Aircash Aircash Mastercard karte - Wie man eine Beschwerde einreicht Zum Hauptinhalt springen

Wie man eine Beschwerde einreicht

Wenn du eine Beschwerde einreichen möchtest oder unbefugte Transaktionen auf deiner Aircash-Karte festgestellt hast, kannst du uns kontaktieren und auf eine der folgenden Arten eine schriftliche Beschwerde einreichen:
  • Per Post an folgende Adresse:
    Aircash d.o.o.
    Ulica grada Vukovara 271
    10 000 Zagreb, Kroatien
    z. Hd. Abteilung für Kartentransaktionen
Elektronisch an folgende E-Mail-Adresse:
[email protected]
Um eine Beschwerde einzureichen und das Beschwerdeverfahren einzuleiten, musst du:
  • Beschreibe das Ereignis, das Gegenstand der Beschwerde ist,
  • Reiche mögliche Beweise zur Stützung der Beschwerde ein,
  • Reiche ein ausgefülltes und unterschriebenes Beschwerdeformular für Kartentransaktionen ein, in dem du die nicht autorisierten Transaktionen angibst.

Zur Klärung der Beschwerde fragen wir dich ggf. nach weiteren Daten. Alle in deinem Antrag gemachten Angaben werden im Detail überprüft und analysiert und in kürzester Zeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet.

Um eine sichere und transparente gegenseitige Kommunikation zu gewährleisten, musst du uns bei der Kontaktaufnahme per E-Mail von der E-Mail-Adresse aus kontaktieren, die du uns zuvor angegeben hast und die in unserem System gespeichert ist. Auf diese Weise wird die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleistet. Wenn du eine Antwort per E-Mail erwartest, überprüfe bitte deinen Spam-Ordner, da die Antwort möglicherweise in deinem Spam-Ordner gelandet ist.

Anonyme Beschwerden werden nicht berücksichtigt.

Falls du mit dem Ergebnis des Verfahrens in Bezug auf die eingereichte Beschwerde nicht zufrieden bist, kannst du eine Beschwerde bei der Kroatischen Nationalbank einreichen, die die zuständige Behörde ist, oder dich an das Schlichtungszentrum der Kroatischen Wirtschaftskammer in Zagreb, Rooseveltov trg 2, wenden. Der Zahlungsdienstleister (Aircash d.o.o.) ist verpflichtet, an der alternativen Streitbeilegung teilzunehmen, die der Verbraucher bei der zuständigen Behörde einleitet.