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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aircash-Karten

Physische Aircash Mastercard

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Aircash d.o.o., Ulica grada Vukovara 271, HR-10000 Zagreb, Kroatien, OIB (PIN): 99833713101 (im Folgenden: „Aircash“, „wir“ oder „Emittent“) ist ein E-Geld-Institut, das unter der Nummer IEN116 auf Grundlage des Beschlusses der Kroatischen Nationalbank vom 3. Oktober 2019, Beschlussnummer 251-020/10-19/BV, registriert ist. Der Emittent gibt elektronisches Geld im Rahmen der genannten, im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gültigen Lizenz aus und ist im Register der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eingetragen: 

https://euclid.eba.europa.eu/register/pir/view/PSD_EMI/HR_HNB!IEN116

Kontaktinformationen:

E-Mail: [email protected]
E-Mail-Adresse für die Einreichung von Beschwerden: [email protected]
Telefon: +385 1/457-3537 und +385 1/457-3538

1.2 Jeder Aircash-Wallet-Benutzer, der zusätzlich eine Aircash-Karte (im Folgenden als „Karte“ bezeichnet, wie unten im Glossar definiert) für Aircash-E-Geld-Zahlungen verwenden möchte, muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aircash-Karten lesen und akzeptieren (im Folgenden: AGB AK), die ergänzend zu den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Aircash-Wallets (im Folgenden: AGB AW) zusätzlich die Rechte und Pflichten des Emittenten und des Benutzers, der die Karte mitbenutzt, regeln. Diese AGB AK gelten nur für Kartennutzer.

1.3 Mit dem Absenden eines Antrags auf Ausstellung der Karte oder durch die Aktivierung einer bei einem Aircash-Partnerstandort gekauften Karte wird davon ausgegangen, dass Sie mit diesen AGB AK vertraut sind, diese gelesen und akzeptiert haben und ihrer Anwendung zustimmen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten akzeptieren.

2. Glossar

2.1 Die folgenden Begriffe in diesen AGB AK haben folgende Bedeutung:

Aircash-Mobilanwendung – eine Softwarelösung, mit der du die Aircash-Wallet-Dienste und die Karte nutzen kannst.

Autorisierung – eine Zahlungstransaktion gilt als autorisiert, wenn der Kartennutzer einer Zahlungstransaktion zugestimmt hat oder wenn der Kartennutzer einer Reihe von Zahlungstransaktionen zugestimmt hat, von denen diese Zahlungstransaktion ein Teil ist.

Dynamische Währungsumrechnung – (DCC) – Ein Dienst, der es dem Benutzer beim Abheben von Bargeld oder beim Bezahlen von Waren und/oder Dienstleistungen an Empfangsstellen im Ausland ermöglicht, den Betrag der Abbuchung in seiner Landeswährung zu wählen, sofern dies auf dem Gerätebildschirm angeboten wird. Der geltende Kurs für die dynamische Währungsumrechnung und alle damit verbundenen etwaigen Servicegebühren werden auf dem Gerätebildschirm und in der Transaktionsbestätigung angezeigt.

Tägliche Limits – Die zulässige Gesamtsumme der Bargeldabhebungen, die täglich mit der Karte getätigt werden können, und die zulässige Gesamtsumme der Zahlungen, die täglich an Verkaufsstellen mit der Karte getätigt werden können.

EFTPOS-Gerät (Electronic Funds Transfer at Point of Sale) – Ein elektronisches Gerät an einer Verkaufs- oder Abhebungsstelle, das dazu bestimmt ist, Zahlungstransaktionen zur Bezahlung für Waren und/oder Dienstleistungen oder Bargeldabhebungen durchzuführen, das je nach System vom Benutzer verlangen kann, die Transaktion und die Karte in der vom EFTPOS-Gerät angegebenen Weise zu autorisieren (keine Identifizierung, PIN-Identifizierung, Unterzeichnung eines Abbuchungsbelegs oder Identifizierung mithilfe des 3D-Secure-Dienstes und anderer Methoden der starken Kundenauthentifizierung).

Online-Verkaufsstelle – Eine Verkaufsstelle, die Produkte verkauft und/oder Dienstleistungen im Internet anbietet, ohne dass die Karte und der Benutzer anwesend sein müssen, und die die Karte als bargeldloses Zahlungsmittel akzeptiert.

Karte – Eine Karte, die von Aircash auf der Grundlage eines über die Aircash-Mobilanwendung eingereichten oder bei einem Aircash-Partner gekauften Antrags auf Kartenausstellung an den Nutzer ausgegeben wird und die durch den Aktivierungsprozess mit dem Aircash-Wallet des Benutzers verknüpft wurde, der es dem Benutzer zusammen mit der mobilen Anwendung von Aircash ermöglicht, mit elektronischem Geld zu bezahlen. Die Karte ermöglicht es dem Benutzer, direkte Zahlungen für Aircash-Waren und/oder -Dienstleistungen mit elektronischem Geld über ein Akzeptanzgerät oder aus der Ferne vorzunehmen, Bargeld abzuheben und andere Dienstleistungen an einem Geldautomaten oder einem anderen Selbstbedienungsgerät in Anspruch zu nehmen. Die Karte ist ein integraler Bestandteil des Aircash-Wallets und erlaubt dem Benutzer nur mit Geldern zu bezahlen, die dem Benutzer in dem Aircash-Wallet in Form von elektronischem Geld zur Verfügung stehen.

Benutzer – Im Sinne dieser AGB AK, ein Aircash-Wallet-Benutzer, der die Karte erfolgreich aktiviert und diese AGB AK mit Rechten und Pflichten gemäß dem Vertragsverhältnis akzeptiert hat.

Monatliche Limits – Die monatlich zulässige Gesamtsumme der Barabhebungen mit der Karte und die monatlich zulässige Gesamtsumme der Zahlungen an Verkaufsstellen mit der Karte.

Zahlungsauftrag – Eine Anweisung des Zahlers (Kartenbenutzers) oder des Zahlungsempfängers gegenüber dem Kartenemittenten, durch die die Zustimmung zur Abbuchung eines bestimmten Betrags vom Konto des Kartenbenutzers und zur Auszahlung an den Händler (als Zahlungsempfänger) erteilt wird.

Grundlimits – Vom Emittent vorab festgelegte maximale Ausgabenlimits, die für den Kartenbenutzer direkt in der Aircash-App im Bereich „Kartenverwaltung“ einsehbar sind und vom Kartenbenutzer innerhalb der vorgegebenen Grenzen selbstständig verwaltet werden können.

Personalisierte Sicherheitsmerkmale – Personalisierte Merkmale, die der Emittent dem Benutzer zum Zwecke der Authentifizierung und Autorisierung zur Verfügung stellt. Dabei kann es sich um Informationen auf der Karte und mit der Karte verbundene Informationen handeln, wobei diese Informationen die Identifizierung der vom Emittenten autorisierten Person ermöglichen, diese Karte jeweils einzeln oder gemeinsam zu nutzen: Vor- und Nachname des Kartennutzers, Kartennummer, die auf der Vorder- oder Rückseite der Karte aufgedruckte Kontrollnummer, Ablaufdatum der Karte, PIN, Unterschrift des Kartennutzers auf der Karte und andere Anmeldeinformationen je nach Nutzungskanal und/oder Zahlungsinstrument.

Karten-PIN (Persönliche Identifikationsnummer) – eine persönliche geheime Identifikationsnummer, die zur Identifizierung des Benutzers und/oder zur Autorisierung von Zahlungstransaktionen verwendet wird (im Folgenden bezeichnet als: PIN). Die PIN ist eine eindeutige Bestätigung der Identität des Benutzers, der eine bestimmte Transaktion unter Verwendung der PIN durchgeführt hat, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen eine solche Überprüfung erfordern. Es ist zu beachten, dass die Karten-PIN einzigartig und ausschließlich mit der Karte verbunden ist und sich von der PIN unterscheidet, die für den Zugriff auf die mobile Aircash-Wallet-Anwendung verwendet wird.

Zahler – Für die Zwecke dieser AGB AK der Kartennutzer, der einen Zahlungsauftrag erteilt.

Starke Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication, SCA) – eine Authentifizierung, die auf der Verwendung von zwei oder mehr Elementen basiert, die zu den Kategorien Wissen (etwas, das nur der Benutzer weiß), Besitz (etwas, das nur der Benutzer besitzt) und Eigenschaften (etwas, das der Benutzer ist) gehören und voneinander unabhängig sind, gemäß dem Gesetz über Zahlungssysteme und der Richtlinie (EU) 2015/2366.

Geschäftlicher Einwand – die im Zusammenhang mit dem Dienst geäußerte Unzufriedenheit des Benutzers, der glaubt, dass sein Recht in seiner Geschäftsbeziehung mit dem Emittenten verletzt wurde, einschließlich der Beanstandung von Kartentransaktionen.

Zahlungsempfänger – Für die Zwecke dieser AGB AK der Händler, für den die Gelder aus einem mit der Karte durchgeführten Zahlungsvorgang bestimmt sind.

Verkaufsstelle – ein Ort, an dem juristische und natürliche Personen die Karte als bargeldloses Zahlungsmittel beim Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen akzeptieren.

Ersatzkarte – eine Karte, die im Austausch für eine verlorene, gestohlene oder beschädigte Karte oder im Falle einer Änderung des Vor- und/oder Nachnamens des Benutzers ausgestellt wird.

3D-Secure – Ein Dienst zur sicheren Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen an Online-Verkaufsstellen auf Basis des 3D-Secure-Protokolls.

3. Kartenausgabe

3.1 Die Ausstellung oder Aktivierung der Karte kann von jedem volljährige Benutzer, einer natürlichen Person, beantragt werden, die:

  • den vom Emittenten durchgeführten Prozess zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Benutzers erfolgreich abgeschlossen hat und eine bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Emittenten für den Aircash-Wallet-Service unterhält und

  • diese AGB AK akzeptiert hat.

3.2 Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Benutzers kann der Emittent vom Benutzer zusätzlich zu den vorgeschriebenen Dokumenten zusätzliche Dokumente zur Feststellung personenbezogener Daten sowie andere Überprüfungen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, einschließlich vorgeschriebener Verpflichtungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anfordern.

3.3 Ungeachtet der Erfüllung der festgelegten Bedingungen für die Ausstellung/Aktivierung der Karte behält sich der Emittent das Recht vor, dem Benutzer die Ausstellung oder Aktivierung der Karte nach eigenem Ermessen zu verweigern, und ist nicht verpflichtet, Erklärungen oder andere Informationen über den Grund der Verweigerung und Zurückhaltung abzugeben und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung gegenüber dem Benutzer.

3.4 Der Emittent behält sich das Recht vor, Kartenausgabeanträge im Einklang mit Geschäftsentscheidungen und Risiken zu verwalten. Die maximale Anzahl der pro Benutzerkonto ausgegebenen Karten wird vom Emittenten festgelegt.

3.5 Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr dieser Daten und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung und anderer Vorschriften. Weitere Informationen zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten finden Sie im Dokument „Informationen zum Schutz personenbezogener Daten“ auf der Website des Emittenten.

3.6 Im Hoheitsgebiet einzelner EU- und EWR-Mitgliedstaaten bietet Aircash dem Benutzer eine oder mehrere Möglichkeiten zum Erhalt einer Karte, wie nachstehend beschrieben. Ein Benutzer, der die in diesem Artikel angegebenen Bedingungen erfüllt, kann:

  • die Karte an einer Verkaufsstelle eines Aircash-Partners kaufen und sie über die Aircash-App aktivieren. Der Preis der Karte an der Verkaufsstelle ist keine Ausgabegebühr. Der empfohlene Preis der Karte an der Verkaufsstelle des Partners ist unter „Gebühren“ angegeben, der Preis kann jedoch von der jeweiligen Verkaufsstelle abhängen.

  • Fordern Sie die Ausstellung und Lieferung der Karte über die Aircash-App an, sofern eine solche Funktionsweise verfügbar ist. Der Benutzer kann jederzeit bis zur Aushändigung der Karte vom Antrag auf Ausstellung der Karte mit der Verpflichtung zurücktreten, dem Emittenten alle Kosten der Kartenausstellung zu erstatten, und erklärt sich damit einverstanden, dass die hierfür erhobene Gebühr nicht zurückerstattet wird. Falls der Emittent eine Gebühr für die Ausstellung der Karte erhebt, wird die Gebühr im Abschnitt „Gebühren“ angegeben.

3.7 Alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Ausstellung und Nutzung der Karte sind auf der Website des Emittenten angegeben: https://aircash.eu/de/gebuehren/.

3.8 Die Zahlung der Gebühren erfolgt sofort in der Aircash-Mobilanwendung, indem der entsprechende Betrag des elektronischen Geldes im Aircash-Wallet des Benutzers abgebucht wird.

3.9 Die ausgestellte Karte gehört dem Emittenten und kann nicht auf einen anderen Benutzer übertragen werden.

3.10 Gekaufte oder gelieferte Karten sind nicht aktiv. Der Benutzer aktiviert die Karte in der mobilen Aircash-Anwendung, wo er die Karten-PIN einsehen und ändern kann.

3.11 Der Benutzer ist verpflichtet, die deaktivierte Karte über die Aircash-Mobilanwendung und/oder, im Falle einer Co-Branding-Karte, den vom Co-Branding-Partner festgelegten Prozess zu aktivieren und dabei alle vom Emittenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -standards einzuhalten.

3.12 Die Karte gilt zum Zeitpunkt der erfolgreichen Aktivierung in der Aircash-Mobilanwendung als ausgestellt.

3.13 Der Kartennutzer kann die Karte nach deren Aktivierung nutzen.

4. Ablaufdatum der Karte

4.1 Das Ablaufdatum der Karte ist auf der Karte selbst angegeben und die Karte ist bis zum letzten Tag des auf der Karte angegebenen Monats gültig. Nach Ablauf der Karte muss der Benutzer eine neue Karte aktivieren, wenn er diese Funktion des Aircash-Wallets weiterhin nutzen möchte.

4.2 Der Emittent behält sich das Recht vor, nach unternehmerischer Entscheidung auch vor Ablauf der bestehenden Karte selbständig eine neue Karte mit gleichen oder besseren Konditionen und Funktionalitäten, aber mit einem anderen Namen auch auszugeben, aufgrund z.B. Verbesserung der Sicherheitsmechanismen der Karte, Einführung neuer Technologien oder Sicherheitsstandards des Kartengeschäfts und in anderen Fällen, die durch geschäftliche Gründe bedingt sind. In diesem Fall ist die bestehende Karte bis zu einem bestimmten Datum gültig, das der Emittent dem Benutzer mitteilt und an dem sie durch die neue Karte ersetzt wird.

4.3 Nach Ablauf der Karte darf der Benutzer die Karte zu keinem Zweck mehr verwenden und ist verpflichtet, sie zu vernichten, indem er den Magnetstreifen auf der Rückseite und den Chip durchschneidet.

5. Ausgabenobergrenze

5.1 Der Emittent legt tägliche und monatliche Ausgabenlimits für die Karte für verschiedene Arten von Transaktionen fest und verwaltet diese.

5.2 Für den Fall, dass das Konto des Benutzers aufgrund der von kartenausgebenden Unternehmen durchgesetzten Regeln in Bezug auf die Transaktionsabwicklung und/oder verzögerte Transaktionen mit einem Betrag belastet wird, der höher ist als der verfügbare Betrag an elektronischem Geld in dem Aircash-Wallet und der Benutzer dem Emittenten die Differenz schuldet, muss der Benutzer die Differenz im Verhältnis zum Guthaben des Aircash-Wallets in gleicher Höhe sofort nach Kenntnisnahme und/oder Erhalt der Benachrichtigung begleichen. Sollte der Benutzer dies nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Forderung tun, behält sich der Emittent das Recht vor, die Forderung auf andere Weise einzuziehen. Der Emittent behält sich dieses Recht auch nach Beendigung der Nutzung der Karte, d. h. nach Kündigung des Vertrags, vor.

5.3 Die Karte kann für Transaktionen bis zur Höhe des in dem Aircash-Wallet verfügbaren Guthabens innerhalb der für jede Karte festgelegten Tages- und Monatslimits verwendet werden.

5.4 Der Emittent legt Ausgabenlimits für den Betrag und die Anzahl der Transaktionen fest und verwaltet diese.

5.5 Der Benutzer kann im Rahmen der Verwaltungsfunktion der jeweiligen Karte auf die grundlegenden Limits in der mobilen Aircash-Anwendung zugreifen und diese überprüfen. Die Limits können auf Wunsch des Benutzers mit Zustimmung des Emittenten auf einen niedrigeren oder höheren Betrag geändert werden. Die für den Kartennutzer festgelegten Basisausgabenlimits bilden auch die maximalen Ausgabenbeträge, die der Kartennutzer selbstständig verwalten kann, ohne dass er einen separaten Antrag auf Erhöhung stellen muss.

5.6 Der Emittent behält sich das Recht vor, nach behördlichen Vorgaben, aufgrund von Risikobewertungen, geschäftlichen Entscheidungen oder anderen Umständen die Basisgrenzen jederzeit anzupassen.

5.7 Der Emittent behält sich das Recht vor, nach Risikoeinschätzung und unternehmerischen Entscheidungen die Obergrenzen nicht über die grundlegenden Limits hinaus anzuheben und genehmigte Obergrenzen aufzuheben.

5.8 Außer den Tages- und Monatslimits besteht keine Möglichkeit, bei Nutzung der Karte auf Wunsch des Benutzers zusätzliche Ausgabenlimits zu vereinbaren.

6. Nutzung der Karte und Verpflichtung zur Geheimhaltung der Zugangsdaten

6.1 Die Karte ist ein Instrument, das Transaktionen mit in dem Aircash-Wallet gespeicherten Geldern ermöglicht. Die Limits für Kartentransaktionen können gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 dieser AGB AK niedriger sein als das verfügbare Gesamtguthaben in dem Aircash-Wallet.

6.2 Bei Missbrauch haftet der Benutzer gegenüber dem Emittenten für den entstandenen Schaden und der Emittent hat das Recht, den Vertrag mit dem Benutzer zu kündigen, die Karte zu sperren und/oder die weitere Nutzung der Karte und/oder des Aircash-Wallets zu verweigern.

6.3 Der Benutzer ist nicht berechtigt, die Karte für illegale Zwecke zu verwenden, einschließlich der Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen, die nach den Gesetzen des Landes, in dem er sich zum Zeitpunkt der Transaktion befindet, und/oder in dem Land, in dem der Händler, den er bezahlt, seinen Sitz hat, gesetzlich verboten sind. Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für alle illegalen Zahlungen, die mit der Karte getätigt werden.

6.4 Die Karte kann zum bargeldlosen Bezahlen von Waren und/oder Dienstleistungen an Verkaufsstellen mit dem Mastercard-Prüfzeichen, zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten und Abhebungsstellen mit einem Hinweis auf die Akzeptanz von Mastercard-Karten im Inland und im Ausland verwendet werden, sowie für andere Vorteile, die den Benutzern gewährt werden.

6.5 Bei Zahlungen muss der Benutzer die Karte immer im Blick haben; andernfalls trägt er das Risiko und haftet für jede missbräuchliche Nutzung der Karte.

6.6 Die Karte wird mit der Möglichkeit der kontaktlosen Zahlung ausgegeben. Wenn der Benutzer die Karte nicht mit der Funktion des kontaktlosen Bezahlens verwenden möchte, kann er die Deaktivierung der Funktion des kontaktlosen Bezahlens schriftlich beantragen. Durch die Deaktivierung der Funktion für kontaktloses Bezahlen kann der Benutzer die ausgegebene Karte weiterhin verwenden, auch wenn das Zeichen für kontaktloses Bezahlen auf der Karte vorhanden/aufgedruckt ist. Im Falle der Verwendung der Karte mit einem Zeichen für kontaktloses Bezahlen, für die der Benutzer die Funktion für kontaktloses Bezahlen abgelehnt hat, entscheidet sich der Benutzer dafür, die Karte nur an Kontaktpunkten zu verwenden, d.h. Einstecken oder Durchziehen der Karte auf dem EFTPOS-Gerät, worüber er die Verkaufsstelle zu informieren hat. Der Benutzer kann die erneute Aktivierung der kontaktlosen Zahlung schriftlich anfordern, wobei der Emittent eine solche Anfrage ablehnen kann, ohne den Benutzer über die Gründe zu informieren.

6.7 Bei Ferntransaktionen, d.h. bei Transaktionen, bei denen die Karte nicht anwesend ist, führt der Benutzer solche Transaktionen auf eigenes Risiko und mit erhöhter Sorgfalt durch.

6.8 Die Karte kann in Online-Verkaufsstellen verwendet werden, indem die Kartendaten für zukünftige Zahlungen gespeichert werden. In diesem Fall sind der Benutzername und das Passwort für die Anmeldung bei der Online-Verkaufsstelle im gleichen Maße wie die Kartendaten und die PIN sensible Informationen und unterliegen dem gleichen Vertraulichkeitsgrad.

6.9 Der Benutzer benutzt die Karte an Geldautomaten auf eigenes Risiko. Wird eine Karte von einem bankeigenen Geldautomaten im In- oder Ausland einbehalten, wird die Karte nicht an den Benutzer zurückgegeben, sondern wird stattdessen nach der Verlustmeldung als verloren storniert. Die Kosten für die Ausstellung einer neuen Karte gehen zu Lasten des Benutzers.

6.10 Bei einer Nutzung der Karte entgegen dem üblichen Zweck oder den Bestimmungen dieser AGB AK, den Gesetzen und/oder anderen Vorschriften sowie bei Verdacht auf Missbrauch ist der Emittent berechtigt, die weitere Nutzung der Karte zu unterbinden.

6.11 Der Benutzer hat zum Schutz der Karte und ihrer Sicherheitsmerkmale erhöhte Vorsicht walten zu lassen und alle zumutbaren Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen sowie bei der Verwendung der Karte sämtliche nachstehenden Regeln einzuhalten:

  • Der Benutzer muss die PIN der Karte und alle auf der Karte angegebenen Informationen, wie die Kartennummer, das Ablaufdatum und die auf der Rückseite aufgedruckte dreistellige Kontrollnummer, vertraulich behandeln und darf die PIN niemals an andere Personen, einschließlich des Emittenten, seiner Mitarbeiter, der Polizei, der Justizbehörden und der Online-Verkaufsstellen, weitergeben.

  • Die Karten-PIN darf nicht auf der Karte oder auf anderen Dokumenten oder Medien oder auf einem Computer, Mobiltelefon oder einem anderen elektronischen Gerät notiert werden;

  • Die Karten-PIN darf nicht vergessen werden, wobei zu beachten ist, dass die PIN in der Aircash-Mobilanwendung zur Einsicht verfügbar ist;

  • Der Benutzer muss sicherstellen, dass alle Aktivitäten mit der Karte an der Verkaufsstelle in seiner Gegenwart und unter seiner Aufsicht durchgeführt werden;

  • Bei der Bezahlung von Waren und /oder Dienstleistungen an Verkaufsstellen muss der Benutzer eine Bestätigung der Transaktion erhalten; wenn der Verkäufer diese nicht ausstellt, hat der Benutzer das Recht und die Pflicht, diese anzufordern;

  • Der Benutzer ist verpflichtet, den in dieser Bestätigung angegebenen Transaktionsbetrag unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung der ausgeführten Transaktion zu überprüfen;

  • Im Falle der Nichtausführung der Transaktion oder der erfolglosen Autorisierung einer Zahlungstransaktion muss der Benutzer von der Verkaufsstelle eine Bestätigung der nicht ausgeführten Transaktion oder eine Bestätigung der erfolglosen Autorisierung erhalten; stellt der Verkäufer diese nicht aus, hat der Benutzer das Recht und die Pflicht, diese anzufordern;

  • Der Kartennutzer ist verpflichtet, Belege über abgeschlossene, fehlgeschlagene oder nicht ausgeführte Transaktionen aufzubewahren.

  • Bei der Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet muss der Benutzer die Zahlung über nicht verifizierte Websites vermeiden und sicherstellen, dass die Zahlung ausschließlich über einen Computer erfolgt, der über einen angemessenen Schutz vor Computerviren oder anderen Schadprogrammen verfügt;

  • Vor der Eingabe der Kartendaten muss der Benutzer die Authentizität und die Sicherheitsmerkmale der Website der Verkaufsstelle, an der er die Karte verwenden möchte, überprüfen;

  • Die Sicherheitsmerkmale der Karte dürfen vom Benutzer nicht an andere Personen weitergegeben oder zugänglich gemacht werden, noch darf der Benutzer die Kartendaten für zukünftige Zahlungen in den Benutzerprofilen anderer Personen speichern;

  • Der Benutzer darf seine persönlichen Daten und/oder Karteninformationen weder in Telefongesprächen mit unbekannten oder nicht verifizierten Personen noch in Antworten auf nicht verifizierte Nachrichten, die per E-Mail, über soziale Medien oder andere Messaging-Apps gesendet werden, angeben;

  • Der Benutzer muss die Vertraulichkeit von Passwörtern, Codes oder anderen vereinbarten Registrierungs- oder Zugangsverfahren zur Durchführung von Kartentransaktionen bei Online-Diensten (z. B. Google/Apple Store, Amazon, Paypal usw.) sicherstellen und verhindern, dass andere Personen Zugang dazu erhalten;

  • Der Benutzer muss die Vertraulichkeit von PINs, Codes und/oder biometrischen Daten, die für den Zugriff auf sein mobiles Gerät und die mobile Aircash-Anwendung verwendet werden, sicherstellen und andere Personen daran hindern, Zugang zu diesen Daten zu erhalten; und

  • Der Benutzer muss die mit der Karte getätigten Transaktionen sowie das Guthaben des entsprechenden Aircash-Wallets regelmäßig überwachen.

6.12 Der Emittent haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn der Benutzer das Passwort des Mobilgeräts, auf dem die mobile Anwendung von Aircash installiert ist, die PIN für den Zugang zur mobilen App von Aircash, die Karte und/oder eines der Sicherheitsmerkmale der Karte weitergibt oder einer anderen Person zugänglich macht, sowie für den Fall, dass der Benutzer bei der Verwendung biometrischer Merkmale für den Zugang zur mobilen Anwendung von Aircash einer anderen Person erlaubt, seine Merkmale (z.B. Fingerabdruck oder Gesichtsscan) auf seinem Telefon zu speichern.

7 Autorisierung von Zahlungstransaktionen mit der Karte

7.1 Eine vom Benutzer mit der Karte ausgelöste Zahlungstransaktion gilt als in der vereinbarten Weise autorisiert, wenn der Benutzer seine Zustimmung zur Ausführung der Zahlungstransaktion oder einer Reihe von Zahlungstransaktionen, zu denen diese Zahlungstransaktion gehört, auf eine der folgenden Arten erteilt hat, abhängig von der Stelle, an der die Karte akzeptiert wurde:

  • Durch Vorhalten oder Einstecken und/oder Durchziehen der Karte an der Verkaufsstelle mit dem Ziel, Waren und/oder Dienstleistungen zu erwerben, und durch Eingabe der PIN in das EFTPOS-Gerät oder durch Unterzeichnung des von dem EFTPOS-Gerät generierten Belastungsbelegs;

  • Durch Vorhalten oder Einstecken und/oder Durchziehen der Karte an der Abhebungsstelle mit dem Ziel, Bargeld abzuheben und durch Eingabe der PIN in das EFTPOS-Gerät an der Abhebungsstelle oder durch Unterzeichnung des vom EFTPOS-Gerät an der Abhebungsstelle erstellten Belegs zur Bestätigung der Bargeldabhebung oder durch Vorhalten oder Einstecken der Karte in den Geldautomaten und Eingabe der PIN in den Geldautomaten;

  • Bei Katalog- oder Telefonverkäufen und an Online-Verkaufsstellen durch Eingabe und/oder Übermittlung von Karteninformationen oder personalisierten Sicherheitsdaten, wie von der Verkaufsstelle verlangt;

  • Durch die Eingabe von Karteninformationen, einschließlich personalisierter Sicherheitsdaten, die an der Online-Verkaufsstelle verlangt werden, oder durch die Eingabe des Benutzernamens und/oder des Passworts, die zur Registrierung der Karte des Benutzers oder zur Hinzufügung der Karte als Zahlungsmittel für Einkäufe an der Online-Verkaufsstelle verwendet wurden;

  • Durch die Eingabe der Karteninformationen, einschließlich der personalisierten Sicherheitsdaten, die an der Online-Verkaufsstelle erforderlich sind, und durch Bestätigung auf einem mobilen Gerät innerhalb der Aircash-Mobilanwendung, die zu diesem Zweck an Online-Verkaufsstellen, die den 3D-Secure-Dienst unterstützen, eine Push-Benachrichtigung erzeugen kann;

  • Durch Einstecken oder Halten der Karte über das Selbstbedienungsgerät oder durch Handhabung der Karte in der Art und Weise, dass das Selbstbedienungsgerät eine Autorisierung erfordert (bei kontaktloser Kartenzahlung, Bezahlung von Mautgebühren und in anderen ähnlichen Fällen, wenn die Zahlungstransaktion nicht auf eine der oben beschriebenen Arten autorisiert wird);

  • Durch den Abschluss einer Vereinbarung über die Belastung der Karte.

  • Durch die Nutzung eines Digital Wallets gemäß den in Abschnitt 17 festgelegten Bedingungen.

7.2 Für kontaktlose Zahlungen sind die Limits der Transaktionsbeträge, bis zu denen Zahlungen ohne Autorisierung durch Unterschrift oder PIN getätigt werden können, gesetzlich vorgeschrieben. Diese Limits können je nach Markt oder Land variieren. Aus Sicherheitsgründen ist es manchmal notwendig, Transaktionen mit einer kontaktlosen Karte unterhalb des vorgeschriebenen Limits mit einer PIN oder einer Unterschrift zu autorisieren, die bestätigt, dass sich die Karte im Besitz des berechtigten Benutzers befindet. Die Erfordernis einer PIN-Eingabe oder einer Unterschrift für eine bestimmte kontaktlose Transaktion unterhalb des Limits kann Parametern unterliegen, die vom Emittenten oder der Verkaufsstelle in Abhängigkeit von der Höhe und Anzahl der zuvor getätigten kontaktlosen Transaktionen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Risiken festgelegt werden.

7.3 Die geltenden Vorschriften und Regeln für Zahlungskartensysteme erlauben es, dass bestimmte Transaktionen an POS-Geräten oder online ohne starke Kundenauthentifizierung gemäß den in den geltenden Vorschriften festgelegten Kriterien durchgeführt werden können. In den Fällen, in denen die Nichtanwendung oder die Nichtanforderung der Anwendung der starken Kundenauthentifizierung auf der Grundlage der vorgeschriebenen Kriterien zulässig ist, bedeutet die bloße Tatsache, dass sie nicht gefordert oder durchgesetzt wird, nicht, dass die Transaktion nicht in der vereinbarten Weise autorisiert ist. In diesen Fällen ist der Nutzer nicht verpflichtet, die PIN einzugeben oder die Transaktion über die Aircash-Mobilanwendung zu bestätigen, und der Kartennutzer stimmt der Ausführung der Transaktion bereits durch die Nutzung der Karte zu.

7.4 Eine Einwilligung zur Ausführung einer Zahlungstransaktion, die auf eine der gemäß Abschnitt 7.1 vereinbarten Weisen erteilt wurde, kann nach Ausführung des Zahlungsauftrags nicht widerrufen werden, es sei denn, dem Emittenten liegt eine schriftliche Einwilligung des Händlers (als Zahlungsempfänger) vor.

7.5 Die Verwendung der starken Kundenauthentifizierung gilt als ausschließliche und eindeutige Bestätigung der Identität des Kartennutzers bei Verwendung der Karte.

7.6 Bei den elektronischen Daten zur Zahlungstransaktion, die der Emittent über das Kartenzahlungssystem erhält, handelt es sich um einen Zahlungsauftrag. Der Moment des Eingangs eines Zahlungsauftrags ist der Moment, in dem der Emittent diese Daten über das Kartenzahlungssystem erhält. Nach Erhalt des Zahlungsauftrags und gemäß den Regeln des Kartensystems reduziert der Emittent das verfügbare Guthaben auf dem Konto des Kartennutzers um den Betrag der mit der Karte oder den Karteninformationen initiierten Zahlungstransaktion oder schreibt den Betrag dem Konto des Kartennutzers gut, je nach Fall.

7.7 Mit der Zustimmung zur Ausführung der Transaktion auf eine der vereinbarten Weisen übernimmt der Benutzer die Verpflichtung zur Zahlung aller mit den ausgegebenen Karten verbundenen Kosten, unabhängig vom Zeitpunkt der Verarbeitung und Verbuchung der Transaktion, auf die der Emittent keinen Einfluss hat.

7.8 Der Benutzer ist verpflichtet, die Original-Benutzerrechnung (Quittung), bzw. die Bestätigung über die Nichtausführung der Zahlungstransaktion, die er von der Verkaufsstelle erhält, aufzubewahren und dem Emittenten im Falle einer Reklamation vorzulegen. Der Kartennutzer ist verpflichtet, den im Formular angegebenen Betrag der Zahlungstransaktion unverzüglich nach Ausführung der Zahlungstransaktion zu überprüfen. Für den Fall, dass eine bestimmte Verkaufsstelle, bei der der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers aufgrund der Geschwindigkeit der Transaktion oder der technischen Voraussetzungen und bis zu dem vom Kartenzahlungssystem angezeigten Transaktionsbetrag festgelegt hat, dass die Bestätigung nicht automatisch ausgestellt wird, z. B. für kontaktlose Zahlungen, Zahlungen von Mautgebühren usw., kann der Kartennutzer bei der Akzeptanzstelle die Ausstellung einer Bestätigung über die abgeschlossene Zahlungstransaktion verlangen.

7.9 Die Transaktionen werden gemäß den Regeln der Kartenunternehmen durchgeführt, und je nach Höhe des Transaktionsbetrags erfolgt die Autorisierung durch Vorhalten oder Einstecken der Karte in ein Zahlungsgerät oder einen Geldautomaten. Das Gerät kann eine Transaktionsautorisierung durch Eingabe einer PIN verlangen.

7.10 Ferntransaktionen werden unter Verwendung von Daten von der Karte durchgeführt, wobei der Benutzer über die Aircash-Mobilanwendung authentifiziert werden kann.

7.11 Der Emittent hat das Recht, die Verwendung der Karten an bestimmten Verkaufsstellen aufgrund von Risikobewertungen, behördlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen einzuschränken, und wenn eine solche Entscheidung aus Sicherheitsgründen oder anderem Sachverhalt gerechtfertigt ist.

7.12 Der Emittent behält sich das Recht vor, die Funktionen der Karte zu verwalten.

7.13 Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Emittent in Ausnahmefällen ohne besondere Genehmigung das Konto aufgrund einer fehlerhaft ausgeführten Transaktion oder betrügerischen Verhaltens des Benutzers belasten oder gutschreiben kann, um einen offensichtlichen Fehler bei der Abwicklung zu korrigieren, der zu einer nicht gerechtfertigten Gutschrift oder Belastung des Benutzerkontos geführt hat.

7.14 Der Benutzer kann jederzeit eine Klärung oder Überprüfung jederauf der Karte erfassten Belastung oder Gutschrift verlangen..

7.15 Der Benutzer ist verpflichtet, Gelder, die ohne Rechtsgrundlage auf seinem Aircash-Wallet gutgeschrieben wurden, zurückzugeben.

8 Zahlungsbedingungen

8.1 Die Karte bucht Gelder direkt von dem Aircash-Wallet des Benutzers ab, und die mit der Karte getätigte Zahlungstransaktionen reduzieren das verfügbare Guthaben in dem Aircash-Wallet des Benutzers unmittelbar nach der Ausführung.

Bei der Ausführung einer Transaktion gilt folgende Prioritätenreihenfolge:

– Transaktionswährung

– Kartenwährung

– Währung mit dem höchsten Guthaben

Die Transaktion wird in der ersten Währung mit ausreichendem Guthaben ausgeführt. Mehrere Währungen werden zur Ausführung einer Transaktion nicht kombiniert.

Reichen die verfügbaren Mittel im Aircash-Wallet des Nutzers zur Ausführung der Zahlungstransaktion gemäß der oben genannten Reihenfolge nicht aus, kann die Transaktion abgelehnt werden.

8.2 Wiederkehrende Zahlungen: Der Benutzer kann wiederkehrende Zahlungen verwenden, wenn die Online-Verkaufsstelle eine solche Option anbietet. Die Höhe und Häufigkeit der Zahlungen werden von der Verkaufsstelle festgelegt.

8.3 Der Emittent ist nicht Vertragspartei der Vereinbarung über wiederkehrende Zahlungen zwischen dem Benutzer und der Verkaufsstelle; solche Zahlungen richten sich nach den Bedingungen der Verkaufsstelle. Der Emittent kann solche Zahlungen nicht stornieren oder ändern. Jegliche Anträge auf Änderung oder Stornierung wiederkehrender Zahlungen sind direkt an die Verkaufsstelle zu richten.

8.4 Ist der endgültige Betrag der Zahlungstransaktion zum Zeitpunkt der Zustimmung des Kartennutzers zur Ausführung der Transaktion nicht bekannt, reduziert der Emittent das verfügbare Guthaben um den Betrag, für den die Zustimmung erteilt wurde, und korrigiert nach Abschluss der Transaktion den von dem Aircash-Wallet des Benutzers abgebuchten Betrag entsprechend den erhaltenen Finanzdaten der Transaktion.

8.5 Der Emittent ist nicht dafür verantwortlich, dass auf dem Aircash-Wallet genügend Guthaben für die Ausführung von Transaktionen, für die eine Zustimmung erteilt wurde, vorhanden ist und ist nicht verpflichtet, den Benutzer zu benachrichtigen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Benutzer gegenüber dem Emittenten in Bezug auf das Aircash-Wallet Schulden macht. Ist das Guthaben des Aircash-Wallets des Benutzers aufgrund der Abwicklung der mit der Karte autorisierten Transaktionen niedriger als der Betrag der Belastung, gelten die in Abschnitt 5 genannten Bedingungen.

8.6 Bei Verdacht auf betrügerisches Verhalten des Benutzers oder sonstiger Umstände, die dazu führen können, dass dem Benutzer im Zusammenhang mit dem Aircash-Wallet eine Schuld gegenüber dem Emittenten entsteht, sei es in bekannter oder unbekannter Höhe, bei denen die Gefahr der Nichteinziehung durch den Emittenten besteht, stimmt der Benutzer durch die Annahme dieser AGB AK ausdrücklich und unwiderruflich zu, dass der Emittent das Recht hat, Gelder im Aircash-Wallet des Benutzers innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens gesperrt zu halten, um eine Rückerstattung zu gewährleisten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Rest des Guthabens gemäß den AGB AW vom Benutzer verwendet oder eingelöst werden.

8.7 Der Emittent behält sich das Recht vor, Transaktionen gemäß den Vertragsbedingungen, den Regeln des Kartensystems und aus berechtigten Gründen in Bezug auf Sicherheit, Risiken oder technische Probleme nach eigenem Ermessen abzulehnen.

8.8 Der Emittent trägt keine Verantwortung für den Fall, dass die Verkaufsstelle sich weigert, die Karte zu akzeptieren oder wenn es aufgrund einer fehlerhaften Verwendung des EFTPOS-Geräts oder technischer Probleme mit dem Gerät nicht möglich ist, die Transaktion auf Wunsch des Benutzers durchzuführen, oder wenn der Emittent die Transaktion nicht genehmigt oder die Nutzung der Karte gemäß diesen AGB AK storniert oder aussetzt.

9 Gebühren, Kosten und Wechselkurse

9.1 Alle nachfolgend beschriebenen Gebühren werden vom verfügbaren Guthaben des Benutzers in dem Aircash-Wallet abgebucht, und es liegt in der Verantwortung des Benutzers, ein ausreichendes Guthaben in dem Aircash-Wallet sicherzustellen. Für den Fall, dass bestimmte Gebühren nicht erhoben werden können, ist es möglich, dass die Karte nicht ausgestellt oder verlängert wird oder nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. Sollte eine Gebühr zu einem negativen Kontostand in dem Aircash-Wallet führen, wird die Gebühr mit der ersten nächsten Zahlung auf das Aircash-Wallet verrechnet.

9.2 Gebühren und Kosten werden gemäß der veröffentlichten Preisliste (https://aircash.eu/de/gebuehren/) erhoben, die Bestandteil dieser AGB AK ist.

9.3 Die Kosten der Kartenausstellung werden vom Emittenten in der Höhe berechnet, wie in der am Tag der Beantragung der Kartenausstellung gültigen Preisliste angegeben.

9.4 Der Benutzer kann den Ersatz einer beschädigten Karte oder im Falle einer Änderung des Vor- und/oder Nachnamens des Benutzers, wenn der Vor- und Nachname auf der Karte aufgedruckt war, schriftlich beantragen. Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzkarte sind in der Preisliste angegeben.

9.5 Die monatliche Gebühr für die Nutzung der Karte wird gemäß der Preisliste aus dem verfügbaren Guthaben des Aircash-Wallets, mit dem die Karte verbunden ist, abgebucht.

9.6 Für Bargeldbezüge an Geldautomaten und EFTPOS-Geräten erhebt der Emittent eine Barabhebungsgebühr, die das in dem Aircash-Wallet verfügbare Guthaben reduziert und die am Tag der Ausführung oder Autorisierung der Transaktion vollständig vom Konto abgebucht wird.

9.7 Für andere Arten von Transaktionen können Gebühren anfallen, die in der Preisliste transparent ausgewiesen sind.

9.8 Bei Kartenzahlung wird das Geld direkt aus dem Aircash-Wallet des Benutzers abgehoben. Sollte das Guthaben in dem Aircash-Wallet nicht ausreichen, um den angeforderten Bargeldbetrag abzuheben oder die Transaktion zuzüglich der Gebühren durchzuführen, kann die Transaktion nicht durchgeführt werden.

9.9 Bei Bargeldabhebungen an Geldautomaten und Zahlungstransaktionen für Waren und/oder Dienstleistungen an Verkaufsstellen im Ausland können ausländische Banken dem Kartennutzer den Service der dynamischen Währungsumrechnung und die Wahl des zu belastenden Betrag in der Heimatwährung anbieten. Die Höhe des anwendbaren Wechselkurses und/oder der dem Benutzer in Rechnung gestellten Gebühr wird von der ausländischen Bank bestimmt und vor der Transaktion auf dem Bildschirm des Geräts angezeigt; daher ist der Emittent nicht für den Wechselkurs und/oder die Gebühr für die Nutzung dieser Dienstleistung verantwortlich.

9.10 Im Falle, dass der Benutzer den dynamischen Währungsumrechnungsdienst akzeptiert, wird der Betrag des geltenden Wechselkurses und/oder die berechnete Gebühr auf der Bestätigung der erfolgreich abgeschlossenen Transaktion durch die ausländische Bank gedruckt. Der Service der dynamischen Währungsumrechnung kann für den Kartennutzer ungünstiger sein als die Wahl der Abbuchungsoption in der Währung des Landes, in dem die Karte verwendet wird.

9.11 Der Kartennutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, die Verantwortung für alle am Geldautomaten und/oder EFTPOS-Terminal bei der Verwendung der Karte akzeptierten Bedingungen zu tragen, die nicht in diesen AGB AK definiert sind.

9.12 Bei einer Zahlungstransaktion mit der Karte hängt die Anwendung der Währungsumrechnung von der Währung ab, in der die Transaktion durchgeführt wird, und zwar gemäß der in Abschnitt 8.1 festgelegten Reihenfolge:

Bei einer Transaktion in der Transaktionswährung wird der Transaktionsbetrag ohne Umrechnung für den Benutzer direkt vom entsprechenden Guthaben in der Aircash-Wallet des Benutzers abgebucht.

Bei einer Transaktion in der Kartenwährung führt der Emittent die Umrechnung zwischen der Zahlungswährung und der Kartenwährung gemäß den Umrechnungsregeln zum Zeitpunkt der Übermittlung oder Verarbeitung der Zahlungsdaten in seinem System durch. Der aus dem Aircash-Wallet des Nutzers abgebuchte Betrag wird entsprechend angepasst. Der Mastercard-Wechselkurs ist abrufbar unter: https://www.mastercard.us/en-us/personal/get-support/convert-currency.html.

Bei einer Transaktion in der Währung mit dem höchsten Guthaben führt der Emittent die Umrechnung zwischen der Zahlungswährung und der Kartenwährung gemäß den Umrechnungsregeln und dem zum Zeitpunkt der Übermittlung oder Verarbeitung der Zahlungsdaten in seinem System geltenden Wechselkurs durch. Der Mastercard-Wechselkurs ist abrufbar unter: https://www.mastercard.us/en-us/personal/get-support/convert-currency.html.

Alle weiteren Umrechnungen von der Kartenwährung in die Währung mit dem höchsten Guthaben erfolgen zum Kaufwechselkurs von Aircash, der am Buchungstag der Transaktion gilt, und der aus dem Aircash-Wallet des Benutzers abgebuchte Betrag wird entsprechend angepasst.

9.13 Aufgrund mehrfacher Änderungen der Wechselkurse internationaler Systeme im Laufe des Tages können die Kurse für Transaktionen, die am selben Tag getätigt werden, unterschiedlich sein.

9.14 Der Emittent zieht allfällige Forderungen, die ihm gegenüber dem Benutzer im Zusammenhang mit Wechselkursdifferenzen bei Verwendung der Karte zur Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen im Ausland oder aus der Abbuchung nicht autorisierter Transaktionen, einschließlich Gebühren, entstehen, auf eine der folgenden Arten ein:

  • Das Aircash-Wallet des Benutzers wird mit dem Betrag der Forderung belastet, der der Benutzer durch die Annahme der vorliegenden AGB AK ausdrücklich und unwiderruflich zustimmt;

  • Der Forderungsbetrag wird bei der ersten Folgeeinzahlung auf das Aircash-Wallet eingezogen, womit sich der Benutzer durch die Annahme der vorliegenden AGB AK ausdrücklich und unwiderruflich einverstanden erklärt.

9.15 Der Emittent nimmt die Währungsumrechnung gemäß dem Wechselkurs aus Artikel 9.12 am Tag der Umrechnung vor, sofern nicht durch besondere Bestimmungen etwas anderes festgelegt ist.

10. Absicherungsmaßnahmen

10.1 In der Aircash-Mobilanwendung kann der Benutzer im Rahmen der Kartenverwaltung die Karte vorübergehend sperren und später wieder entsperren. Der Benutzer kann auch schriftlich eine dauerhafte Sperre beantragen, nach der die Nutzung der Karte nicht mehr möglich ist.

10.2 Der Benutzer ist verpflichtet, das Abhandenkommen (Verlust oder Diebstahl), den Missbrauch oder den Nichterhalt der Karte sowie den Verdacht, dass Unbefugte Zugang zu Karteninformationen, einschließlich der PIN, erhalten haben, dem Emittenten unverzüglich mitzuteilen. Zusätzlich zur Benachrichtigung des Emittenten ist der Benutzer verpflichtet, die Möglichkeit der Nutzung der Karte in der Aircash-Mobilanwendung zu deaktivieren, bis die Situation geklärt ist. Gestohlene Karte bedeutet neben dem physischen Diebstahl der Karte auch die Möglichkeit des Diebstahls und Missbrauchs der Kartendaten.

10.3 Der Benutzer muss diesen Sachverhalt unverzüglich telefonisch oder per E-Mail an [email protected] melden. Nach Eingang der Mitteilung wird der Emittent die Karte vorübergehend oder dauerhaft sperren und deren weitere Verwendung unterbinden.

10.4 Nach der Meldung des Verlustes oder Diebstahls der Karte und nach deren endgültiger Sperrung wird der Benutzer angewiesen, eine neue Karte zu verknüpfen. Die Kosten für den Erwerb, d.h. die Ausstellung der Karte, trägt der Benutzer. Findet der Benutzer die Karte nach der Verlustmeldung und nach der endgültigen Sperrung wieder, darf er sie nicht mehr verwenden, sondern muss sie durch Durchschneiden des Chips und des Magnetstreifens vernichten.

10.5 Die durch die ungültige Karte entstandenen Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Benutzers.

10.6 Der Emittent ist berechtigt, die Karte auf Verlangen des Benutzers oder bei Anzeige von Verlust, und/oder missbräuchlicher Nutzung der Karte zu sperren und/oder deren Nutzung zu unterbinden, und zwar in den folgenden Fällen auch ohne Anzeige oder Antrag des Benutzers:

  • Wenn der Benutzer den vorliegenden AGB AK zuwiderhandelt;

  • Bei wiederholter Falscheingabe der PIN an der physischen Verkaufsstelle oder bei falschen Kartenangaben bei Online-Zahlungen;

  • Bei Kenntnis des Emittenten vom Tod des Benutzers;

  • Bei Verlust oder Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Benutzers;

  • Bei einer Verzögerung bei der Begleichung ausstehender Verbindlichkeiten gemäß Abschnitt 5 dieser AGB AK;

  • Bei sicherheitsrelevanten Bedenken bezüglich der Karte; oder

  • Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung oder die Nutzung der Karte in betrügerischer oder missbräuchlicher Absicht.

  • Bei Verdacht, dass die Karte in betrügerischer Absicht oder missbräuchlich verwendet wird;

  • In sonstigen Situationen, die die Kartensicherheit betreffen oder für die Sicherheit des Emittenten oder für die Risikominderung der Vertragsparteien von Bedeutung sind;

  • Als Einschränkung der Nutzung der Karte, wenn der Benutzer nicht innerhalb der gesetzten Frist die Daten/Unterlagen bereitstellt, die für die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind.

10.7 Der Emittent beurteilt nach gewissenhafter Würdigung aller Umstände, ob eine der Voraussetzungen aus dem vorstehenden Absatz für eine vorübergehende oder dauerhafte Sperrung der Karte vorliegt.

10.8 Der Emittent kann die Nutzung einzelner oder aller Funktionen der Karte durch Sperrung vorübergehend oder dauerhaft einschränken oder unterbinden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

10.9 Der Emittent teilt dem Benutzer die Gründe für die Kartensperrung so rasch wie möglich, in jedem Fall aber unmittelbar nach der Kartensperrung, schriftlich an die registrierte E-Mail Adresse mit. Der Emittent ist nicht verpflichtet, den Benutzer über die Kartensperrung und die Gründe dafür zu informieren, wenn die Mitteilung sachlich gerechtfertigten Sicherheitsgründen widerspricht oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Emittent ist nicht verpflichtet, den Benutzer über die Kartensperrung zu informieren, auch nicht bei wiederholter Falscheingabe der PIN oder falscher Kartenangaben bei Online-Zahlungen durch den Benutzer.

10.10 Der Emittent ist verpflichtet, die Karte unverzüglich nach Wegfall der Gründe für die vorübergehende Sperrung der Karte auf Verlangen des Benutzers zu entsperren und/oder eine neue Karte mit neuen Sicherheitsmerkmalen an den Benutzer auszustellen und wenn die Karte ohne vorherige Ankündigung oder auf Wunsch des Benutzers gesperrt wird, ist der Emittent verpflichtet, diese unverzüglich nach Beseitigung der Gründe für die Sperrung zu entsperren.

10.11 Zur Wahrung der Eigentumsinteressen des Benutzers behält sich der Emittent das Recht vor, die Verwendung der Karte in bestimmten Ländern und bei bestimmten Verkaufsstellen oder bei bestimmten Online-Verkaufsstellen einzuschränken, wenn nach fachlichem Ermessen des Emittenten die erforderlichen Sicherheitsstandards bei Kartentransaktionen nicht gewährleistet sind und ein erhöhtes Risiko für Betrug oder kriminelle Handlungen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht, wobei dies nicht die einzigen Gründe für den Emittenten sind, dieses Recht auszuüben.

10.12 Die Sperrung der Karte und die Ablehnung einer Transaktion kann auch automatisch durch das ICT-Sicherheitssystem des Emittenten erfolgen, wenn das System eine potentielle Bedrohung und/oder risikobehaftete Transaktionen mit der Karte feststellt. Tritt die beschriebene Situation beim Versuch, eine Transaktion auszuführen, ein, kann sich der Benutzer an den Kundendienst wenden, der die notwendigen Identifikations- und Überprüfungsmaßnahmen durchführt und bei der Ausführung der Transaktion behilflich ist.

10.13 Wenn die Karte gesperrt wird, erlischt die Haftung des Benutzers für die Transaktionen, die während der Nutzung der Karte vor der Sperrung getätigt wurden, nicht.

11. Co-branding

11.1 Wenn der Benutzer die Karte über ein Unternehmen beantragt hat, mit dem der Emittent zusammenarbeitet (Co-Branding-Partner), wird eine solche Karte mit dem Namen dieses Unternehmens oder einem anderen Handelsnamen ausgestellt.

11.2 Durch die Annahme der AGB AK stimmt der Benutzer zu:

  • Dass der Co-Branding-Partner die Annahme seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Karte verlangen kann, d.h. dass bestimmte Einschränkungen auferlegt oder besondere Funktionen hinzugefügt werden können;

  • Dass der Co-Branding-Partner das Recht hat, das Guthaben in dem Aircash-Wallet zu überprüfen, um andere Funktionen zu ermöglichen und die dem Benutzer vom Co-Branding-Partner gewährten Rechte auszuüben;

  • Dass der Co-Branding-Partner die einseitige Kündigung dieser Vereinbarung zu den in den AGB festgelegten Bedingungen und die Schließung / Sperrung der Benutzerkarte verlangen kann, wobei der Emittent auf Verlangen des Co-Branding-Partners unverzüglich handelt, ohne dass der Benutzer darüber im Voraus benachrichtigt werden muss;

  • Zu den Gebühren für die Co-Branding-Karte, die in der Preisliste veröffentlicht sind;

  • Dass der Emittent bei einer Änderung der Zusammenarbeit zwischen dem Emittenten und einem Co-Branding-Partner nur die Benutzer dieses Co-Branding-Programms informiert.

12. Reklamationen und Beanstandungen, alternative Streitbeilegung und Haftung

12.1 Der Benutzer ist verpflichtet, den Emittenten unverzüglich, spätestens jedoch 13 (dreizehn) Monate nach Belastung der Karte, über nicht autorisierte, nicht ausgeführte oder missbräuchlich ausgeführte Transaktionen zu unterrichten, andernfalls verliert der Benutzer den Anspruch auf Schadensersatz und andere damit verbundene Rechte gemäß den geltenden Vorschriften und diesen AGB AK.

12.2 Im Falle einer nicht autorisierten Zahlungstransaktion, die aus der Nutzung einer verlorenen oder gestohlenen Karte oder einem anderen Missbrauch der Karte resultiert, trägt der Benutzer die Kosten und Verluste, die sich aus einer solchen Nutzung der Karte ergeben, bis zum Zeitpunkt der Sperrung der Karte innerhalb der Aircash-Mobilanwendung und der Benachrichtigung des Emittenten. Die Haftung des Benutzers erstreckt sich auf den Betrag, der durch die Gesetzgebung des Wohnsitzlandes des Benutzers festgelegt ist, mit Ausnahme von gesetzlich vorgesehenen Sonderfällen, auf deren Grundlage der Benutzer die volle Haftung für solche Transaktionen trägt.

12.3 Die Reklamation einer mit der Karte bezahlten Ausgabe entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, diese Ausgabe zu bezahlen.

12.4 Reklamiert der Benutzer eine fehlerhaft ausgeführte oder nicht autorisierte Zahlungstransaktion erstattet der Emittent dem Benutzer den Betrag der Zahlungstransaktion unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf des ersten Geschäftstages nach Eingang der Reklamation, es sei denn, der Emittent hat einen Verdacht auf Betrug seitens des Kartennutzers, wovon er die Kroatische Nationalbank in Kenntnis setzen wird. In diesem Fall führt der Emittent eine Untersuchung durch, um die Berechtigung der Reklamation zu prüfen; ist die Reklamation berechtigt, wird der Emittent entsprechend dem Antrag des Benutzers und den gesetzlichen Bestimmungen tätig oder erstattet den Transaktionsbetrag zurück; stellt sich die Reklamation als unberechtigt heraus, wird der Emittent die Gründe für die Ablehnung der Rückerstattung angeben.

12.5 Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Emittent berechtigt ist, die Bestätigung der ausgeführten autorisierten oder nicht ausgeführten bzw. nicht autorisierten Transaktion zur Überprüfung der Berechtigung der Reklamation/Beschwerde einer fachkundigen Analyse zu unterziehen.

12.6 Wird die ordnungsgemäße Ausführung einer Zahlungstransaktion aus Gründen, die sich aus dem Vertragsverhältnis des Benutzers mit der Verkaufsstelle ergeben, bestritten, ist dies direkt mit der Verkaufsstelle zu regeln.

12.7 Bei anderen Reklamationen wird der Emittent die Berechtigung der Reklamation prüfen und bei berechtigter Reklamation gemäß der Anfrage des Benutzers und den gesetzlichen Bestimmungen handeln, d. h. die angeforderte Transaktion ausführen oder den Betrag der fehlerhaft ausgeführten Transaktion zurückerstatten.

12.8 In jedem Fall, in dem die Haftung des Emittenten für die Nichtausführung und/oder fehlerhafte Ausführung und/oder für die verspätete Ausführung einer Zahlungstransaktion und/oder für die Ausführung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs festgestellt wird, wird der Betrag des nicht ausgeführten, nicht ordnungsgemäß ausgeführten, verspäteten oder nicht autorisierten Zahlungsvorgangs einschließlich der in Rechnung gestellten Gebühren, auf die der Benutzer Anspruch hat, dem Benutzer unverzüglich zurückerstattet.

12.9 Für den Fall, dass der Emittent den Betrag der nicht ordnungsgemäß durchgeführten Transaktion zurückerstattet und während der Prüfung der Reklamation die Verantwortung des Benutzers für die Transaktion, die Gegenstand der Reklamation war, festgestellt wird, stimmt der Benutzer zu, dass der Emittent den Betrag der Transaktion nachträglich von seiner Karte abbuchen wird. Die Zustimmung des Benutzers gilt ab diesem Zeitpunkt bis zur endgültigen Erledigung der schriftlichen Reklamation, d. h. bis zum Tag der Nachbelastung der Karte des Benutzers.

12.10 Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für alle Folgen einer missbräuchlichen Verwendung der Karte, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder wenn er die in diesen AGB AK vorgesehenen Pflichten zur unverzüglichen Information des Emittenten bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher oder unberechtigter Verwendung der Karte, die vereinbarte Art der Kartenverwendung und die vom Benutzer bei der Kartenverwendung zu treffenden Maßnahmen vorsätzlich oder grobfahrlässig nicht erfüllt hat.

12.11 Der Benutzer erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass der Emittent in diesem Fall seine Karte mit allen Kosten belasten kann, die im Zusammenhang mit dem Nachweis der Haftung des Benutzers entstanden sind.

12.12 Der Benutzer klärt alle Beschwerden bezüglich der Qualität der mit der Karte bezahlten Waren und/oder Dienstleistungen ausschließlich mit der Verkaufsstelle.

12.13 Der Kartenbenutzer schließt selbständig Verträge mit elektronischen Zahlungsdiensten ab und vereinbart dabei Art, Weise und Bedingungen der Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Überweisung und Entgegennahme von Geldbeträgen und/oder Einkäufen bei den beauftragten Webpartnern der vorgenannten Dienste. Der Emittent steht nicht in direkter Geschäftsbeziehung zu den Anbietern dieser Dienstleistungen, sondern ermöglicht lediglich den Betrieb der von ihm ausgegebenen Karten auf den Systemen der vorgenannten Dienstleistungen. Aus diesem Grund hat der Benutzer der Dienstleistung alle Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung, Einschränkungen bei der Nutzung einzelner Dienstleistungen oder Reklamationen bezüglich der erbrachten Dienstleistungen direkt mit dem Anbieter der Dienstleistung zu klären. Der Emittent haftet weder für die Nutzungsbedingungen der Dienstleistungen, die der Benutzer mit dem Dienst abgeschlossen hat, noch für die sich daraus ergebenden Gebühren.

12.14 Bei Produkten und/oder Dienstleistungen, die mit der Karte erworben werden, haftet der Emittent nicht für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen, für die Qualität und/oder Sachmängel der Produkte und/oder Dienstleistungen sowie für allfällige weitere vertragliche Verpflichtungen der Verkaufsstelle. Der Emittent haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer infolge der Nichterfüllung oder teilweisen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Verkaufsstelle entstehen. Reklamationen und Beanstandungen bezüglich der Qualität und/oder Lieferung der mit der Karte bezahlten Waren und/oder Dienstleistungen hat der Benutzer ausschließlich mit der Verkaufsstelle zu regeln.

12.15 Der Emittent ist nicht für die Nichtannahme der Karte bei der Verkaufsstelle verantwortlich.

12.16 Der Emittent haftet nicht für unlautere oder irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken der Verkaufsstelle.

12.17 Der Emittent haftet nicht für die Unmöglichkeit der Verwendung der Karte bei nicht oder fehlerhaft ausgeführten oder nicht autorisierten Transaktionen, und zwar in folgenden Fällen:

  • Bei Vorliegen objektiver Störungen außerhalb der Kontrolle des Emittenten, auf deren Eintritt der Emittent keinen Einfluss hatte oder sie nicht verhindern konnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kriege, Unruhen, Terroranschläge, Streiks, Unterbrechungen der Telekommunikation und Stromausfälle;

  • Bei Bestehen von Verpflichtungen, die sich für den Emittenten aus anderen Vorschriften ergeben;

  • Bei Betrug durch den Benutzer oder wenn der Benutzer seine Pflichten im Zusammenhang mit diesen AGB AK grob fahrlässig nicht erfüllt hat;

  • Wenn der Benutzer es unterlassen hat, den Emittenten über eine nicht autorisierte und/oder nicht ausgeführte Transaktion und/oder eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Transaktion und/oder eine verspätete Transaktion unverzüglich nach Bekanntwerden der Transaktion, spätestens aber innerhalb von 13 Monaten ab dem Tag der Belastung oder Gutschrift, zu informieren.

13. Änderung der personenbezogenen Daten

13.1 Der Benutzer ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner personenbezogenen Daten jederzeit über die Aircash-Mobilanwendung sicherzustellen, einschließlich Änderungen der Adresse, des Vornamens und/oder des Nachnamens, und zwar spätestens innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen ab dem Datum der Änderung; der Benutzer muss dem Emittenten auch die erforderlichen Unterlagen zur Bestätigung der eingetretenen Änderungen vorlegen.

13.2 Kommt der Benutzer der im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtung nicht nach, kann der Emittent dem Benutzer die Nutzung der Karte verweigern, die Karte sperren und die Kosten des Widerrufs in Rechnung stellen.

13.3 Der Emittent haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer durch verspätete oder nicht ordnungsgemäße Mitteilung von Änderungen personenbezogener Daten entstehen.

14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Gebühren und des Wechselkurses

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB AK wird der Emittent dem Benutzer mindestens 2 (zwei) Monate vor Inkrafttreten der Änderungen an die vom Benutzer bei der Eröffnung des Aircash-Wallets angegebenen E-Mail-Adresse mitteilen.

14.2 Unterlässt es der Benutzer, dem Emittenten bis zum vorgeschlagenen Wirksamwerden der Änderungen eine schriftliche Ablehnungserklärung zukommen zu lassen, gilt dies als Zustimmung des Benutzers zu den vorgeschlagenen Änderungen.

14.3 Der Benutzer, der die vorgeschlagenen Änderungen dieser AGB AK nicht akzeptiert, kann den Vertrag vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderungen kündigen. Dementsprechend wird der Emittent die Karte am Tag der Kündigung der vertraglichen Verpflichtungen nach diesen AGB AK, spätestens am Tag des Inkrafttretens der neuen AGB AK, sperren. Der Emittent wird den Benutzer nicht gesondert über die vorgenommene Sperre informieren.

14.4 Änderungen des angewandten Wechselkurses, die sich aus einer Änderung des Referenzkurses ergeben, sowie Änderungen des Wechselkurses oder der Gebühren, die dann für den Benutzer günstiger sind, können ohne Benachrichtigung des Benutzers vorgenommen werden.

15. Kündigung des Vertrages

15.1 Der Vertrag über die Nutzung einer Karte verliert in folgenden Fällen seine Gültigkeit:

  • Kündigung des Vertrages, d. h. bei Verzicht des Benutzers auf das Nutzungsrecht der Karte;

  • Kündigung des Vertrages, d. h. Zurücknahme der Karte durch den Emittenten;

  • Tod des Benutzers.

15.2 Der Benutzer kann den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Emittent kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten schriftlich an die E-Mail-Adresse des Benutzers kündigen.

15.3 Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der schriftlichen Kündigung durch den Emittenten an den Benutzer, bzw. ab dem Datum des Eingangs der Kündigung des Benutzers beim Emittenten.

15.4 Der Emittent hat in folgenden Fällen das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen und dem Benutzer die weitere Nutzung der Karte zu untersagen:

  • Wenn der Benutzer gegen die Bestimmungen des Vertrages, dieser AGB AK oder der auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Emittenten und dem Benutzer anwendbaren zwingenden Bestimmungen verstößt, einschließlich der Bestimmungen über die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung;

  • Im Falle eines Missbrauchs der Karte;

  • Im Falle der Nichtzahlung von Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Karte;

  • Wenn der Benutzer bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht hat.

15.5 Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren, wenn der Vertrag und/oder die Karte nicht mehr gültig sind.

15.6 Die Verpflichtungen des Benutzers aus der Nutzung der Karte enden nicht mit Ablauf des Vertrags und/oder der Karte.

15.7 Die Karte ist eine Ergänzung zum Aircash-Wallet und ist vollständig mit diesem verbunden, so dass Folgendes gilt:

  • Der Vertrag kann in Bezug auf den Teil der Aktivität im Zusammenhang mit der Karte gekündigt werden, der diesen AGB AK unterliegt. Das bedeutet, dass der Benutzer ein Aircash-Wallet-Benutzer bleiben kann, was durch die AGB AW geregelt wird.

  • Der Vertrag kann für alle durch die AGB AW und diese AGB AK geregelten Tätigkeiten in vollem Umfang gekündigt werden.

  • Der Vertrag DARF NICHT in der Weise gekündigt werden, dass der Benutzer die AGB AW kündigt und die Karte sowie einen Teil der unter diese AGB AK fallenden Aktivitäten behält.

15.8 Wenn der Vertrag gekündigt wird und der Emittent darüber Kenntnis hat, dass ein vorhersehbarer oder unvorhersehbarer Betrag nachträglich von der Karte abgebucht wird, behält sich der Emittent das Recht vor, das Guthaben im Aircash-Wallet einzufrieren, mit dem Ziel, solche Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist einzuziehen, um eine Rückerstattung sicherzustellen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Benutzer das Restguthaben gemäß den AGB AW einlösen.

16. Sonderbestimmungen

16.1 Kartennutzer dürfen die Karte in keiner Weise an Personen mit Wohnsitz in Indien verteilen, übertragen oder anderweitig verfügbar machen.

17. Registrierung der Karte in einem Digital Wallet eines anderen Dienstanbieters

Dieser Abschnitt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Fall, dass der Kartennutzer seine Karte in einem von einem anderen Dienstleister angebotenen Digital Wallet registriert.

17.1 Als Kartenemittent bestimmt Aircash die Kartentypen, die in dem Digital Wallet registriert werden können, und teilt diese Informationen den Benutzern über die üblichen Kanäle mit, z.B. auf seiner Website, in der Aircash-App oder per E-Mail-Nachrichten.

17.2 Für die Zwecke dieses Teils der AGB AK haben die nachstehend aufgeführten Begriffe die folgenden Bedeutungen:

Digitalisierte Karte – bezeichnet die digitale Darstellung der Karte in dem Digital Wallet, das es dem Benutzer ermöglicht, an Verkaufsstellen, die die NFC-Technologie unterstützen, oder an entfernten bzw. Remote-Verkaufsstellen, die Zahlungen über das Digital Wallet akzeptieren, kontaktlose Zahlungstransaktionen durchzuführen.

Digital Wallet – bezeichnet eine Anwendungslösung, über die ein bestimmter Dienstanbieter, auf der Grundlage eines speziellen Vertrags mit diesem Dienstanbieter, es dem Benutzer ermöglicht, Informationen in Bezug auf eine oder mehrere vom Emittenten ausgegebene Karten in diesem Digital Wallet zu registrieren und so eine digitalisierte Karte zum Zweck der Durchführung von Transaktionen zu erstellen.

Dienstanbieter – bezeichnet das Unternehmen, das die Dienstleistung des Digital Wallets anbietet, für das Aircash die Kartenregistrierung ermöglicht hat.

Gerät – bezeichnet ein mobiles oder anderes elektronisches Gerät, auf dem die App für das Digital Wallet installiert ist, was der Benutzer mit dem Dienstanbieter vertraglich vereinbart hat.

NFC-Technologie – Near Field Communication (NFC)-Technologie, die eine drahtlose Datenübertragung zwischen Geräten über eine kürzere Entfernung ermöglicht.

17.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Digital Wallets werden vom Benutzer mit dem Dienstanbieter vertraglich vereinbart, und der Benutzer entscheidet selbständig, ob er die Bedingungen des vom Dienstanbieter angebotenen Dienstes des Digital Wallets akzeptiert. Aircash ist weder Vertragspartei des Vertragsverhältnisses zwischen dem Benutzer und dem Dienstanbieter, noch übernimmt Aircash Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag oder kann diese übernehmen und übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit des Dienstes.

17.4 Aircash hat keinen Einfluss auf die Art und Eigenschaften des Geräts, auf dem das Digital Wallet abgeschlossen und installiert werden kann.

17.5 Der Emittent der digitalisierten Karte ist Aircash, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beziehung zwischen dem Benutzer und Aircash in Bezug auf die digitalisierte Karte. Alle zwischen Aircash und dem Benutzer vereinbarten Bedingungen für die Ausstellung und Nutzung der Karte gelten auch für die digitalisierte Karte, sofern in den Bestimmungen dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.

17.6 Aircash berechnet dem Benutzer keine zusätzliche Gebühr für die Nutzung der digitalisierten Karte oder für die Registrierung der Karte in einem Digital Wallet.

17.7 Nach Abschluss eines Vertrags mit einem Dienstleister und Registrierung der Karte in einem Digital Wallet kann der Benutzer die digitalisierte Karte an Verkaufsstellen verwenden, die ein solches Zahlungsinstrument akzeptieren. Die Bedingungen und die Art und Weise der Nutzung des Digital Wallet-Dienstes werden durch den Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Dienstanbieter geregelt, der durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstanbieters durch den Benutzer direkt in der App des Dienstanbieters abgeschlossen wird.

17.8 Der Benutzer stimmt der Ausführung einer über das Digital Wallet eingeleiteten Zahlungstransaktion anhand der vom Benutzer auf dem Gerät gespeicherten und mit dem Dienstanbieter vertraglich vereinbarten Zugangsdaten zu. Bei den oben genannten Zugangsdaten handelt es sich um personalisierte Sicherheitsmerkmale aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einer Zahlungstransaktion mit einer digitalisierten Karte erfolgt die Belastung des Aircash-Kontos des Benutzers auf die gleiche Weise wie bei Transaktionen, die mit der Karte getätigt werden, auf deren Grundlage die digitalisierte Karte erstellt wurde.

17.9 Im Falle des Ablaufs der Karte, auf deren Grundlage die digitalisierte Karte erstellt wurde (z. B. wenn die Karte abgelaufen ist oder als verloren gemeldet wurde), wird die neue Karte nicht automatisch in dem Digital Wallet registriert und der Benutzer muss die neue Karte im Digital Wallet registrieren, wenn er einen solchen Dienst weiterhin nutzen möchte.

17.10 Im Falle einer Kündigung des in Artikel 14 genannten Vertrags über die Nutzung der Karte oder für den Fall, dass der Emittent die Nutzung der Karte aus irgendeinem Grund einschränkt, erlischt gleichzeitig auch das Recht zur Nutzung der digitalisierten Karte. Im Falle der Beendigung des Rechts zur Nutzung der Karte und/oder der Beendigung/Kündigung des Vertrags oder einer vorübergehenden Einschränkung der Kartennutzung erlischt die Verpflichtung Benutzers, Geld auf das Konto zu zahlen oder für die Begleichung aller Verbindlichkeiten bereitzustellen, die sich aus der Nutzung der Karte und der digitalisierten Karte ergeben, nicht.

17.11 Das Löschen einer digitalisierten Karte aus dem Digital Wallet hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, die Karte zu verwenden, auf deren Grundlage die gelöschte digitalisierte Karte erstellt wurde. Wenn der Benutzer seine Karte nach dem Löschen der digitalisierten Karte aus dem Digital Wallet wieder als digitalisierte Karte verwenden möchte, kann er sie erneut in dem Digital Wallet registrieren. Das Löschen der digitalisierten Karte aus dem Digital Wallet des Benutzers entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, alle Verbindlichkeiten zu begleichen, die durch die Verwendung dieser Karte vor der Löschung entstanden sind.

17.12 Aircash hat das Recht, die digitalisierte Karte dauerhaft oder vorübergehend zu sperren oder die Nutzung der digitalisierten Karte in derselben Weise und unter denselben Bedingungen wie für die Karte, auf deren Grundlage die digitalisierte Karte erstellt wurde, einzuschränken. Im Falle einer Sperrung der Karte führt diese Sperrung auch zur Sperrung der digitalisierten Karte. Die Sperrung einer digitalisierten Karte führt nicht zwangsläufig zur Sperrung der Karte.

17.13 Für den Fall, dass das Digital Wallet, in dem die digitalisierte Karte generiert wurde, ganz oder teilweise für die ausgegebene Karte nicht mehr verfügbar ist, wird der Emittent die Nutzung der digitalisierten Karte sperren und den Benutzer rechtzeitig darüber informieren. Aircash hat weder die Möglichkeit noch die Pflicht, Einfluss auf den Dienstanbieter hinsichtlich der Verfügbarkeit des Digital Wallet-Dienstes für den Benutzer zu nehmen.

17.14 Durch die Registrierung der Karte in dem Digital Wallet auf einem bestimmten Gerät verpflichtet sich der Benutzer, das Gerät mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der auf dem mit dem Dienstanbieter für diesen Zweck vertraglich vereinbarten Gerät gespeicherten Zugangsdaten zu schützen und zu wahren zum Zwecke der Erteilung der Einwilligung zur Durchführung von Zahlungstransaktionen, die über das Digital Wallet veranlasst wurden. Für das Gerät und diese Zugangsdaten gelten auch die Pflichten zum Umgang mit den personalisierten Sicherheitsmerkmalen, die der Benutzer gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Aircash-Wallet und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aircash-Karten übernommen hat.

17.15 Der Benutzer verpflichtet sich:

· Bei der Erstellung von Zugangsdaten für das Gerät und/oder das Digital Wallet müssen Sie mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, was bedeutet, dass keine Sicherheitseinstellungen ausgewählt werden, die ein Dritter (einschließlich Familienmitglieder und Angehörige) erraten oder mit dem Benutzer in Verbindung bringen kann.

· Für den Zugriff auf das Gerät dürfen keine Sicherheitseinstellungen (z. B. Passwort, Entsperrmuster oder Fingerabdruck-Zugriff) verwendet werden, die Dritten bereits direkt oder indirekt mitgeteilt wurden, und es darf kein Zugriff auf das Gerät mit einem Fingerabdruck oder einem anderen biometrischen Element gewährt werden, das nicht ihr eigenes ist.

· Die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern, wenn der Verdacht besteht, dass jemand die Zugangsdaten oder Sicherheitseinstellungen für den Zugriff auf das Gerät kennt oder kennen könnte.

· Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Geräts oder eines vermuteten Missbrauchs des Geräts oder der personalisierten Sicherheitsdaten ist Aircash unverzüglich unter der Kundendienstnummer oder per E-Mail an [email protected] zu benachrichtigen.

17.16 Alle mit der digitalisierten Karte eingeleiteten Zahlungstransaktionen gelten als vom Benutzer getätigt, es sei denn, der Benutzer hat den Emittenten zuvor in der vereinbarten Weise über den Diebstahl, den Verlust oder den Missbrauch des Geräts oder seiner Zugangsdaten für das Gerät informiert.

17.17 Für die Haftung des Emittenten und des Benutzers für Zahlungstransaktionen, die mit der digitalisierten Karte initiiert werden, gelten entsprechend die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Karte.

17.18 Aircash gibt personenbezogene Daten des Benutzers nicht an den Dienstanbieter weiter. Während der Gültigkeits- und Nutzungsdauer der digitalisierten Karte übermittelt Aircash dem Dienstanbieter ausschließlich nicht personalisierte Informationen über Zahlungstransaktionen, die mit der digitalisierten Karte zum Zweck der Vertragserfüllung zwischen dem Benutzer und dem Dienstanbieter eingeleitet werden. Der Dienstanbieter ist ein unabhängiger Verantwortlicher für personenbezogene Daten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Benutzers, mit dem der Dienstanbieter einen Vertrag über den Digital Wallet-Dienst abgeschlossen hat, und ist als solcher gegenüber dem Benutzer für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verantwortlich, die für den Abschluss und die Durchführung des Kontakts über die Nutzung des Digital Wallet-Dienstes für die Dauer und nach Beendigung dieses Vertrags erforderlich sind. Aircash hat keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie der Dienstanbieter Daten empfängt und verarbeitet, und ist nicht dafür verantwortlich.

17.19 Die Beauftragung und Nutzung des Digital Wallet-Dienstes beinhaltet die sichere Übertragung von Informationen über elektronische Kommunikationsnetze; Die Verfügbarkeit dieser Netzwerke wird von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste bereitgestellt, auf die Aircash keinen Einfluss hat, einschließlich des eigenen Anbieters elektronischer Kommunikationsdienste des Benutzers. Aircash übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit dieser Dienste, noch für die Datenübertragung über diese Dienste vom Dienstanbieter zum Gerät des Benutzers und umgekehrt, noch für die Speicherung von Daten auf dem Gerät.

Schlussbestimmungen

Diese AGB AK wurden am 09. April 2026 veröffentlicht und gelten ab diesem Datum für alle ab diesem Datum eingegangenen Vertragsverhältnisse. Diese AGB AK gelten für bestehende Vertragsverhältnisse ab dem 09. Juni 2026.

Der Vertrag zwischen dem Emittenten und dem Benutzer wird in kroatischer Sprache geschlossen. Die Kommunikation erfolgt in kroatischer oder englischer Sprache, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Der Vertrag unterliegt kroatischem Recht, und alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm zusammenhängen, fallen in die Zuständigkeit des Gerichts in Zagreb.

Streitbeilegung:

Die Regelungen zur Streitbeilegung aus den AGB AW gelten entsprechend für diese AGB AK

Virtuelle Aircash Mastercard

Allgemeine Geschäftsbedingungen für virtuelle Aircash Mastercard-Karten

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Aircash d.o.o., Ulica grada Vukovara 271, HR-10000 Zagreb, Kroatien, OIB (PIN): 99833713101 (im Folgenden: „Aircash“, „wir“ oder „Emittent“) ist ein E-Geld-Institut, das unter der Nummer IEN116 auf Grundlage des Beschlusses der Kroatischen Nationalbank vom 3. Oktober 2019, Beschlussnummer 251-020/10-19/BV, registriert ist. Der Emittent gibt elektronisches Geld im Rahmen der genannten, im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gültigen Lizenz aus und ist im Register der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eingetragen:

https://euclid.eba.europa.eu/register/pir/view/PSD_EMI/HR_HNB!IEN116

Kontaktinformationen:

E-Mail: [email protected]

E-Mail-Adresse für die Einreichung von Beschwerden: [email protected]

Telefon: +385 1/457-3537 und +385 1/457-3538

1.2 Jeder Aircash-Wallet-Nutzer, der zusätzlich eine virtuelle Aircash-Karte (im Folgenden „virtuelle Karte“, wie unten im Glossar definiert) für Aircash-Zahlungen mit elektronischem Geld verwenden möchte, muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für virtuelle Aircash Mastercard-Karten (im Folgenden: AGB AVK) lesen und akzeptieren. Diese regeln ergänzend zu den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Aircash-Wallets (im Folgenden: AGB AW) die Rechte und Pflichten des Emittenten und der Nutzer, die eine virtuelle Karte verwenden. Diese AGB AVK gelten nur für Nutzer virtueller Karten.

1.3 Mit der Einreichung eines Antrags auf Ausstellung der virtuellen Karte über die Aircash-Mobilanwendung gilt als bestätigt, dass Sie mit diesen AGB AVK vertraut sind, sie gelesen und akzeptiert haben, ihrer Anwendung zustimmen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten akzeptieren. Die Annahme der AGB AVK ist zwingende Voraussetzung für die Ausstellung einer virtuellen Karte und erfolgt bei Einreichung des Antrags über die Aircash-Mobilanwendung.

1.4. Die virtuelle Karte ist integraler Bestandteil des Aircash-Wallets. Für das Aircash-Wallet gelten die AGB AW, einschließlich der Ausgabe, Verwahrung und Rückzahlung von elektronischem Geld, des Zugangs zur Aircash-Mobilanwendung und der Nutzungsbedingungen des Nutzerkontos.

1.5. Diese AGB AVK regeln die Ausgabe und Nutzung der virtuellen Karte vollständig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aircash-Karten (im Folgenden: AGB AK) gelten für Karten, die in physischer Form ausgegeben werden, und finden auf die virtuelle Karte keine Anwendung, sofern dies nicht in einer einzelnen Bestimmung dieser AGB AVK ausdrücklich vorgesehen ist.

1.6. Dem Nutzer können gleichzeitig sowohl eine physische Karte als auch eine virtuelle Karte ausgegeben werden. In diesem Fall unterliegt jede Karte den für den jeweiligen Kartentyp geltenden Bedingungen; für die Ausgabenlimits gilt Artikel 7 dieser AGB AVK.

1.7. Bei Widersprüchen zwischen den AGB AW und diesen AGB AVK hinsichtlich der Ausgabe und Nutzung der virtuellen Karte haben die Bestimmungen dieser AGB AVK Vorrang.

2. Glossar

2.1 Die folgenden Begriffe in diesen AGB AVK haben folgende Bedeutung:

Aircash-Mobilanwendung – eine Softwarelösung, mit der du die Aircash-Wallet-Dienste und die virtuelle Karte nutzen kannst.

Autorisierung – eine Zahlungstransaktion gilt als autorisiert, wenn der Nutzer der virtuellen Karte einer Zahlungstransaktion zugestimmt hat oder wenn der Nutzer der virtuellen Karte einer Reihe von Zahlungstransaktionen zugestimmt hat, von denen diese Zahlungstransaktion ein Teil ist.

Geldautomat (ATM) – ein Selbstbedienungsgerät, das dem Nutzer die Abhebung von Bargeld und die Nutzung anderer Dienstleistungen ermöglicht und als Akzeptanzstelle für Mastercard-Karten gekennzeichnet ist.

Digitalisierte Karte – eine digitale Darstellung der virtuellen Karte im Digital Wallet, die dem Nutzer kontaktlose Zahlungstransaktionen an Verkaufsstellen mit NFC-Technologie oder Ferntransaktionen an Verkaufsstellen ermöglicht, die Zahlungen über das Digital Wallet akzeptieren. Die digitalisierte Karte ist nicht mit der virtuellen Karte identisch: Die virtuelle Karte wird vom Emittenten ausgegeben, während die digitalisierte Karte ein Token ist, das die virtuelle Karte repräsentiert und im Digital Wallet eines Drittanbieters erstellt wird.

Digital Wallet – eine Anwendung, über die ein bestimmter Dienstanbieter dem Nutzer auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit diesem Dienstanbieter ermöglicht, die Daten einer oder mehrerer vom Emittenten an den Nutzer ausgegebener Karten in diesem Digital Wallet zu registrieren und dadurch eine digitalisierte Karte zur Durchführung von Transaktionen zu erzeugen (zum Beispiel Apple Pay oder Google Pay).

Dynamische Währungsumrechnung – (DCC) – Ein Dienst, der es dem Nutzer beim Abheben von Bargeld oder beim Bezahlen von Waren und/oder Dienstleistungen an Empfangsstellen im Ausland ermöglicht, den Betrag der Abbuchung in seiner Landeswährung zu wählen, sofern dies auf dem Gerätebildschirm angeboten wird. Der geltende Kurs für die dynamische Währungsumrechnung und alle damit verbundenen etwaigen Servicegebühren werden auf dem Gerätebildschirm und in der Transaktionsbestätigung angezeigt.

Tägliche Limits – Die zulässige Gesamtsumme der Bargeldabhebungen, die täglich mit der virtuellen Karte getätigt werden können, und die zulässige Gesamtsumme der Zahlungen, die täglich an Verkaufsstellen mit der virtuellen Karte getätigt werden können.

EFTPOS-Gerät (Electronic Funds Transfer at Point of Sale) – Ein elektronisches Gerät an einer Verkaufs- oder Abhebungsstelle, das dazu bestimmt ist, Zahlungstransaktionen zur Bezahlung für Waren und/oder Dienstleistungen oder Bargeldabhebungen durchzuführen, das je nach System vom Nutzer verlangen kann, die Transaktion und die Karte in der vom EFTPOS-Gerät angegebenen Weise zu autorisieren (keine Identifizierung, PIN-Identifizierung, Unterzeichnung eines Abbuchungsbelegs oder Identifizierung mithilfe des 3D-Secure-Dienstes und anderer Methoden der starken Kundenauthentifizierung). Die virtuelle Karte kann an einem EFTPOS-Gerät ausschließlich über die digitalisierte Karte im Digital Wallet gemäß Artikel 18 dieser AGB AVK verwendet werden.

Online-Verkaufsstelle – Eine Verkaufsstelle, die Produkte verkauft und/oder Dienstleistungen im Internet anbietet, ohne dass die virtuelle Karte und der Nutzer anwesend sein müssen, und die die virtuelle Karte als bargeldloses Zahlungsmittel akzeptiert.

Nutzer – Im Sinne dieser AGB AVK ein Aircash-Wallet-Nutzer, dem eine virtuelle Karte ausgegeben wurde, der die Karte erfolgreich aktiviert und diese AGB AVK mit den Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis akzeptiert hat.

Monatliche Limits– Die monatlich zulässige Gesamtsumme der Barabhebungen mit der virtuellen Karte und die monatlich zulässige Gesamtsumme der Zahlungen an Verkaufsstellen mit der virtuellen Karte.

Zahlungsauftrag – Eine Anweisung des Zahlers (Nutzers) oder des Zahlungsempfängers gegenüber dem Kartenemittenten, durch die die Zustimmung zur Abbuchung eines bestimmten Betrags vom Konto des Nutzers und zur Auszahlung an den Händler (als Zahlungsempfänger) erteilt wird.

NFC-Technologie – Near Field Communication (NFC), eine Technologie zur drahtlosen Datenübertragung zwischen Geräten über kurze Entfernungen.

Grundlimits – Vom Emittent vorab festgelegte maximale Ausgabenlimits, die für den Nutzer direkt in der Aircash-App im Bereich „Kartenverwaltung“ einsehbar sind und vom Nutzer innerhalb der vorgegebenen Grenzen selbstständig verwaltet werden können.

Personalisierte Sicherheitsmerkmale – Personalisierte Merkmale, die der Emittent dem Nutzer zum Zwecke der Authentifizierung und Autorisierung zur Verfügung stellt. Dabei kann es sich um Informationen auf der virtuellen Karte und mit der virtuellen Karte verbundene Informationen handeln, wobei diese Informationen die Identifizierung der vom Emittenten autorisierten Person ermöglichen, diese virtuelle Karte jeweils einzeln oder gemeinsam zu nutzen: Vor- und Nachname des Nutzers der virtuellen Karte, Kartennummer, (PAN), die auf der Vorder- oder Rückseite der virtuellen Karte aufgedruckte Kontrollnummer, Ablaufdatum der virtuellen Karte, PIN, Unterschrift des Nutzers der virtuellen Karte auf der virtuellen Karte und andere Anmeldeinformationen je nach Nutzungskanal und/oder Zahlungsinstrument.

PIN der virtuellen Karte (Persönliche Identifikationsnummer) – eine persönliche geheime Identifikationsnummer, die zur Identifizierung des Nutzers und/oder zur Autorisierung von Zahlungstransaktionen verwendet wird (im Folgenden bezeichnet als: PIN). Die PIN ist eine eindeutige Bestätigung der Identität des Nutzers, der eine bestimmte Transaktion unter Verwendung der PIN durchgeführt hat, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen eine solche Überprüfung erfordern. Es ist zu beachten, dass die PIN der virtuellen Karte einzigartig und ausschließlich mit der virtuellen Karte verbunden ist und sich von der PIN unterscheidet, die für den Zugriff auf die mobile Aircash-Wallet-Anwendung verwendet wird.

Zahler – Für die Zwecke dieser AGB AVK der Nutzer der virtuellen Karte, der einen Zahlungsauftrag erteilt.

Daten der virtuellen Karte – Kartennummer (PAN), Kartenprüfnummer (CVC), Gültigkeitsdatum (Ablaufdatum) und PIN, die dem Nutzer in der Aircash-Mobilanwendung auf die in Artikel 5 dieser AGB AVK beschriebene Weise und unter den dort genannten Bedingungen angezeigt werden.

Starke Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication, SCA) – eine Authentifizierung, die auf der Verwendung von zwei oder mehr Elementen basiert, die zu den Kategorien Wissen (etwas, das nur der Nutzer weiß), Besitz (etwas, das nur der Nutzer besitzt) und Eigenschaften (etwas, das der Nutzer ist) gehören und voneinander unabhängig sind, gemäß dem Gesetz über Zahlungssysteme und der Richtlinie (EU) 2015/2366.

Geschäftlicher Einwand – die im Zusammenhang mit dem Dienst geäußerte Unzufriedenheit des Nutzers, der glaubt, dass sein Recht in seiner Geschäftsbeziehung mit dem Emittenten verletzt wurde, einschließlich der Beanstandung von Kartentransaktionen.

Zahlungsempfänger – Für die Zwecke dieser AGB AVK der Händler, für den die Gelder aus einem mit der virtuellen Karte durchgeführten Zahlungsvorgang bestimmt sind.

Verkaufsstelle – ein Ort, an dem juristische und natürliche Personen die virtuelle Karte als bargeldloses Zahlungsmittel beim Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen akzeptieren.

Dienstanbieter – ein Unternehmen, das einen Digital-Wallet-Dienst anbietet, für den Aircash die Registrierung einer virtuellen Karte ermöglicht hat.

Gerät – ein mobiles oder anderes elektronisches Gerät, auf dem die Aircash-Mobilanwendung oder die mit dem Dienstanbieter vereinbarte Digital-Wallet-Anwendung installiert ist.

Step-up-Authentifizierung – ein zusätzliches Verfahren zur Überprüfung der Identität des Nutzers, das von der Aircash-Mobilanwendung vor der Anzeige der Daten der virtuellen Karte verlangt wird, unabhängig davon, ob der Nutzer bereits in der Aircash-Mobilanwendung angemeldet ist.

Virtuelle Karte – eine vom Emittenten ausschließlich in digitaler Form, ohne Ausgabe einer physischen Karte (d. h. ohne Plastikkarte, Magnetstreifen oder physischen Chip), auf Grundlage eines über die Aircash-Mobilanwendung eingereichten Antrags an den Nutzer ausgegebene Mastercard-Karte, die mit dem Aircash-Wallet des Nutzers verknüpft ist. Die virtuelle Karte ermöglicht dem Nutzer, Waren und/oder Dienstleistungen aus der Ferne mit elektronischem Aircash-Geld zu bezahlen (an Online-Verkaufsstellen), Zahlungen über ein Digital Wallet vorzunehmen sowie über ein Digital Wallet Bargeld abzuheben und andere Dienstleistungen an Geldautomaten oder anderen Selbstbedienungsgeräten zu nutzen, jeweils gemäß diesen AGB AVK. Die virtuelle Karte ist integraler Bestandteil des Aircash-Wallets und ermöglicht Zahlungen ausschließlich mit den im Aircash-Wallet des Nutzers in Form von elektronischem Geld verfügbaren Mitteln.

3D-Secure – Ein Dienst zur sicheren Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen an Online-Verkaufsstellen auf Basis des 3-D-Secure-Protokolls.

3. Ausgabe der virtuellen Karte

3.1 Die Ausstellung der virtuellen Karte kann von jedem volljährigen Nutzer, einer natürlichen Person, beantragt werden, der/die:

  • den vom Emittenten durchgeführten Prozess zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Nutzers erfolgreich abgeschlossen hat und eine bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Emittenten für den Aircash-Wallet-Service unterhält und

  • diese AGB AVK akzeptiert hat.

3.2 Das Verfahren zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Nutzers für die Ausgabe einer virtuellen Karte ist identisch mit dem Verfahren für die Ausgabe von Karten in physischer Form. Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Nutzers kann der Emittent vom Nutzer zusätzlich zu den vorgeschriebenen Dokumenten weitere Dokumente zur Feststellung personenbezogener Daten sowie andere Überprüfungen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, einschließlich der Verpflichtungen aus den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, verlangen.

3.3 Ungeachtet der Erfüllung der festgelegten Bedingungen für die Ausgabe der virtuellen Karte behält sich der Emittent das Recht vor, dem Nutzer die Ausgabe der virtuellen Karte nach eigenem Ermessen zu verweigern, und ist nicht verpflichtet, Erklärungen oder andere Informationen über den Grund der Verweigerung abzugeben; diesbezüglich übernimmt er keinerlei Haftung gegenüber dem Nutzer.

3.4 Der Emittent behält sich das Recht vor, Kartenausgabeanträge im Einklang mit Geschäftsentscheidungen und Risiken zu verwalten. Die maximale Anzahl der pro Nutzerkonto ausgegebenen virtuellen Karten wird vom Emittenten festgelegt.

3.5 Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr dieser Daten und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung und anderer Vorschriften. Weitere Informationen zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten finden Sie im Dokument „Informationen zum Schutz personenbezogener Daten“ auf der Website des Emittenten.

3.6 Alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe und Nutzung der virtuellen Karte sind auf der Website des Emittenten aufgeführt: https://aircash.eu/fees/.

3.7 Die Zahlung der Gebühren erfolgt unmittelbar in der Aircash-Mobilanwendung durch Abbuchung des entsprechenden Betrags vom elektronischen Geld im Aircash-Wallet des Nutzers.

3.8 Die ausgegebene virtuelle Karte steht im Eigentum des Emittenten; das Recht zu ihrer Nutzung ist nicht auf einen anderen Nutzer übertragbar.

3.9. Die virtuelle Karte wird ausschließlich in digitaler Form über die Aircash-Mobilanwendung ausgegeben. Für die Ausgabe einer virtuellen Karte ist weder ein Besuch noch ein Kauf an einer Verkaufsstelle oder eine physische Zustellung der Karte erforderlich. Die virtuelle Karte wird als zusätzliche Funktion des Aircash-Wallets des Nutzers ausgegeben und ist dessen integraler Bestandteil. Der Nutzer kann ein Vertragsverhältnis nach diesen AGB AVK nicht eingehen oder aufrechterhalten, ohne gleichzeitig über ein gültiges Vertragsverhältnis nach den AGB AW zu verfügen.

3.10 Der Nutzer reicht den Antrag auf Ausgabe einer virtuellen Karte über die Aircash-Mobilanwendung ein. Die virtuelle Karte gilt als ausgegeben, sobald sie erfolgreich erstellt und in der Aircash-Mobilanwendung angezeigt wurde.

3.11. Die virtuelle Karte ist unmittelbar nach ihrer Ausgabe aktiv und mit den in Artikel 4 dieser AGB AVK beschriebenen Funktionen nutzbar. Für die virtuelle Karte ist kein gesondertes Aktivierungsverfahren erforderlich.

3.12. Die virtuelle Karte steht Nutzern in den Märkten zur Verfügung, in denen der Emittent diese Funktion aktiviert hat. Der Emittent bestimmt eigenständig die Märkte, Währungen und Konfigurationen, in denen die virtuelle Karte verfügbar ist, und informiert die Nutzer entsprechend über seine üblichen Kommunikationskanäle, beispielsweise über seine Website, die Aircash-Mobilanwendung oder per E-Mail. Die Verfügbarkeit der virtuellen Karte kann je nach Land des Nutzers variieren.

4. Verfügbarkeit der Funktionen und PIN

4.1. Die virtuelle Karte steht unmittelbar nach ihrer Ausgabe für folgende Nutzungen zur Verfügung:

·             Zahlungen an Online-Verkaufsstellen (Fernzahlungen) durch Eingabe der Daten der virtuellen Karte; und

·             Zahlungen über ein Digital Wallet (zum Beispiel Apple Pay oder Google Pay), nachdem der Nutzer die virtuelle Karte gemäß Artikel 18 dieser AGB AVK im Digital Wallet registriert hat.

4.2. Die PIN der virtuellen Karte wird in der Aircash-Mobilanwendung festgelegt und angezeigt. Sie steht nicht unmittelbar nach Ausgabe der virtuellen Karte zur Verfügung, sondern erst nach Abschluss des technischen Ausgabeprozesses, der in der Regel höchstens 60 (sechzig) Minuten nach der Ausgabe dauert. Bis die PIN verfügbar ist, zeigt die Aircash-Mobilanwendung dem Nutzer eine entsprechende Meldung an.

4.3. Die verzögerte Verfügbarkeit der PIN ist auf den technischen Prozess der Ausgabe und Vorbereitung der Karte in den Systemen des Emittenten und des Kartenzahlungssystems zurückzuführen und stellt keine Nichterfüllung der Pflichten des Emittenten dar. Der Emittent haftet nicht dafür, dass Transaktionen, die die Eingabe einer PIN erfordern, vor Verfügbarkeit der PIN nicht durchgeführt werden können.

4.4. Sobald die PIN verfügbar ist, kann der Nutzer jederzeit ihre Anzeige in der Aircash-Mobilanwendung auf die in Artikel 5 dieser AGB AVK beschriebene Weise anfordern und die digitalisierte Karte für Transaktionen verwenden, die die Eingabe einer PIN erfordern, einschließlich Bargeldabhebungen an Geldautomaten.

4.5. Der Emittent behält sich das Recht vor, die Funktionen der virtuellen Karte zu verwalten, einschließlich des Rechts, einzelne Funktionen auf Grundlage einer Risikobewertung, regulatorischer Anforderungen, Sicherheitsaspekten, Regeln des Kartenzahlungssystems oder geschäftlicher Entscheidungen vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken, zu aktivieren oder einzustellen.

5. Anzeige der Daten der virtuellen Karte in der Aircash-Mobilanwendung

5.1. Da die virtuelle Karte nicht in physischer Form ausgegeben wird, erhält der Nutzer die Daten der virtuellen Karte nicht von der Karte selbst; stattdessen werden sie auf Anforderung des Nutzers in der Aircash-Mobilanwendung auf dem Bildschirm des Geräts angezeigt.

5.2. Die Anzeige der Daten der virtuellen Karte wird durch folgende Maßnahmen geschützt:

·             Vor der Anzeige der Daten der virtuellen Karte verlangt die Aircash-Mobilanwendung vom Nutzer eine Step-up-Authentifizierung;

·             die angezeigten Daten werden nach kurzer Zeit automatisch ausgeblendet;

·             die Aircash-Mobilanwendung wendet, soweit dies vom Betriebssystem des Geräts zugelassen wird, Maßnahmen zur Verhinderung von Bildschirmaufzeichnungen und Bildschirmfreigaben an;

·             auf dem Bildschirm, auf dem Kartennummer (PAN), Kartenprüfnummer (CVC) und Ablaufdatum angezeigt werden, hat der Nutzer die Möglichkeit, einzelne Daten zu kopieren.

5.3. Der Nutzer erkennt an, dass die im vorstehenden Absatz genannten Maßnahmen vom Betriebssystem, dessen Version und den Sicherheitseinstellungen seines Geräts abhängen und dass der Emittent ihre Wirksamkeit nicht auf allen Geräten gewährleisten kann. Der Emittent haftet nicht für Schäden, die durch Aufzeichnung, Weitergabe, Übertragung oder Spiegelung des Gerätebildschirms, durch Kopieren der Daten der virtuellen Karte in andere Anwendungen oder Systeme oder durch den Zugriff Dritter auf das Gerät des Nutzers entstehen.

5.4. Bei der Anforderung der Anzeige der Daten der virtuellen Karte muss der Nutzer besondere Sorgfalt walten lassen und insbesondere sicherstellen, dass der Gerätebildschirm für Dritte nicht sichtbar ist; keine Bildschirmaufnahme, Bildschirmaufzeichnung oder Fotografie anfertigen oder speichern, übertragen oder weitergeben; die Daten nicht während einer Bildschirmfreigabe, eines Videoanrufs, eines Fernzugriffs oder bei Nutzung von Fernsupport-Anwendungen anzeigen; kopierte Daten ausschließlich zur Durchführung der beabsichtigten Transaktion verwenden und nicht in Dateien, Notizen, Nachrichten oder anderen Anwendungen speichern; sowie die PIN der virtuellen Karte auswendig lernen und nicht schriftlich oder anderweitig aufzeichnen.

5.5. Auf Grundlage seiner Risikobewertung kann der Emittent die Anzahl der Anfragen zur Anzeige der Daten der virtuellen Karte innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzen, eine erneute Step-up-Authentifizierung verlangen und die Anzeige der Daten der virtuellen Karte vorübergehend deaktivieren, wenn Umstände festgestellt werden, die auf ein Missbrauchsrisiko hindeuten.

5.6. Der Emittent kann die Funktion zur Anzeige von Kartendaten in der Aircash-Mobilanwendung auch für in physischer Form ausgegebene Karten bereitstellen. In diesem Fall gelten für die Anzeige dieser Daten die AGB AK.

6. Ablaufdatum der virtuellen Karte

6.1 Das Ablaufdatum der virtuellen Karte ist für den Nutzer in der Aircash-Mobilanwendung im Bereich zur Verwaltung der virtuellen Karte verfügbar. Die virtuelle Karte ist bis zum Ende des letzten Tages des Monats gültig, der als Ablaufdatum angegeben ist.

6.2 Nach Ablauf der virtuellen Karte muss der Nutzer die Ausgabe einer neuen virtuellen Karte beantragen, wenn er diese Funktion des Aircash-Wallets weiterhin nutzen möchte.

6.3 Der Emittent behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und entsprechend seiner geschäftlichen Entscheidung bereits vor Ablauf der bestehenden virtuellen Karte eine neue virtuelle Karte mit gleichen oder besseren Bedingungen und Funktionen, jedoch unter einer anderen Bezeichnung auszugeben, beispielsweise aufgrund der Verbesserung von Sicherheitsmechanismen, der Einführung neuer Technologien oder Sicherheitsstandards im Kartengeschäft sowie in anderen Fällen aus geschäftlichen Gründen. In diesem Fall bleibt die bestehende virtuelle Karte bis zu einem bestimmten Datum gültig, das der Emittent dem Nutzer mitteilt und an dem sie durch die neue virtuelle Karte ersetzt wird.

 

7. Ausgabenlimits

7.1 Der Emittent legt tägliche und monatliche Ausgabenlimits für die virtuelle Karte für verschiedene Arten von Transaktionen fest und verwaltet diese. Die Ausgabe- und Nutzungslimits für die virtuelle Karte entsprechen denen für Karten in physischer Form; für die virtuelle Karte gelten keine zusätzlichen oder abweichenden Limits.

7.2 Für den Fall, dass das Konto des Nutzers aufgrund der von kartenausgebenden Unternehmen durchgesetzten Regeln in Bezug auf die Transaktionsabwicklung und/oder verzögerte Transaktionen mit einem Betrag belastet wird, der höher ist als der verfügbare Betrag an elektronischem Geld in dem Aircash-Wallet und der Nutzer dem Emittenten die Differenz schuldet, muss der Nutzer die Differenz im Verhältnis zum Guthaben des Aircash-Wallets in gleicher Höhe sofort nach Kenntnisnahme und/oder Erhalt der Benachrichtigung begleichen. Sollte der Nutzer dies nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Forderung tun, behält sich der Emittent das Recht vor, die Forderung auf andere Weise einzuziehen. Der Emittent behält sich dieses Recht auch nach Beendigung der Nutzung der virtuellen Karte, d. h. nach Kündigung des Vertrags, vor.

7.3 Die virtuelle Karte kann für Transaktionen bis zur Höhe des in dem Aircash-Wallet verfügbaren Guthabens innerhalb der für jede virtuelle Karte festgelegten Tages- und Monatslimits verwendet werden.

7.4 Der Emittent legt Ausgabenlimits für den Betrag und die Anzahl der Transaktionen fest und verwaltet diese.

7.5 Der Nutzer kann im Rahmen der Verwaltungsfunktion der jeweiligen virtuellen Karte auf die grundlegenden Limits in der mobilen Aircash-Anwendung zugreifen und diese überprüfen. Die Limits können auf Wunsch des Nutzers mit Zustimmung des Emittenten auf einen niedrigeren oder höheren Betrag geändert werden. Die für den Nutzer der virtuellen Karte festgelegten Basisausgabenlimits bilden auch die maximalen Ausgabenbeträge, die der Nutzer der virtuellen Karte selbstständig verwalten kann, ohne dass er einen separaten Antrag auf Erhöhung stellen muss.

7.6 Der Emittent behält sich das Recht vor, nach behördlichen Vorgaben, aufgrund von Risikobewertungen, geschäftlichen Entscheidungen oder anderen Umständen die Basisgrenzen jederzeit anzupassen.

7.7 Der Emittent behält sich das Recht vor, nach Risikoeinschätzung und unternehmerischen Entscheidungen die Obergrenzen nicht über die grundlegenden Limits hinaus anzuheben und genehmigte Obergrenzen aufzuheben.

7.8. Außer den Tages- und Monatslimits besteht keine Möglichkeit, bei Nutzung der virtuellen Karte auf Wunsch des Nutzers zusätzliche Ausgabenlimits zu vereinbaren.

8. Nutzung der virtuellen Karte und Verpflichtung zur Geheimhaltung der Zugangsdaten

8.1 Die virtuelle Karte ist ein Instrument, das Transaktionen mit in dem Aircash-Wallet gespeicherten Geldern ermöglicht. Die Limits für Transaktionen mit der virtuellen Karte können gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 dieser AGB AVK niedriger sein als das verfügbare Gesamtguthaben in dem Aircash-Wallet.

8.2. Die virtuelle Karte kann verwendet werden:

- für bargeldlose Zahlungen für Waren und/oder Dienstleistungen an Online-Verkaufsstellen, die Mastercard-Karten akzeptieren, durch Eingabe der Daten der virtuellen Karte;

- für bargeldlose Zahlungen für Waren und/oder Dienstleistungen an Verkaufsstellen, die Mastercard-Karten akzeptieren, über die digitalisierte Karte im Digital Wallet;

- für Bargeldabhebungen an Geldautomaten und Bargeldabhebungsstellen im In- und Ausland, die Mastercard-Karten akzeptieren, über die digitalisierte Karte im Digital Wallet und durch Eingabe der PIN, sobald die PIN gemäß Artikel 4 dieser AGB AVK verfügbar ist; und

- für die Inanspruchnahme weiterer den Nutzern zur Verfügung stehender Vorteile.

8.3. Die virtuelle Karte existiert nicht in physischer Form und verfügt weder über einen Magnetstreifen noch über einen physischen Chip. Dementsprechend kann die virtuelle Karte weder durch Einstecken oder Durchziehen noch durch Vorhalten einer Karte für kontaktloses Bezahlen an einem EFTPOS-Gerät oder Geldautomaten verwendet werden; kontaktlose Transaktionen an kompatiblen Geräten können ausschließlich über die digitalisierte Karte im Digital Wallet durchgeführt werden.

8.4. Bei Zahlungen mit einer digitalisierten Karte wird die Zustimmung zur Transaktion mithilfe der vom Nutzer auf dem Gerät gespeicherten und mit dem Dienstanbieter vereinbarten Zugangsdaten erteilt, wodurch die Authentifizierungsanforderung erfüllt wird; die Eingabe der PIN der virtuellen Karte ist grundsätzlich nicht erforderlich.

8.5 Bei Missbrauch haftet der Nutzer gegenüber dem Emittenten für den entstandenen Schaden und der Emittent hat das Recht, den Vertrag mit dem Nutzer zu kündigen, die virtuelle Karte zu sperren und/oder die weitere Nutzung der virtuellen Karte und/oder des Aircash-Wallets zu verweigern.

8.6 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die virtuelle Karte für illegale Zwecke zu verwenden, einschließlich der Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen, die nach den Gesetzen des Landes, in dem er sich zum Zeitpunkt der Transaktion befindet, und/oder des Landes, in dem der Händler, den er bezahlt, seinen Sitz hat, verboten sind. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für alle illegalen Zahlungen, die mit der virtuellen Karte getätigt werden.

8.7 Bei Ferntransaktionen, d. h. bei Transaktionen, bei denen die Karte nicht physisch vorliegt, führt der Nutzer solche Transaktionen auf eigenes Risiko und mit erhöhter Sorgfalt durch.

8.8 Die virtuelle Karte kann an Online-Verkaufsstellen verwendet werden, indem die Daten der virtuellen Karte für zukünftige Zahlungen gespeichert werden. In diesem Fall sind der Nutzername und das Passwort für die Anmeldung bei der Online-Verkaufsstelle im gleichen Maße wie die Daten der virtuellen Karte und die PIN sensible Informationen und unterliegen dem gleichen Vertraulichkeitsgrad.

8.9 Der Nutzer verwendet die virtuelle Karte an Geldautomaten auf eigenes Risiko.

8.10 Bei einer Nutzung der virtuellen Karte entgegen dem üblichen Zweck oder den Bestimmungen dieser AGB AVK, den Gesetzen und/oder anderen Vorschriften sowie bei Verdacht auf Missbrauch ist der Emittent berechtigt, die weitere Nutzung der virtuellen Karte zu unterbinden.

8.11 Der Nutzer hat zum Schutz der Daten der virtuellen Karte und ihrer sonstigen Sicherheitsmerkmale erhöhte Vorsicht walten zu lassen und alle zumutbaren Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen; bei der Verwendung der virtuellen Karte hat der Nutzer sämtliche nachstehenden Regeln einzuhalten:

·         Der Nutzer muss die PIN und alle Daten der virtuellen Karte, einschließlich der Kartennummer (PAN), des Ablaufdatums und des Kartenprüfcodes (CVC), vertraulich behandeln und darf die PIN unter keinen Umständen anderen Personen offenlegen, einschließlich des Emittenten, seiner Mitarbeiter, der Polizei, der Justizbehörden oder Online-Verkaufsstellen;

·         Die PIN der virtuellen Karte darf nicht auf Dokumenten oder Datenträgern oder auf einem Computer, Mobiltelefon oder einem anderen elektronischen Gerät notiert werden;

·         Die PIN der virtuellen Karte muss auswendig gelernt werden, wobei zu beachten ist, dass die PIN in der Aircash-Mobilanwendung eingesehen werden kann;

·         Der Nutzer muss die in Artikel 5 dieser AGB AVK festgelegten Verpflichtungen hinsichtlich der Anzeige der Daten der virtuellen Karte einhalten;

·         Bei der Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen an Verkaufsstellen muss der Nutzer eine Bestätigung der Transaktion erhalten; stellt der Verkäufer diese nicht aus, hat der Nutzer das Recht und die Pflicht, diese anzufordern;

·         Der Nutzer ist verpflichtet, den auf der Bestätigung angegebenen Transaktionsbetrag unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung über die ausgeführte Transaktion zu überprüfen;

·         Im Falle der Nichtausführung der Transaktion oder einer erfolglosen Autorisierung der Zahlungstransaktion muss der Nutzer von der Verkaufsstelle eine Bestätigung der nicht ausgeführten Transaktion oder eine Bestätigung der erfolglosen Autorisierung erhalten; stellt der Verkäufer diese nicht aus, hat der Nutzer das Recht und die Pflicht, diese anzufordern;

·         Der Nutzer ist verpflichtet, Belege über abgeschlossene und erfolglose oder nicht ausgeführte Transaktionen aufzubewahren.

·         Bei der Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen im Internet muss der Nutzer Zahlungen über nicht verifizierte Websites vermeiden und sicherstellen, dass die Zahlung ausschließlich über einen Computer erfolgt, der über einen angemessenen Schutz vor Computerviren oder anderen Schadprogrammen verfügt;

·         Vor der Eingabe der Daten der virtuellen Karte muss der Nutzer die Authentizität und die Sicherheitsmerkmale der Website der Verkaufsstelle überprüfen, an der er die virtuelle Karte verwenden möchte;

·         Die Sicherheitsmerkmale der virtuellen Karte dürfen vom Nutzer weder anderen Personen offengelegt noch zugänglich gemacht werden; ebenso darf der Nutzer die Daten der virtuellen Karte für zukünftige Zahlungen nicht in den Nutzerprofilen anderer Personen speichern;

·         Der Nutzer darf seine personenbezogenen Daten und/oder die Daten der virtuellen Karte weder in Telefongesprächen mit unbekannten oder nicht verifizierten Personen noch in Antworten auf nicht verifizierte Nachrichten, die per E-Mail, über soziale Medien oder andere Messaging-Apps gesendet werden, angeben;

·         Der Nutzer muss die Vertraulichkeit von Passwörtern, Codes oder anderen vereinbarten Registrierungs- oder Zugangsverfahren zur Durchführung von Transaktionen mit der virtuellen Karte bei Online-Diensten (z. B. Google/Apple Store, Amazon, PayPal usw.) sicherstellen und verhindern, dass andere Personen Zugang dazu erhalten;

·         Der Nutzer muss die Vertraulichkeit von PINs, Codes und/oder biometrischen Daten, die für den Zugriff auf sein mobiles Gerät und die Aircash-Mobilanwendung verwendet werden, sicherstellen und verhindern, dass andere Personen Zugang dazu erhalten; und

·         Der Nutzer muss die mit der virtuellen Karte getätigten Transaktionen sowie das Guthaben des entsprechenden Aircash-Wallets regelmäßig überwachen.

8.12. Der Nutzer erkennt an, dass das wesentliche Sicherheitsrisiko im Zusammenhang mit der virtuellen Karte, da diese nicht in physischer Form existiert, das Gerät und der Zugang zur Aircash-Mobilanwendung betrifft. Der Nutzer muss bei der Sicherung des Geräts und der für den Zugriff auf die Aircash-Mobilanwendung verwendeten Zugangsdaten die gebotene Sorgfalt walten lassen und insbesondere:

·         die PIN, das Passwort, das Muster oder andere Zugangsdaten, die für den Zugriff auf das Gerät oder die Aircash-Mobilanwendung verwendet werden, keiner anderen Person mitteilen;

·         den Zugriff auf das Gerät mithilfe anderer biometrischer Daten als seiner eigenen verhindern;

·         seine Zugangsdaten unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass diese einem Dritten bekannt geworden sind; und

·         ein Gerät mit einem aktuellen Betriebssystem verwenden und kein Gerät nutzen, bei dem die Sicherheitseinstellungen des Herstellers oder des Betriebssystems umgangen wurden (z. B. Root oder Jailbreak), und die Aircash-Mobilanwendung nicht aus nicht verifizierten Quellen installieren.

8.13 Der Emittent haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn der Nutzer einer anderen Person das Passwort des mobilen Geräts, auf dem die Aircash-Mobilanwendung installiert ist, die für den Zugriff auf die Aircash-Mobilanwendung verwendete PIN, die Daten der virtuellen Karte und/oder eines der Sicherheitsmerkmale der virtuellen Karte offenlegt oder zugänglich macht, oder wenn der Nutzer bei der Verwendung biometrischer Merkmale für den Zugriff auf die Aircash-Mobilanwendung einer anderen Person erlaubt, deren Merkmale (z. B. Fingerabdruck oder Gesichtsscan) auf seinem Gerät zu speichern.

9. Autorisierung von Zahlungstransaktionen mit der virtuellen Karte

9.1 Eine vom Nutzer mit der virtuellen Karte ausgelöste Zahlungstransaktion gilt als in der vereinbarten Weise autorisiert, wenn der Nutzer seine Zustimmung zur Ausführung der Zahlungstransaktion oder einer Reihe von Zahlungstransaktionen, zu denen diese Zahlungstransaktion gehört, auf eine der folgenden Arten erteilt hat, abhängig von der Stelle, an der die virtuelle Karte akzeptiert wurde:

  • Bei Katalog- oder Telefonverkäufen und an Online-Verkaufsstellen durch Eingabe und/oder Übermittlung von Daten der virtuellen Karte oder personalisierten Sicherheitsdaten, wie von der Verkaufsstelle verlangt;

  • Durch die Eingabe von Daten der virtuellen Karte, einschließlich personalisierter Sicherheitsdaten, die an der Online-Verkaufsstelle verlangt werden, oder durch die Eingabe des Nutzernamens und/oder des Passworts, die zur Registrierung der virtuellen Karte des Nutzers oder zur Hinzufügung der virtuellen Karte als Zahlungsmittel für Einkäufe an der Online-Verkaufsstelle verwendet wurden;

  • Durch die Eingabe der Daten der virtuellen Karte, einschließlich der personalisierten Sicherheitsdaten, die an der Online-Verkaufsstelle erforderlich sind, und durch Bestätigung auf einem mobilen Gerät innerhalb der Aircash-Mobilanwendung, die zu diesem Zweck an Online-Verkaufsstellen, die den 3D-Secure-Dienst unterstützen, eine Push-Benachrichtigung erzeugen kann;

 

  • Durch den Abschluss einer Vereinbarung über die Belastung der virtuellen Karte.

  • Durch die Nutzung eines Digital Wallets gemäß den in Artikel 18 dieser AGB AVK festgelegten Bedingungen, einschließlich des Vorhaltens des mobilen Geräts an ein EFTPOS-Gerät, einen Geldautomaten oder ein anderes Selbstbedienungsgerät und der Eingabe der PIN, wenn das Gerät dazu auffordert.

 

9.2 Die geltenden Vorschriften und Regeln für Zahlungskartensysteme erlauben es, dass bestimmte Transaktionen an POS-Geräten oder online ohne starke Kundenauthentifizierung gemäß den in den geltenden Vorschriften festgelegten Kriterien durchgeführt werden können. In den Fällen, in denen die Nichtanwendung oder die Nichtanforderung der Anwendung der starken Kundenauthentifizierung auf der Grundlage der vorgeschriebenen Kriterien zulässig ist, bedeutet die bloße Tatsache, dass sie nicht gefordert oder durchgesetzt wird, nicht, dass die Transaktion nicht in der vereinbarten Weise autorisiert ist. In diesen Fällen ist der Nutzer nicht verpflichtet, die PIN einzugeben oder die Transaktion über die Aircash-Mobilanwendung zu bestätigen, und der Nutzer der virtuellen Karte stimmt der Ausführung der Transaktion bereits durch die Nutzung der virtuellen Karte zu.

9.3 Eine Einwilligung zur Ausführung einer Zahlungstransaktion, die auf eine der gemäß Abschnitt 9.1 vereinbarten Weisen erteilt wurde, kann nach Ausführung des Zahlungsauftrags nicht widerrufen werden, es sei denn, dem Emittenten liegt eine schriftliche Einwilligung des Händlers (als Zahlungsempfänger) vor.

9.4 Die Verwendung der starken Kundenauthentifizierung gilt als ausschließliche und eindeutige Bestätigung der Identität des Nutzers der virtuellen Karte bei Verwendung der virtuellen Karte.

9.5 Bei den elektronischen Daten zur Zahlungstransaktion, die der Emittent über das Kartenzahlungssystem erhält, handelt es sich um einen Zahlungsauftrag. Der Moment des Eingangs eines Zahlungsauftrags ist der Moment, in dem der Emittent diese Daten über das Kartenzahlungssystem erhält. Nach Erhalt des Zahlungsauftrags und gemäß den Regeln des Kartensystems reduziert der Emittent das verfügbare Guthaben auf dem Konto des Nutzers der virtuellen Karte um den Betrag der mit der virtuellen Karte oder den Daten der virtuellen Karte initiierten Zahlungstransaktion oder schreibt den Betrag dem Konto des Nutzers der virtuellen Karte gut, je nach Fall.

9.6 Mit der Zustimmung zur Ausführung der Transaktion auf eine der vereinbarten Weisen übernimmt der Nutzer die Verpflichtung zur Zahlung aller mit den ausgegebenen virtuellen Karten verbundenen Kosten, unabhängig vom Zeitpunkt der Verarbeitung und Verbuchung der Transaktion, auf die der Emittent keinen Einfluss hat.

9.7 Der Nutzer ist verpflichtet, die Original-Nutzerrechnung (Quittung), bzw. die Bestätigung über die Nichtausführung der Zahlungstransaktion, die er von der Verkaufsstelle erhält, aufzubewahren und dem Emittenten im Falle einer Reklamation vorzulegen. Der Nutzer der virtuellen Karte ist verpflichtet, den im Formular angegebenen Betrag der Zahlungstransaktion unverzüglich nach Ausführung der Zahlungstransaktion zu überprüfen. Für den Fall, dass eine bestimmte Verkaufsstelle, bei der der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers aufgrund der Geschwindigkeit der Transaktion oder der technischen Voraussetzungen und bis zu dem vom Kartenzahlungssystem angezeigten Transaktionsbetrag festgelegt hat, dass die Bestätigung nicht automatisch ausgestellt wird, z. B. für kontaktlose Zahlungen, Zahlungen von Mautgebühren usw., kann der Nutzer der virtuellen Karte bei der Akzeptanzstelle die Ausstellung einer Bestätigung über die abgeschlossene Zahlungstransaktion verlangen.

 

9.8 Ferntransaktionen werden unter Verwendung von Daten von der virtuellen Karte durchgeführt, wobei der Nutzer über die Aircash-Mobilanwendung authentifiziert werden kann.

9.9 Der Emittent hat das Recht, die Verwendung der virtuellen Karten an bestimmten Verkaufsstellen aufgrund von Risikobewertungen, behördlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen einzuschränken, und wenn eine solche Entscheidung aus Sicherheitsgründen oder anderem Sachverhalt gerechtfertigt ist.

 

9.10 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Emittent in Ausnahmefällen ohne besondere Genehmigung das Konto aufgrund einer fehlerhaft ausgeführten Transaktion oder betrügerischen Verhaltens des Nutzers belasten oder gutschreiben kann, um einen offensichtlichen Fehler bei der Abwicklung zu korrigieren, der zu einer nicht gerechtfertigten Gutschrift oder Belastung des Nutzerkontos geführt hat.

9.11 Der Nutzer kann jederzeit eine Klärung oder Überprüfung jeder auf der virtuellen Karte erfassten Belastung oder Gutschrift verlangen.

9.12 Der Nutzer ist verpflichtet, Gelder, die ohne Rechtsgrundlage auf seinem Aircash-Wallet gutgeschrieben wurden, zurückzugeben.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Die virtuelle Karte bucht Gelder direkt von dem Aircash-Wallet des Nutzers ab, und die mit der virtuellen Karte getätigte Zahlungstransaktionen reduzieren das verfügbare Guthaben in dem Aircash-Wallet des Nutzers unmittelbar nach der Ausführung.

Bei der Ausführung einer Transaktion gilt folgende Prioritätenreihenfolge:

– Transaktionswährung

– Kartenwährung

– Währung mit dem höchsten Guthaben

Die Transaktion wird in der ersten Währung mit ausreichendem Guthaben ausgeführt. Mehrere Währungen werden zur Ausführung einer Transaktion nicht kombiniert.

Reichen die verfügbaren Mittel im Aircash-Wallet des Nutzers zur Ausführung der Zahlungstransaktion gemäß der oben genannten Reihenfolge nicht aus, kann die Transaktion abgelehnt werden.

10.2 Wiederkehrende Zahlungen: Der Nutzer kann wiederkehrende Zahlungen verwenden, wenn die Online-Verkaufsstelle eine solche Option anbietet. Die Höhe und Häufigkeit der Zahlungen werden von der Verkaufsstelle festgelegt.

10.3 Der Emittent ist nicht Vertragspartei der Vereinbarung über wiederkehrende Zahlungen zwischen dem Nutzer und der Verkaufsstelle; solche Zahlungen richten sich nach den Bedingungen der Verkaufsstelle. Der Emittent kann solche Zahlungen nicht stornieren oder ändern. Jegliche Anträge auf Änderung oder Stornierung wiederkehrender Zahlungen sind direkt an die Verkaufsstelle zu richten.

10.4 Ist der endgültige Betrag der Zahlungstransaktion zum Zeitpunkt der Zustimmung des Nutzers der virtuellen Karte zur Ausführung der Transaktion nicht bekannt, reduziert der Emittent das verfügbare Guthaben um den Betrag, für den die Zustimmung erteilt wurde, und korrigiert nach Abschluss der Transaktion den von dem Aircash-Wallet des Nutzers abgebuchten Betrag entsprechend den erhaltenen Finanzdaten der Transaktion.

10.5 Der Emittent ist nicht dafür verantwortlich, dass auf dem Aircash-Wallet genügend Guthaben für die Ausführung von Transaktionen, für die eine Zustimmung erteilt wurde, vorhanden ist und ist nicht verpflichtet, den Nutzer zu benachrichtigen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Nutzer gegenüber dem Emittenten in Bezug auf das Aircash-Wallet Schulden macht. Ist das Guthaben des Aircash-Wallets des Nutzers aufgrund der Abwicklung der mit der virtuellen Karte autorisierten Transaktionen niedriger als der Betrag der Belastung, gelten die in Abschnitt 7 genannten Bedingungen.

10.6 Bei Verdacht auf betrügerisches Verhalten des Nutzers oder sonstiger Umstände, die dazu führen können, dass dem Nutzer im Zusammenhang mit dem Aircash-Wallet eine Schuld gegenüber dem Emittenten entsteht, sei es in bekannter oder unbekannter Höhe, bei denen die Gefahr der Nichteinziehung durch den Emittenten besteht, stimmt der Nutzer durch die Annahme dieser AGB AVK ausdrücklich und unwiderruflich zu, dass der Emittent das Recht hat, Gelder im Aircash-Wallet des Nutzers innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens gesperrt zu halten, um eine Rückerstattung zu gewährleisten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Rest des Guthabens gemäß den AGB AW vom Nutzer verwendet oder eingelöst werden.

10.7 Der Emittent behält sich das Recht vor, Transaktionen gemäß den Vertragsbedingungen, den Regeln des Kartensystems und aus berechtigten Gründen in Bezug auf Sicherheit, Risiken oder technische Probleme nach eigenem Ermessen abzulehnen.

10.8 Der Emittent trägt keine Verantwortung für den Fall, dass die Verkaufsstelle sich weigert, die virtuelle Karte zu akzeptieren oder wenn es aufgrund einer fehlerhaften Verwendung des EFTPOS-Geräts oder technischer Probleme mit dem Gerät nicht möglich ist, die Transaktion auf Wunsch des Nutzers durchzuführen, oder wenn der Emittent die Transaktion nicht genehmigt oder die Nutzung der virtuellen Karte gemäß diesen AGB AVK storniert oder aussetzt.

11. Gebühren, Kosten und Wechselkurse

11.1 Alle nachfolgend beschriebenen Gebühren werden vom verfügbaren Guthaben des Nutzers in dem Aircash-Wallet abgebucht, und es liegt in der Verantwortung des Nutzers, ein ausreichendes Guthaben in dem Aircash-Wallet sicherzustellen. Für den Fall, dass bestimmte Gebühren nicht erhoben werden können, ist es möglich, dass die virtuelle Karte nicht ausgestellt oder verlängert wird oder nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. Sollte eine Gebühr zu einem negativen Kontostand in dem Aircash-Wallet führen, wird die Gebühr mit der ersten nächsten Zahlung auf das Aircash-Wallet verrechnet.

11.2 Gebühren und Kosten werden gemäß der veröffentlichten Preisliste (https://aircash.eu/de/gebuehren/) erhoben, die Bestandteil dieser AGB AVK ist.

11.3 Die Kosten der Kartenausstellung werden vom Emittenten in der Höhe berechnet, wie in der am Tag der Beantragung der Kartenausstellung gültigen Preisliste angegeben.

11.4 Eine monatliche Gebühr für die Nutzung der virtuellen Karte wird, sofern sie in der Preisliste angegeben ist, gemäß der Preisliste vom verfügbaren Guthaben des Aircash-Wallets abgebucht, mit dem die virtuelle Karte verknüpft ist.

11.5 Für Bargeldabhebungen an Geldautomaten und EFTPOS-Geräten erhebt der Emittent eine Barabhebungsgebühr, die das verfügbare Guthaben im Aircash-Wallet reduziert und am Tag der Ausführung oder Autorisierung der Transaktion vollständig erhoben wird.

11.6 Für andere Arten von Transaktionen und/oder Funktionen der virtuellen Karte können Gebühren anfallen, die in der Preisliste transparent ausgewiesen sind.

11.7 Da die virtuelle Karte nicht in physischer Form ausgegeben wird, finden Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf einer Karte an einer Verkaufsstelle eines Partners des Emittenten, der Kartenlieferung oder der Ausstellung einer Ersatzkarte für eine beschädigte oder verlorene Karte auf die virtuelle Karte keine Anwendung.

11.8 Bei Kartenzahlung wird das Geld direkt aus dem Aircash-Wallet des Nutzers abgehoben. Sollte das Guthaben in dem Aircash-Wallet nicht ausreichen, um den angeforderten Bargeldbetrag abzuheben oder die Transaktion zuzüglich der Gebühren durchzuführen, kann die Transaktion nicht durchgeführt werden.

11.9 Bei Bargeldabhebungen an Geldautomaten und Zahlungstransaktionen für Waren und/oder Dienstleistungen an Verkaufsstellen im Ausland können ausländische Banken dem Nutzer der virtuellen Karte den Service der dynamischen Währungsumrechnung und die Wahl des zu belastenden Betrags in der Heimatwährung anbieten. Die Höhe des anwendbaren Wechselkurses und/oder der dem Nutzer in Rechnung gestellten Gebühr wird von der ausländischen Bank bestimmt und vor der Transaktion auf dem Bildschirm des Geräts angezeigt; daher ist der Emittent nicht für den Wechselkurs und/oder die Gebühr für die Nutzung dieser Dienstleistung verantwortlich.

11.10 Im Falle, dass der Nutzer den dynamischen Währungsumrechnungsdienst akzeptiert, wird der Betrag des geltenden Wechselkurses und/oder die berechnete Gebühr auf der Bestätigung der erfolgreich abgeschlossenen Transaktion durch die ausländische Bank gedruckt. Der Service der dynamischen Währungsumrechnung kann für den Nutzer der virtuellen Karte ungünstiger sein als die Wahl der Abbuchungsoption in der Währung des Landes, in dem die virtuelle Karte verwendet wird.

11.11 Der Nutzer der virtuellen Karte nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, die Verantwortung für alle am Geldautomaten und/oder EFTPOS-Terminal bei der Verwendung der virtuellen Karte akzeptierten Bedingungen zu tragen, die nicht in diesen AGB AVK definiert sind.

11.12 Bei einer Zahlungstransaktion mit der virtuellen Karte hängt die Anwendung der Währungsumrechnung von der Währung ab, in der die Transaktion durchgeführt wird, und zwar gemäß der in Abschnitt 10.1 festgelegten Reihenfolge:

Bei einer Transaktion in der Transaktionswährung wird der Transaktionsbetrag ohne Umrechnung für den Nutzer direkt vom entsprechenden Guthaben in der Aircash-Wallet des Nutzers abgebucht.

Bei einer Transaktion in der Kartenwährung führt der Emittent die Umrechnung zwischen der Zahlungswährung und der Kartenwährung gemäß den Umrechnungsregeln zum Zeitpunkt der Übermittlung oder Verarbeitung der Zahlungsdaten in seinem System durch. Der aus dem Aircash-Wallet des Nutzers abgebuchte Betrag wird entsprechend angepasst. Der Mastercard-Wechselkurs ist abrufbar unter: https://www.mastercard.us/en-us/personal/get-support/convert-currency.html.

Bei einer Transaktion in der Währung mit dem höchsten Guthaben führt der Emittent die Umrechnung zwischen der Zahlungswährung und der Kartenwährung gemäß den Umrechnungsregeln und dem zum Zeitpunkt der Übermittlung oder Verarbeitung der Zahlungsdaten in seinem System geltenden Wechselkurs durch. Der Mastercard-Wechselkurs ist abrufbar unter: https://www.mastercard.us/en-us/personal/get-support/convert-currency.html.

Alle weiteren Umrechnungen von der Kartenwährung in die Währung mit dem höchsten Guthaben erfolgen zum Kaufwechselkurs von Aircash, der am Buchungstag der Transaktion gilt, und der aus dem Aircash-Wallet des Nutzers abgebuchte Betrag wird entsprechend angepasst.

11.13 Aufgrund mehrfacher Änderungen der Wechselkurse internationaler Systeme im Laufe des Tages können die Kurse für Transaktionen, die am selben Tag getätigt werden, unterschiedlich sein.

11.14 Der Emittent zieht allfällige Forderungen, die ihm gegenüber dem Nutzer im Zusammenhang mit Wechselkursdifferenzen bei Verwendung der virtuellen Karte zur Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen im Ausland oder aus der Abbuchung nicht autorisierter Transaktionen, einschließlich Gebühren, entstehen, auf eine der folgenden Arten ein:

  • Das Aircash-Wallet des Nutzers wird mit dem Betrag der Forderung belastet, der der Nutzer durch die Annahme der vorliegenden AGB AVK ausdrücklich und unwiderruflich zustimmt;

  • Der Forderungsbetrag wird bei der ersten Folgeeinzahlung auf das Aircash-Wallet eingezogen, womit sich der Nutzer durch die Annahme der vorliegenden AGB AVK ausdrücklich und unwiderruflich einverstanden erklärt.

11.15 Der Emittent nimmt die Währungsumrechnung gemäß dem Wechselkurs aus Artikel 11.12 am Tag der Umrechnung vor, sofern nicht durch besondere Bestimmungen etwas anderes festgelegt ist.

12. Absicherungsmaßnahmen

12.1 In der Aircash-Mobilanwendung kann der Nutzer im Rahmen der Kartenverwaltung die virtuelle Karte vorübergehend sperren und später wieder entsperren. Der Nutzer kann auch schriftlich eine dauerhafte Sperre beantragen, nach der die Nutzung der virtuellen Karte nicht mehr möglich ist.

12.2 Da die virtuelle Karte nicht in physischer Form besteht, kann sie nicht physisch verloren gehen, gestohlen oder von einem Geldautomaten einbehalten werden. Der Verlust oder Diebstahl des Geräts oder der unbefugte Zugriff darauf stellt ein Risiko dar, das dem Verlust oder Diebstahl einer physischen Karte entspricht, und kann zu einem unbefugten Zugriff auf die virtuelle Karte führen.

12.3 Der Nutzer ist verpflichtet, den Emittenten unverzüglich über Folgendes zu informieren:

·         Verlust, Diebstahl oder unbefugten Zugriff auf das Gerät, auf dem die Aircash-Mobilanwendung oder die Digital-Wallet-Anwendung installiert ist;

·         jeden Verdacht, dass eine unbefugte Person Kenntnis von den Zugangsdaten zum Gerät oder zur Aircash-Mobilanwendung erlangt hat;

·         jeden Verdacht, dass eine unbefugte Person Kenntnis von den Daten der virtuellen Karte, einschließlich der PIN, erlangt hat; und

·         jeden Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch der virtuellen Karte oder der digitalisierten Karte.

12.4 Der Nutzer muss diesen Sachverhalt unverzüglich telefonisch oder per E-Mail an [email protected] melden. Nach Eingang der Mitteilung wird der Emittent die virtuelle Karte vorübergehend oder dauerhaft sperren und deren weitere Verwendung unterbinden.

12.5 Auf Grundlage einer Meldung und nach endgültiger Sperrung der virtuellen Karte wird der Nutzer angewiesen, eine neue virtuelle Karte zu verknüpfen oder die Ausgabe einer neuen virtuellen Karte zu beantragen. Die Kosten für die Ausgabe einer neuen virtuellen Karte trägt der Nutzer gemäß der jeweils gültigen Gebührenübersicht.

12.6 Die durch die ungültige virtuelle Karte entstandenen Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Nutzers.

12.7 Der Emittent ist berechtigt, die virtuelle Karte zu sperren und/oder ihre Nutzung auf Verlangen des Nutzers oder bei Meldung der in Artikel 12.3 genannten Umstände zu unterbinden sowie in den folgenden Fällen auch ohne vorherige Zustimmung des Nutzers:

  • Wenn der Nutzer den vorliegenden AGB AVK zuwiderhandelt;

  • Bei wiederholter Eingabe einer falschen PIN oder falscher Daten der virtuellen Karte bei Online-Zahlungen;

  • Bei Kenntnis des Emittenten vom Tod des Nutzers;

  • Bei Verlust oder Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Nutzers;

  • Bei einer Verzögerung bei der Begleichung ausstehender Verbindlichkeiten gemäß Abschnitt 7.2 dieser AGB AVK;

  • Bei sicherheitsrelevanten Bedenken hinsichtlich der virtuellen Karte, des Geräts oder der Aircash-Mobilanwendung; oder

  • Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung der virtuellen Karte; oder

  • Bei Verdacht, dass die virtuelle Karte in betrügerischer Absicht oder missbräuchlich verwendet wird;

  • In sonstigen Situationen, die die Kartensicherheit betreffen oder für die Sicherheit des Emittenten oder für die Risikominderung der Vertragsparteien von Bedeutung sind;

  • Als Einschränkung der Nutzung der virtuellen Karte, wenn der Nutzer nicht innerhalb der gesetzten Frist die Daten/Unterlagen bereitstellt, die für die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind.

12.8 Der Emittent beurteilt nach gewissenhafter Würdigung aller Umstände, ob eine der Voraussetzungen aus dem vorstehenden Absatz für eine vorübergehende oder dauerhafte Sperrung der virtuellen Karte vorliegt.

12.9 Der Emittent kann die Nutzung einzelner oder aller Funktionen der virtuellen Karte durch Sperrung vorübergehend oder dauerhaft einschränken oder unterbinden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

12.10 Der Emittent teilt dem Nutzer die Gründe für die Kartensperrung so rasch wie möglich, in jedem Fall aber unmittelbar nach der Kartensperrung, schriftlich an die registrierte E-Mail Adresse mit. Der Emittent ist nicht verpflichtet, den Nutzer über die Kartensperrung und die Gründe dafür zu informieren, wenn die Mitteilung sachlich gerechtfertigten Sicherheitsgründen widerspricht oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Emittent ist nicht verpflichtet, den Nutzer über die Kartensperrung zu informieren, auch nicht bei wiederholter Falscheingabe der PIN oder falscher Kartenangaben bei Online-Zahlungen durch den Nutzer.

12.11 Der Emittent ist verpflichtet, die virtuelle Karte unverzüglich nach Wegfall der Gründe für die vorübergehende Sperrung der virtuellen Karte auf Verlangen des Nutzers zu entsperren und/oder eine neue virtuelle Karte mit neuen Sicherheitsmerkmalen an den Nutzer auszustellen und wenn die virtuelle Karte ohne vorherige Ankündigung oder auf Wunsch des Nutzers gesperrt wird, ist der Emittent verpflichtet, diese unverzüglich nach Beseitigung der Gründe für die Sperrung zu entsperren.

12.12 Zur Wahrung der Eigentumsinteressen des Nutzers behält sich der Emittent das Recht vor, die Verwendung der virtuellen Karte in bestimmten Ländern und bei bestimmten Verkaufsstellen oder bei bestimmten Online-Verkaufsstellen einzuschränken, wenn nach fachlichem Ermessen des Emittenten die erforderlichen Sicherheitsstandards bei Kartentransaktionen nicht gewährleistet sind und ein erhöhtes Risiko für Betrug oder kriminelle Handlungen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht, wobei dies nicht die einzigen Gründe für den Emittenten sind, dieses Recht auszuüben.

12.13 Die Sperrung der virtuellen Karte und die Ablehnung einer Transaktion kann auch automatisch durch das ICT-Sicherheitssystem des Emittenten erfolgen, wenn das System eine potentielle Bedrohung und/oder risikobehaftete Transaktionen mit der virtuellen Karte feststellt. Tritt die beschriebene Situation beim Versuch, eine Transaktion auszuführen, ein, kann sich der Nutzer an den Kundendienst wenden, der die notwendigen Identifikations- und Überprüfungsmaßnahmen durchführt und bei der Ausführung der Transaktion behilflich ist.

12.14 Wenn die virtuelle Karte gesperrt wird, erlischt die Haftung des Nutzers für die Transaktionen, die während der Nutzung der virtuellen Karte vor der Sperrung getätigt wurden, nicht.

 

13. Reklamationen und Beanstandungen, alternative Streitbeilegung und Haftung

13.1 Der Nutzer ist verpflichtet, den Emittenten unverzüglich, spätestens jedoch 13 (dreizehn) Monate nach Belastung der virtuellen Karte, über nicht autorisierte, nicht ausgeführte oder missbräuchlich ausgeführte Transaktionen zu unterrichten, andernfalls verliert der Nutzer den Anspruch auf Schadensersatz und andere damit verbundene Rechte gemäß den geltenden Vorschriften und diesen AGB AVK.

13.2 Im Falle einer nicht autorisierten Zahlungstransaktion infolge eines unbefugten Zugriffs auf das Gerät oder die Aircash-Mobilanwendung, der Offenlegung oder Kompromittierung der Daten der virtuellen Karte oder eines sonstigen Missbrauchs der virtuellen Karte haftet der Nutzer bis zu einem Betrag von 50,00 EUR, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Haftung erfüllt sind.

13.3 Die Reklamation einer mit der virtuellen Karte bezahlten Ausgabe entbindet den Nutzer nicht von der Verpflichtung, diese Ausgabe zu bezahlen.

13.4 Reklamiert der Nutzer eine fehlerhaft ausgeführte oder nicht autorisierte Zahlungstransaktion erstattet der Emittent dem Nutzer den Betrag der Zahlungstransaktion unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf des ersten Geschäftstages nach Eingang der Reklamation, es sei denn, der Emittent hat einen Verdacht auf Betrug seitens des Nutzers der virtuellen Karte, wovon er die Kroatische Nationalbank in Kenntnis setzen wird. In diesem Fall führt der Emittent eine Untersuchung durch, um die Berechtigung der Reklamation zu prüfen; ist die Reklamation berechtigt, wird der Emittent entsprechend dem Antrag des Nutzers und den gesetzlichen Bestimmungen tätig oder erstattet den Transaktionsbetrag zurück; stellt sich die Reklamation als unberechtigt heraus, wird der Emittent die Gründe für die Ablehnung der Rückerstattung angeben.

13.5 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Emittent berechtigt ist, die Bestätigung der ausgeführten autorisierten oder nicht ausgeführten bzw. nicht autorisierten Transaktion zur Überprüfung der Berechtigung der Reklamation/Beschwerde einer fachkundigen Analyse zu unterziehen.

13.6 Wird die ordnungsgemäße Ausführung einer Zahlungstransaktion aus Gründen, die sich aus dem Vertragsverhältnis des Nutzers mit der Verkaufsstelle ergeben, bestritten, ist dies direkt mit der Verkaufsstelle zu regeln.

13.7 Bei anderen Reklamationen wird der Emittent die Berechtigung der Reklamation prüfen und bei berechtigter Reklamation gemäß der Anfrage des Nutzers und den gesetzlichen Bestimmungen handeln, d. h. die angeforderte Transaktion ausführen oder den Betrag der fehlerhaft ausgeführten Transaktion zurückerstatten.

13.8 In jedem Fall, in dem die Haftung des Emittenten für die Nichtausführung und/oder fehlerhafte Ausführung und/oder für die verspätete Ausführung einer Zahlungstransaktion und/oder für die Ausführung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs festgestellt wird, wird der Betrag des nicht ausgeführten, nicht ordnungsgemäß ausgeführten, verspäteten oder nicht autorisierten Zahlungsvorgangs einschließlich der in Rechnung gestellten Gebühren, auf die der Nutzer Anspruch hat, dem Nutzer unverzüglich zurückerstattet.

13.9 Für den Fall, dass der Emittent den Betrag der nicht ordnungsgemäß durchgeführten Transaktion zurückerstattet und während der Prüfung der Reklamation die Verantwortung des Nutzers für die Transaktion, die Gegenstand der Reklamation war, festgestellt wird, stimmt der Nutzer zu, dass der Emittent den Betrag der Transaktion nachträglich von seinem Aircash-Wallet Karte abbuchen wird. Die Zustimmung des Nutzers gilt ab diesem Zeitpunkt bis zur endgültigen Erledigung der schriftlichen Reklamation, d. h. bis zum Tag der Nachbelastung des Aircash-Wallet des Nutzers.

13.10 Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für alle Folgen einer missbräuchlichen Verwendung der virtuellen Karte, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder wenn er die in diesen AGB AVK vorgesehenen Pflichten zur unverzüglichen Information des Emittenten bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher oder unberechtigter Verwendung der virtuellen Karte, die vereinbarte Art der Kartenverwendung und die vom Nutzer bei der Kartenverwendung zu treffenden Maßnahmen vorsätzlich oder grobfahrlässig nicht erfüllt hat.

13.11 Der Nutzer erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass der Emittent in diesem Fall sein Aircash-Wallet mit allen Kosten belasten kann, die im Zusammenhang mit dem Nachweis der Haftung des Nutzers entstanden sind.

13.12 Der Nutzer klärt alle Beschwerden bezüglich der Qualität der mit der virtuellen Karte bezahlten Waren und/oder Dienstleistungen ausschließlich mit der Verkaufsstelle.

13.13 Der Nutzer schließt selbständig Verträge mit elektronischen Zahlungsdiensten ab und vereinbart dabei Art, Weise und Bedingungen der Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Überweisung und Entgegennahme von Geldbeträgen und/oder Einkäufen bei den beauftragten Webpartnern der vorgenannten Dienste. Der Emittent steht nicht in direkter Geschäftsbeziehung zu den Anbietern dieser Dienstleistungen, sondern ermöglicht lediglich den Betrieb der von ihm ausgegebenen virtuellen Karten auf den Systemen der vorgenannten Dienstleistungen. Aus diesem Grund hat der Nutzer der Dienstleistung alle Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung, Einschränkungen bei der Nutzung einzelner Dienstleistungen oder Reklamationen bezüglich der erbrachten Dienstleistungen direkt mit dem Anbieter der Dienstleistung zu klären. Der Emittent haftet weder für die Nutzungsbedingungen der Dienstleistungen, die der Nutzer mit dem Dienst abgeschlossen hat, noch für die sich daraus ergebenden Gebühren.

13.14 Bei Produkten und/oder Dienstleistungen, die mit der virtuellen Karte erworben werden, haftet der Emittent nicht für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen, für die Qualität und/oder Sachmängel der Produkte und/oder Dienstleistungen sowie für allfällige weitere vertragliche Verpflichtungen der Verkaufsstelle. Der Emittent haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer infolge der Nichterfüllung oder teilweisen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Verkaufsstelle entstehen. Reklamationen und Beanstandungen bezüglich der Qualität und/oder Lieferung der mit der virtuellen Karte bezahlten Waren und/oder Dienstleistungen hat der Nutzer ausschließlich mit der Verkaufsstelle zu regeln.

13.15 Der Emittent übernimmt keine Verantwortung für die Nichtannahme der virtuellen Karte oder der digitalisierten Karte durch die Verkaufsstelle, einschließlich der Fälle, in denen die Verkaufsstelle keine Fernzahlungen oder Zahlungen über ein Digital Wallet akzeptiert.

13.16 Der Emittent haftet nicht für unlautere oder irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken der Verkaufsstelle.

13.17 Der Emittent haftet nicht für die Unmöglichkeit der Verwendung der virtuellen Karte bei nicht oder fehlerhaft ausgeführten oder nicht autorisierten Transaktionen, und zwar in folgenden Fällen:

·         Bei Vorliegen objektiver Störungen außerhalb der Kontrolle des Emittenten, auf deren Eintritt der Emittent keinen Einfluss hatte oder sie nicht verhindern konnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kriege, Unruhen, Terroranschläge, Streiks, Unterbrechungen der Telekommunikation und Stromausfälle;

·         Bei Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktion des Geräts des Nutzers, des Betriebssystems des Geräts, der Digital-Wallet-Anwendung oder der Internetverbindung des Nutzers;

·         Bei Bestehen von Verpflichtungen, die sich für den Emittenten aus anderen Vorschriften ergeben;

·         Bei Betrug durch den Nutzer oder wenn der Nutzer seine Pflichten im Zusammenhang mit diesen AGB AVK grob fahrlässig nicht erfüllt hat;

·         Wenn der Nutzer es unterlassen hat, den Emittenten über eine nicht autorisierte und/oder nicht ausgeführte Transaktion und/oder eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Transaktion und/oder eine verspätete Transaktion unverzüglich nach Bekanntwerden der Transaktion, spätestens aber innerhalb von 13 Monaten ab dem Tag der Belastung oder Gutschrift, zu informieren.

14. Änderung der personenbezogenen Daten

14.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner personenbezogenen Daten jederzeit über die Aircash-Mobilanwendung sicherzustellen, einschließlich Änderungen der Adresse, des Vornamens und/oder des Nachnamens sowie alle sonstigen Informationen, die sich auf ihr Recht zur Nutzung der virtuellen Karte auswirken können, und zwar spätestens innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen ab dem Datum der Änderung; der Nutzer muss dem Emittenten auch die erforderlichen Unterlagen zur Bestätigung der eingetretenen Änderungen vorlegen.

14.2 Kommt der Nutzer der im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtung nicht nach, kann der Emittent dem Nutzer die Nutzung der virtuellen Karte verweigern, die virtuelle Karte sperren und die Kosten des Widerrufs in Rechnung stellen.

14.3 Der Emittent haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch verspätete oder nicht ordnungsgemäße Mitteilung von Änderungen personenbezogener Daten entstehen.

15. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Gebühren und des Wechselkurses

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB AVK wird der Emittent dem Nutzer mindestens 2 (zwei) Monate vor Inkrafttreten der Änderungen an die vom Nutzer bei der Eröffnung des Aircash-Wallets angegebenen E-Mail-Adresse mitteilen.

15.2 Unterlässt es der Nutzer, dem Emittenten bis zum vorgeschlagenen Wirksamwerden der Änderungen eine schriftliche Ablehnungserklärung zukommen zu lassen, gilt dies als Zustimmung des Nutzers zu den vorgeschlagenen Änderungen.

15.3 Der Nutzer, der die vorgeschlagenen Änderungen dieser AGB AVK nicht akzeptiert, kann den Vertrag vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderungen kündigen. Dementsprechend wird der Emittent die virtuelle Karte am Tag der Kündigung der vertraglichen Verpflichtungen nach diesen AGB AVK, spätestens am Tag des Inkrafttretens der neuen AGB AVK, sperren. Der Emittent wird den Nutzer nicht gesondert über die vorgenommene Sperre informieren.

15.4 Änderungen des angewandten Wechselkurses, die sich aus einer Änderung des Referenzkurses ergeben, sowie Änderungen des Wechselkurses oder der Gebühren, die dann für den Nutzer günstiger sind, können ohne Benachrichtigung des Nutzers vorgenommen werden.

16. Kündigung des Vertrages

16.1 Der Vertrag über die Nutzung einer virtuellen Karte verliert in folgenden Fällen seine Gültigkeit:

  • Kündigung des Vertrages, d. h. bei Verzicht des Nutzers auf das Nutzungsrecht der virtuellen Karte;

  • Kündigung des Vertrages, d. h. Zurücknahme der virtuellen Karte durch den Emittenten;

  • Tod des Nutzers.

16.2 Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Emittent kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten schriftlich an die E-Mail-Adresse des Nutzers kündigen.

16.3 Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der schriftlichen Kündigung durch den Emittenten an den Nutzer, bzw. ab dem Datum des Eingangs der Kündigung des Nutzers beim Emittenten.

16.4 Der Emittent hat in folgenden Fällen das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen und dem Nutzer die weitere Nutzung der virtuellen Karte zu untersagen:

  • Wenn der Nutzer gegen die Bestimmungen des Vertrages, dieser AGB AVK oder der auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Emittenten und dem Nutzer anwendbaren zwingenden Bestimmungen verstößt, einschließlich der Bestimmungen über die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung;

  • Im Falle eines Missbrauchs der virtuellen Karte;

  • Im Falle der Nichtzahlung von Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der virtuellen Karte;

  • Wenn der Nutzer bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht hat.

16.5. Die Nutzung der virtuellen Karte kann ausschließlich digital beendet werden, indem die virtuelle Karte in den Systemen des Emittenten und in der Aircash-Mobilanwendung deaktiviert oder gesperrt wird. Da die virtuelle Karte nicht in physischer Form besteht, gibt es keine physische Karte, die vernichtet werden könnte. Nach Beendigung des Vertrags muss der Nutzer die Nutzung der Daten der virtuellen Karte einstellen und die digitalisierte Karte aus dem Digital Wallet löschen, sofern eine solche erstellt wurde.

16.6 Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren, wenn der Vertrag und/oder die virtuelle Karte nicht mehr gültig sind.

16.7 Die Verpflichtungen des Nutzers aus der Nutzung der virtuellen Karte enden nicht mit Ablauf des Vertrags und/oder der virtuellen Karte.

16.8 Die virtuelle Karte ist eine Ergänzung zum Aircash-Wallet und ist vollständig mit diesem verbunden, so dass Folgendes gilt:

  • Der Vertrag kann in Bezug auf den Teil der Aktivität im Zusammenhang mit der virtuellen Karte gekündigt werden, der diesen AGB AVK unterliegt. Das bedeutet, dass der Nutzer ein Aircash-Wallet-Nutzer bleiben kann, was durch die AGB AW geregelt wird.

  • Der Vertrag kann für alle durch die AGB AW und diese AGB AVK geregelten Tätigkeiten in vollem Umfang gekündigt werden.

  • Der Vertrag DARF NICHT in der Weise gekündigt werden, dass der Nutzer die AGB AW kündigt und die virtuelle Karte sowie einen Teil der unter diese AGB AVK fallenden Aktivitäten behält.

16.9 Wenn der Vertrag gekündigt wird und der Emittent darüber Kenntnis hat, dass ein vorhersehbarer oder unvorhersehbarer Betrag nachträglich von der virtuellen Karte abgebucht wird, behält sich der Emittent das Recht vor, das Guthaben im Aircash-Wallet einzufrieren, mit dem Ziel, solche Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist einzuziehen, um eine Rückerstattung sicherzustellen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Nutzer das Restguthaben gemäß den AGB AW einlösen.

17. Sonderbestimmungen

17.1 Nutzer der virtuellen Karte dürfen die virtuelle Karte in keiner Weise an Personen mit Wohnsitz in Indien verteilen, übertragen oder anderweitig verfügbar machen.

18. Registrierung der virtuellen Karte in einem Digital Wallet eines anderen Dienstanbieters

Dieser Abschnitt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Fall, dass der Nutzer der virtuellen Karte seine virtuelle Karte in einem von einem anderen Dienstleister angebotenen Digital Wallet registriert.

18.1 Als Kartenemittent bestimmt Aircash die Kartentypen, die in dem Digital Wallet registriert werden können, und teilt diese Informationen den Nutzern über die üblichen Kanäle mit, z.B. auf seiner Website, in der Aircash-App oder per E-Mail-Nachrichten.

18.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Digital Wallets werden vom Nutzer mit dem Dienstanbieter vertraglich vereinbart, und der Nutzer entscheidet selbständig, ob er die Bedingungen des vom Dienstanbieter angebotenen Dienstes des Digital Wallets akzeptiert. Aircash ist weder Vertragspartei des Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und dem Dienstanbieter, noch übernimmt Aircash Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag oder kann diese übernehmen und übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit des Dienstes.

18.3 Aircash hat keinen Einfluss auf die Art und Eigenschaften des Geräts, auf dem das Digital Wallet abgeschlossen und installiert werden kann.

18.4 Der Emittent der auf Basis der virtuellen Karte erstellten digitalisierten Karte ist Aircash, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beziehung zwischen dem Nutzer und Aircash in Bezug auf die digitalisierte virtuelle Karte. Alle zwischen Aircash und dem Nutzer vereinbarten Bedingungen für die Ausstellung und Nutzung der virtuellen Karte gelten auch für die digitalisierte virtuelle Karte, sofern in den Bestimmungen dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.

18.5 Aircash berechnet dem Nutzer keine zusätzliche Gebühr für die Nutzung der digitalisierten virtuellen Karte oder für die Registrierung der virtuellen Karte in einem Digital Wallet.

18.6 Nach Abschluss eines Vertrags mit einem Dienstleister und Registrierung der virtuellen Karte in einem Digital Wallet kann der Nutzer die digitalisierte virtuelle Karte an Verkaufsstellen verwenden, die ein solches Zahlungsinstrument akzeptieren. Die Bedingungen und die Art und Weise der Nutzung des Digital Wallet-Dienstes werden durch den Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Dienstanbieter geregelt, der durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstanbieters durch den Nutzer direkt in der App des Dienstanbieters abgeschlossen wird.

18.7 Der Nutzer stimmt der Ausführung einer über das Digital Wallet eingeleiteten Zahlungstransaktion anhand der vom Nutzer auf dem Gerät gespeicherten und mit dem Dienstanbieter vertraglich vereinbarten Zugangsdaten zu. Bei den oben genannten Zugangsdaten handelt es sich um personalisierte Sicherheitsmerkmale aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einer Zahlungstransaktion mit einer digitalisierten virtuellen Karte erfolgt die Belastung des Aircash-Kontos des Nutzers auf die gleiche Weise wie bei Transaktionen, die mit der virtuellen Karte getätigt werden, auf deren Grundlage die digitalisierte virtuelle Karte erstellt wurde.

18.8 Im Falle des Ablaufs der virtuellen Karte, auf deren Grundlage die digitalisierte virtuelle Karte erstellt wurde (z. B. wenn die virtuelle Karte abgelaufen ist oder dauerhaft gesperrt wurde), wird die neue virtuelle Karte nicht automatisch in dem Digital Wallet registriert und der Nutzer muss die neue virtuelle Karte im Digital Wallet registrieren, wenn er einen solchen Dienst weiterhin nutzen möchte.

18.9 Im Falle einer Kündigung des in Artikel 16 genannten Vertrags über die Nutzung der virtuellen Karte oder für den Fall, dass der Emittent die Nutzung der virtuellen Karte aus irgendeinem Grund einschränkt, endet gleichzeitig auch das Recht zur Nutzung der digitalisierten Karte.

18.10 Das Löschen einer digitalisierten virtuellen Karte aus dem Digital Wallet hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, die virtuelle Karte zu verwenden, auf deren Grundlage die gelöschte digitalisierte virtuelle Karte erstellt wurde. Wenn der Nutzer seine virtuelle Karte nach dem Löschen der digitalisierten virtuellen Karte aus dem Digital Wallet wieder als digitalisierte virtuelle Karte verwenden möchte, kann er sie erneut in dem Digital Wallet registrieren. Das Löschen der digitalisierten virtuellen Karte aus dem Digital Wallet des Nutzers entbindet den Nutzer nicht von der Verpflichtung, alle Verbindlichkeiten zu begleichen, die durch die Verwendung dieser virtuellen Karte vor der Löschung entstanden sind.

18.11 Aircash hat das Recht, die digitalisierte virtuelle Karte dauerhaft oder vorübergehend zu sperren oder die Nutzung der digitalisierten virtuellen Karte in derselben Weise und unter denselben Bedingungen wie für die virtuelle Karte, auf deren Grundlage die digitalisierte virtuelle Karte erstellt wurde, einzuschränken. Im Falle einer Sperrung der virtuellen Karte führt diese Sperrung auch zur Sperrung der digitalisierten virtuellen Karte. Die Sperrung einer digitalisierten virtuellen Karte führt nicht zwangsläufig zur Sperrung der virtuellen Karte.

18.12 Für den Fall, dass das Digital Wallet, in dem die digitalisierte virtuelle Karte generiert wurde, ganz oder teilweise für die ausgegebene virtuelle Karte nicht mehr verfügbar ist, wird der Emittent die Nutzung der digitalisierten virtuellen Karte sperren und den Nutzer rechtzeitig darüber informieren. Aircash hat weder die Möglichkeit noch die Pflicht, Einfluss auf den Dienstanbieter hinsichtlich der Verfügbarkeit des Digital Wallet-Dienstes für den Nutzer zu nehmen.

18.13 Durch die Registrierung der virtuellen Karte in dem Digital Wallet auf einem bestimmten Gerät verpflichtet sich der Nutzer, das Gerät mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der auf dem mit dem Dienstanbieter für diesen Zweck vertraglich vereinbarten Gerät gespeicherten Zugangsdaten zu schützen und zu wahren zum Zwecke der Erteilung der Einwilligung zur Durchführung von Zahlungstransaktionen, die über das Digital Wallet veranlasst wurden. Für das Gerät und diese Zugangsdaten gelten auch die Pflichten zum Umgang mit den personalisierten Sicherheitsmerkmalen, die der Nutzer gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Aircash-Wallet und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aircash-virtuelle Karten übernommen hat.

18.14 Der Nutzer verpflichtet sich:

· Bei der Erstellung von Zugangsdaten für das Gerät und/oder das Digital Wallet müssen Sie mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, was bedeutet, dass keine Sicherheitseinstellungen ausgewählt werden, die ein Dritter (einschließlich Familienmitglieder und Angehörige) erraten oder mit dem Nutzer in Verbindung bringen kann.

· Für den Zugriff auf das Gerät dürfen keine Sicherheitseinstellungen (z. B. Passwort, Entsperrmuster oder Fingerabdruck-Zugriff) verwendet werden, die Dritten bereits direkt oder indirekt mitgeteilt wurden, und es darf kein Zugriff auf das Gerät mit einem Fingerabdruck oder einem anderen biometrischen Element gewährt werden, das nicht ihr eigenes ist.

· Die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern, wenn der Verdacht besteht, dass jemand die Zugangsdaten oder Sicherheitseinstellungen für den Zugriff auf das Gerät kennt oder kennen könnte.

· Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Geräts oder eines vermuteten Missbrauchs des Geräts oder der personalisierten Sicherheitsdaten ist Aircash unverzüglich unter der Kundendienstnummer oder per E-Mail an [email protected] zu benachrichtigen.

18.15 Alle mit der digitalisierten virtuellen Karte eingeleiteten Zahlungstransaktionen gelten als vom Nutzer getätigt, es sei denn, der Nutzer hat den Emittenten zuvor in der vereinbarten Weise über den Diebstahl, den Verlust oder den Missbrauch des Geräts oder seiner Zugangsdaten für das Gerät informiert.

18.16 Für die Haftung des Emittenten und des Nutzers für Zahlungstransaktionen, die mit der digitalisierten virtuellen Karte initiiert werden, gelten entsprechend die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die virtuelle Karte.

18.17 Aircash gibt personenbezogene Daten des Nutzers nicht an den Dienstanbieter weiter. Während der Gültigkeits- und Nutzungsdauer der digitalisierten virtuellen Karte übermittelt Aircash dem Dienstanbieter ausschließlich nicht personalisierte Informationen über Zahlungstransaktionen, die mit der digitalisierten virtuellen Karte zum Zweck der Vertragserfüllung zwischen dem Nutzer und dem Dienstanbieter eingeleitet werden. Der Dienstanbieter ist ein unabhängiger Verantwortlicher für personenbezogene Daten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Nutzers, mit dem der Dienstanbieter einen Vertrag über den Digital Wallet-Dienst abgeschlossen hat, und ist als solcher gegenüber dem Nutzer für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verantwortlich, die für den Abschluss und die Durchführung des Kontakts über die Nutzung des Digital Wallet-Dienstes für die Dauer und nach Beendigung dieses Vertrags erforderlich sind. Aircash hat keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie der Dienstanbieter Daten empfängt und verarbeitet, und ist nicht dafür verantwortlich.

18.18 Die Beauftragung und Nutzung des Digital Wallet-Dienstes beinhaltet die sichere Übertragung von Informationen über elektronische Kommunikationsnetze; Die Verfügbarkeit dieser Netzwerke wird von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste bereitgestellt, auf die Aircash keinen Einfluss hat, einschließlich des eigenen Anbieters elektronischer Kommunikationsdienste des Nutzers. Aircash übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit dieser Dienste, noch für die Datenübertragung über diese Dienste vom Dienstanbieter zum Gerät des Nutzers und umgekehrt, noch für die Speicherung von Daten auf dem Gerät.

Schlussbestimmungen

Diese AGB AVK wurden am 30.9.2026 veröffentlicht und gelten ab diesem Datum für alle ab diesem Datum eingegangenen Vertragsverhältnisse.

Der Vertrag zwischen dem Emittenten und dem Nutzer wird in kroatischer Sprache geschlossen. Die Kommunikation erfolgt in kroatischer oder englischer Sprache, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Der Vertrag unterliegt kroatischem Recht, und alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm zusammenhängen, fallen in die Zuständigkeit des Gerichts in Zagreb.

Streitbeilegung:

Die Regelungen zur Streitbeilegung aus den AGB AW gelten entsprechend für diese AGB AVK..