oder teilweise für die ausgegebene Karte nicht mehr verfügbar ist, wird der Emittent die Nutzung der digitalisierten Karte sperren und den Benutzer rechtzeitig darüber informieren. Aircash hat weder die Möglichkeit noch die Pflicht, Einfluss auf den Dienstanbieter hinsichtlich der Verfügbarkeit des Digital Wallet-Dienstes für den Benutzer zu nehmen.

17.14 Durch die Registrierung der Karte in dem Digital Wallet auf einem bestimmten Gerät verpflichtet sich der Benutzer, das Gerät mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der auf dem mit dem Dienstanbieter für diesen Zweck vertraglich vereinbarten Gerät gespeicherten Zugangsdaten zu schützen und zu wahren zum Zwecke der Erteilung der Einwilligung zur Durchführung von Zahlungstransaktionen, die über das Digital Wallet veranlasst wurden. Für das Gerät und diese Zugangsdaten gelten auch die Pflichten zum Umgang mit den personalisierten Sicherheitsmerkmalen, die der Benutzer gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Aircash-Wallet und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aircash-Karten übernommen hat.

17.15 Der Benutzer verpflichtet sich:

· Bei der Erstellung von Zugangsdaten für das Gerät und/oder das Digital Wallet müssen Sie mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, was bedeutet, dass keine Sicherheitseinstellungen ausgewählt werden, die ein Dritter (einschließlich Familienmitglieder und Angehörige) erraten oder mit dem Benutzer in Verbindung bringen kann.

· Für den Zugriff auf das Gerät dürfen keine Sicherheitseinstellungen (z. B. Passwort, Entsperrmuster oder Fingerabdruck-Zugriff) verwendet werden, die Dritten bereits direkt oder indirekt mitgeteilt wurden, und es darf kein Zugriff auf das Gerät mit einem Fingerabdruck oder einem anderen biometrischen Element gewährt werden, das nicht ihr eigenes ist.

· Die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern, wenn der Verdacht besteht, dass jemand die Zugangsdaten oder Sicherheitseinstellungen für den Zugriff auf das Gerät kennt oder kennen könnte.

· Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Geräts oder eines vermuteten Missbrauchs des Geräts oder der personalisierten Sicherheitsdaten ist Aircash unverzüglich unter der Kundendienstnummer oder per E-Mail an [email protected] zu benachrichtigen.

17.16 Alle mit der digitalisierten Karte eingeleiteten Zahlungstransaktionen gelten als vom Benutzer getätigt, es sei denn, der Benutzer hat den Emittenten zuvor in der vereinbarten Weise über den Diebstahl, den Verlust oder den Missbrauch des Geräts oder seiner Zugangsdaten für das Gerät informiert.

17.17 Für die Haftung des Emittenten und des Benutzers für Zahlungstransaktionen, die mit der digitalisierten Karte initiiert werden, gelten entsprechend die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Karte.

17.18 Aircash gibt personenbezogene Daten des Benutzers nicht an den Dienstanbieter weiter. Während der Gültigkeits- und Nutzungsdauer der digitalisierten Karte übermittelt Aircash dem Dienstanbieter ausschließlich nicht personalisierte Informationen über Zahlungstransaktionen, die mit der digitalisierten Karte zum Zweck der Vertragserfüllung zwischen dem Benutzer und dem Dienstanbieter eingeleitet werden. Der Dienstanbieter ist ein unabhängiger Verantwortlicher für personenbezogene Daten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Benutzers, mit dem der Dienstanbieter einen Vertrag über den Digital Wallet-Dienst abgeschlossen hat, und ist als solcher gegenüber dem Benutzer für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verantwortlich, die für den Abschluss und die Durchführung des Kontakts über die Nutzung des Digital Wallet-Dienstes für die Dauer und nach Beendigung dieses Vertrags erforderlich sind. Aircash hat keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie der Dienstanbieter Daten empfängt und verarbeitet, und ist nicht dafür verantwortlich.

17.19 Die Beauftragung und Nutzung des Digital Wallet-Dienstes beinhaltet die sichere Übertragung von Informationen über elektronische Kommunikationsnetze; Die Verfügbarkeit dieser Netzwerke wird von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste bereitgestellt, auf die Aircash keinen Einfluss hat, einschließlich des eigenen Anbieters elektronischer Kommunikationsdienste des Benutzers. Aircash übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit dieser Dienste, noch für die Datenübertragung über diese Dienste vom Dienstanbieter zum Gerät des Benutzers und umgekehrt, noch für die Speicherung von Daten auf dem Gerät.

Schlussbestimmungen

Diese AGB AK wurden am 26.2.2024 veröffentlicht und gelten ab diesem Datum für alle ab diesem Datum eingegangenen Vertragsverhältnisse. Diese AGB AK gelten für bestehende Vertragsverhältnisse ab dem 26.4.2024.

Der Vertrag zwischen dem Emittenten und dem Benutzer wird in kroatischer Sprache geschlossen. Die Kommunikation erfolgt in kroatischer oder englischer Sprache, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Der Vertrag unterliegt kroatischem Recht, und alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm zusammenhängen, fallen in die Zuständigkeit des Gerichts in Zagreb.

Streitbeilegung:

Die Regelungen zur Streitbeilegung aus den AGB AW gelten entsprechend für diese AGB AK.